Steuer Steuerfragen-Thread

Bei mir standen schon häufiger Erklärungen auf dem Steuerbescheid. Z.B. dass Spenden nicht akzeptiert wurden, weil der Nachweis darüber fehlte. Oder das die Tage bei der Berechnung der Fahrkosten geändert wurden.

Marty
 
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Heyho,

ich hab' eine kleine Frage, und zwar wiedermal zu dem Preisgeld, das ich letztes Jahr aus den USA erhalten habe. Jetzt gilt es ja, die Steuererklärung zu machen und ich habe mir da vor einigen Wochen ein paar Infos vom Steuerberater eingeholt. Der meinte dann letztendlich, dass ich das Geld einfach unter "Sonstiges" in der Steuererklärung eintragen soll, da es nur der Einkommenssteuer, nicht aber der Umsatzsteuer o.ä. (meines Kleingewerbes) unterworfen ist.

Wo genau trage ich das aber dann unter "Sonstiges" ein?
Ich bin wirklich totaler Laie was Steuersachen anbelangt , und "Sonstiges" bietet immerhin 6 verschiedene Unterpunkte (wovon die mittleren 4 für mich wohl rausfallen) ^^
Eigentlich sind es ja auch keine außerordentlichen Einkünfte nach §34 EStG... also bliebe nur Zeile 36: "Einnahmen aus der nebenberuflichen Tätigkeit als: .... Gesamtbetrag: .... davon als steuerfrei behandelt: ..." ?
Aber was für eine nebenberufliche Tätigkeit.. und was davon wäre steuerfrei (nix?)?

Vielleicht kann mir ja jemand auf die Sprünge helfen :)
 
Leider nicht :mrgreen:
Man musste zwingend ein Formular der amerikanischen Steuerbehörde ausfüllen um nicht in den USA Steuern zahlen zu müssen und die werden da dann wohl auch ihre deutschen Kollegen informieren - zumal man gewisse Geldsummen aus dem Ausland ja eh schon anmelden muss ... waren alles Sachen, die ich erst noch lernen musste .. komplizierter Mist :evil:
 
Die große Frage ist, ob du eine Leistung erbracht hast. Ein reines Gewinnspiel hieße ja, dass du ein Los kaufst (oder geschenkt bekommst) und damit dann ein Preisgeld erhälst.

Bei einem Wettbewerb könnte es dann eher so sein, dass man zwar für seine Leistung auch nichts bekommen könnte, oder eben zu denjenigen gehört die etwas dafür bekommen. Und mit Leistung meine ich nicht am schnellsten rennen oder sowas, sondern wenn z.B. Fotos oder Computerprogramme oder ähnliches erstellt wird, das der Veranstalter dann ggf. auch vermarkten kann.

Und damit fliegen (schon mangels Regelmäßigkeit oder Beschäftigungsvertrag) alle "normalen" Einkunftsarten raus und es müsste irgendwo in den §22. Dort sähe für mich die Nr. 3 am treffensten aus. Aber letztlich ist das auch nur eine Bauchentscheidung.
 
Die große Frage ist, ob du eine Leistung erbracht hast. Ein reines Gewinnspiel hieße ja, dass du ein Los kaufst (oder geschenkt bekommst) und damit dann ein Preisgeld erhälst.
Jop, eine Leistung wurde erbracht ... also leider kein (steuerfreier) Glücksspielgewinn ...

Bei einem Wettbewerb könnte es dann eher so sein, dass man zwar für seine Leistung auch nichts bekommen könnte, oder eben zu denjenigen gehört die etwas dafür bekommen. Und mit Leistung meine ich nicht am schnellsten rennen oder sowas, sondern wenn z.B. Fotos oder Computerprogramme oder ähnliches erstellt wird, das der Veranstalter dann ggf. auch vermarkten kann.
Genau so ist es!

Und damit fliegen (schon mangels Regelmäßigkeit oder Beschäftigungsvertrag) alle "normalen" Einkunftsarten raus und es müsste irgendwo in den §22. Dort sähe für mich die Nr. 3 am treffensten aus. Aber letztlich ist das auch nur eine Bauchentscheidung.
§22 3) klingt für mich plausibel, danke :)
Dann müsste das ja in die Anlage SO der Steuererklärung - aber da finde ich nichts wieder, was dafür passend aussieht : https://www.banktip.de/UserFiles/Image/Steuerformulare/2009/steuer09_anlage_so.pdf
Ich hätte jetzt auf Zeile 7 getippt ("Leistung" klingt ja noch neutral), aber da meckert ELSTER, dass ich dafür eine Ehefrau brauche :hö:
 
Was Elster meckert kann ich nicht nachvollziehen. Die Position sollte aber stimmen. Versuch doch mal ein paar Felder mit 0 zu füllen oder lies dir die Meldung noch mal ganz genau durch. Ich glaube nicht dass da steht ".. dafür brauchen Sie eine Ehefrau.." ;)
 
Zeile 7 halte ich auch für gut. Nur aufpassen, die rechte Spalte ist für die Ehefrau, daher wird sicher der Fehler kommen. Versuche es mal in der linke Spalte.
 
