Steuer Steuerfragen-Thread

31.05. des Folgejahres ist Standard. In vielen Fällen kann es aus verschiedenen Gründen auch später werden.

Ende des laufenden Jahres ist Blödsinn..
 
Ich habe auch mal eine Frage. Ich kenne jemanden, der lässt sich viele Dienstleistungen für Klamm-Lose erledigen. Er ist hauptberuflich selbständig und lässt diese Dienstleistungen für sein Gewerbe erledigen.
Mich würde mal interessieren, wie er das abrechnet und dem Finanzamt erklärt. Er kann ja nur sagen, er hat Lose gekauft, was dann damit passiert kann man dem Finanzamt doch schlecht erklären oder?
 
Hi wenn ich jetzt selbstständig bin muss ich ja alles selber zahlen. Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer, Krankenversicherung und Rente. Rente und Krankenversicherung kann ich zum Teil absetzen. Genaue Zahlen habe ich bereits von meinem Finanzberater erhalten.

Wie sieht das aber mit der Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer aus? Kann ich diese auch absetzen und wenn ja in welchem Jahr. Dann 2010 (1. Jahr selbstständig) oder 2011 (2. Jahr selbstständig). Schätze eher erst 2011 weil ich da die genauen Zahlen habe oder? Bin normaler Einzelunternehmer.
 
Also Einkommensteuer und Soli kannst du nciht ansetzen, die Kirchensteuer kannst du ansetzen. Gibt extra Feld wo du einträgst was du in dem jahr an kirchensteuer gezahlt bzw. erstattet wird, die erstattete Kirchensteuer wird da gegengerechnet.
 
Ich geb immer 31.12. des Folgejahres ab.
Je nachdem ob ich halt nachzahlen muss oder was bekomme (haha bekommen ...).
Dann solltest Du erwähnen, dass man das nur nach einem Antrag zur Fristverlängerung (geht auch für immer per Dauerfristverlängerung) darf. Ansonsten kann es irgendwann passieren, das man Zinsen zahlen darf.

Marty
 
Ich geb immer 31.12. des Folgejahres ab.
Je nachdem ob ich halt nachzahlen muss oder was bekomme (haha bekommen ...).

Es würde jetzt zu weit führen die Neuerungen in dem Bereich zu verbreiten. Nur kurz: Es wird weiterhin viele Fälle geben, die nicht zum 31.05. abgegeben werden. Allerdings wird es wohl Quotenregelungen geben, wie viel % der Fälle über Etappen bis zum 31.12. abgegeben sein müssen und spätestens dann wird Schluss sein, weil dann automatisch und ohne Ermessensspielraum Verspätungszuschläge festgesetzt werden. Soweit die Entwicklung..
Und hast du 2008 schon fertig? ;)
 
wenn ich jetzt selbstständig bin muss ich ja alles selber zahlen. Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer, Krankenversicherung und Rente.

Auch wenn du angestellt bist zahlst du Lohnsteuer, Kirchensteuer und Soli selbst :ugly:

Richtig ist, dass in der Sozialversicherung in einzelnen Zweigen mehr zu zahlen ist, soweit es dort überhaupt eine Pflichtversicherung gibt (AV hat keine) oder keine Ausweichmöglichkeit genutzt wird (KV/PV kostet privat wohl erstmal weniger).

Langfristig wird es so laufen, dass man alle (notwendigen) SV-Beiträge absetzen kann. Mit KV/PV geht das ab 2010 und RV steigt langsam auf 100% an und es gibt dazu noch laufende Verfahren. Aber auch das Bürgerentlastungsgesetz in der jetzigen Form wird langfristig nicht vor BGH und BVerfG halten, da geht also später auch noch mehr.
 
Na immerhin noch über eine Woche vorher :mrgreen:

Aber dieses Jahr topt eh nichts mehr. Es gab gerade noch einen, der die (gesetzlich relativ neue) vierjährige Abgabefrist für eine Antragsveranlagung voll ausgeschöpft hat. Diese Woche ist 2005 raus gegangen. Da muss man gedanklich ja total zurück drehen um den Fall zu lösen :roll:
 
hi

habe auch mal ne Frage zu einer vereinfachten Rechnung bei Einkauf und Verkauf

Verkauf Brutto 100,00 €
19% (Ust.) 15,97 €
Verkauf Netto 84,03 €

Einkauf Brutto 50,00 €
19% (Ust.) 7,98 €
Einkauf Netto 42,02 €

Finanzamt Zahllast 7,98 €

Gewinn 42,02 €

Kommt das so in etwa hin ?
 
jop excel hat irgendwie komisch gerundet

aber mir gehts ja auch eher ums prinzip

ja aber die einkommenssteuer kommt dann ja von meinem Gewinn runter also wäre so also quasi der Brutto Lohn
 
Zuletzt bearbeitet:
Mensch Lukas mach doch net alles so kompliziert. Wenns genau sein soll müssten auch noch sämtliche versicherungsrechtlichen Aspekte bedacht werden.

Und wir wissen ja mittlerweile dass du ordentlich Gewinn zu versteuern hast :mrgreen:

@neffets: Das Prinzip heißt aber "Zahllast = Umsatzsteuer - Vorsteuer". Und dann kann es eben schonmal zu Rundungsdifferenzen kommen.
 
Wie macht ihr das eigentlich mit den Fahrtkosten? Gibt ja elektronische Teile mit GPS und allem drum und dran nur die Teile kosten auch mal gerne um die 1000 Euro. Das ist mir für den Anfang zuviel, aber kann ich auch eben handschriftlich so ein Fahrtenbuch führen und den Tankbeleg dahinter kleben? Nur wie viel darf ich dann pro km berechnen? Würde jetzt 30 cent tippen? Also die Fahrten wären nicht privat, sondern bin Unternehmer und sind halt geschäftliche Fahrten.
 
Elektronisch wird gar nicht anerkannt (die Anschaffung vielleicht schon, aber das nicht das Fahrtenbuch). Die Ausgaben kannst du dir also schonmal sparen. Du musst es also handschriftlich führen.

Und für was ist ein Fahrtenbuch nochmal da? Ach richtig, um die gesamten Fahrzeugkosten (des Kalenderjahres) auf die Bereiche Geschäftlich, Privat und Wohnung/Betrieb aufzuteilen. Einen Kilometersatz gibt es also nicht, denn würde man nur die 30ct nehmen, könnte man sich das Fahrtenbuch quasi auch sparen.