Schon einmal eine Frage für die Steuererklärung im nächsten Jahr:
Muss ich, und wenn ja wo, Krankentagegeld sowie Krankenhaustagegeld bei der Steuererklärung angeben?

Habe heute Krankenhaustagegeld bekommen von der PKV und werde für die nächsten Wochen auch noch Krankentagegeld erhalten.

Ich meine mal gehört zu haben, dass Krankentagegeld steuerfrei ist bin mir aber nicht 100% sicher.
 
Spontan klingelt da irgendwas mit Progressionsvorbehalt, aber gilt wahrscheinlich nur für Geld aus öffentlichen Kassen.
 
Zeile 7 halte ich auch für gut. Nur aufpassen, die rechte Spalte ist für die Ehefrau, daher wird sicher der Fehler kommen. Versuche es mal in der linke Spalte.

Ich habe keine Ahnung was ich da gestern angestellt habe (dass die rechte Spalte leer bleiben muss war mir eigentlich klar), wo ich es eben nochmal probiert habe ging es auf Anhieb :wall:
Danke euch!
 
Ich habe auch mal eine Frage.
Ich sitze gerade an der Steuererklärung 2009. Da dies auch meine erste Steuererklärung ist, hab ich mal ne Frage ;)
Für mein Gewerbe habe ich eine Einnahmeüberschusserklärung angelegt. Da ich das Gewerbe erst Ende letzten Jahres angemeldet habe, sind die Felder, die ich ausfüllen muss, also sehr begrenzt. Das habe ich dann noch selber hinbekommen.
Ich frage mich aber gerade, ob ich auch eine normale Einkommenssteuererklärung abgeben muss, oder ob die EÜR reicht?
 
Ich frage mich aber gerade, ob ich auch eine normale Einkommenssteuererklärung abgeben muss, oder ob die EÜR reicht?

Sicher musst Du das. Du musst die Anlage für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ausfüllen und den Mantelbogen. Wenn Du keine anderen Einkünfte hattest, war es das.

Marty
 
Wonach wird eigentlich festgelegt wo eine Firma den Hauptsitz hat? Nehmen wir mal an DE würde die mwst auf 25% erhöhen, und ich würde eine Ltd. in England gründen.

Ich betreibe nur Internetseiten und habe kein Ladenlokal oder ähnliches, demzufolge ist es doch recht schwierig nachzuvollziehen wo ich meinen Hauptsitz habe.

Oder geht das nach Wohnsitz? :think: Hatte es als die Diskussion mit 25% MwSt anfing mal durchgerechnet. Wenn die Erhöhung wirklich käme, hätte man in England mit 17,5% MwSt ganze 7,5% weniger "Ausgaben" bzw. mehr Gewinn. Die Ersparnis wäre bei mir deutlich höher, als die Folgekosten einer Limited.

Hoffe das ist legal wie ich mir das vorstelle, ansonsten einfach kurz posten, dann möchte ich keine Infos dazu haben *g*

*edit*
@Bubu: Macht das einen Unterschied? Ich glaube ich habe bei der letzten Steuererklärung alles unter "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit" angegeben 8O bin mir aber nicht sicher, und schaue gleich mal nach.

*edit2*
Okay habe noch einmal gegooglet, und herausgefunden, dass der Ort gilt wo die Leistung erbracht wurde. Aber wo ist das? Meine Server stehen in Düsseldorf. Wenn ich die nun in England aufstellen lassen würde, wäre England dann der Ort der Leistungserbringung? :ugly:
 
Zuletzt bearbeitet:
In der Est wird das so nciht viel ausmachen, das FA wird das danna uch sicher korrigieren, schließlich sollten die durch die EÜR wissen, das es falsch eingetragen ist.

Also USt ist nicht so simpel, da müßte ich auch mal überlegen wo die Steuer abzuführen ist (Wo wird die Leistung erbracht?), aber dazu habe ich jetzt mal gar keine Lust und bin fast am einpennen...

das macht sicherlich Joschilein viel besser ;)


*edit*
ah, hast du ja auch schon gemerkt...


*edit2*
https://www.hk24.de/produktmarken/r...rnational/USt_grenzueber_Dienstleistungen.jsp

Bei den im folgenden aufgelisteten Leistungen, ist der Ort der Umsatzbesteuerung jeweils dort, wo der unternehmerische Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt, vgl. §3a Abs. 4 UStG:

Nr. 14
die auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen (Softwareupdates, Websites, Webhosting, Fernwartung von Programmen, Bereitstellung von Datenbanken (Film/Bilder/Musik/Fernunterricht) etc.)