Steuer Steuerfragen-Thread

Moin,

hab mal ne Frage zum Steuerbescheid eines Freundes.

Also, er ist vergangenes Jahr umgezogen, wegen einer neuen Arbeit. Da die alte Wohnung nur nen kleines Loch war und die neue wesentlich größer ist, hat er sich natürlich auch neue Möbel gekauft. Jetzt erkennt das FA diese Rechnungen aber nicht an, mit der Begründung, dass es eine private Anschaffung ist und nicht steuerlich begünstigt.

In der Vergangenheit (er hatte diesbezüglich schon mal so einen Umzug) hat dies allerdings ohne Probleme geklappt und auch bei anderen Freunden von mir, welche ebenfalls umgezogen sind, ging das (größtenteils) durch.

Habt ihr vielleicht noch irgendwelche Ideen, was man denen schreiben könnte, damit zumindest ein Teil anerkannt wird?
 
Unter der Prämisse, dass es ein steuerlich relevanter Umzug ist und die angeschafften Möbel keine Arbeitszimmer-Einrichtung darstellen, finde ich es schon sehr kurios das überhaupt anzusetzen.
 
Das sowas akzeptiert wurde kann ich mir ebenfalls nicht vorstellen. Höchstens, das mal wieder irgendwer etwas erzählt was so nciht stimmt, bevor ich den bescheid nciht sehe glaub ich das nciht. Schon soviel gehört was quatsch ist und wenn man dann den bescheid sieht, aha, steht was ganz anderes drin...

Wurde da vielleicht die Umzugskosten oder halt ein arbeitszimmer berücksichtigt?

Ansonsten kann ich mir es nur vorstellen, weil das FA da wohl nicht wirklich geprüft hat. Die Prüfen ja wohl nur alle 2-3 Jahre richtig, ansonsten wird eher stumpf eingegeben...
 
Warum sollte der Staat auch die private Anschaffung von Möbeln steuerlich fördern?

Marty
 
Das nenne ich ja mal wieder konstruktive Antworten. :roll:

Ist in der Vergangenheit aber mehrfach durchgekommen, auch vielleicht auch nur wegen mangelnder Prüfung war.
 
Das ist konstruktiv, es gibt nun mal keine gesetzliche Grundlage dafür.

Hast du so ein Bescheid? Ich kanns nämlich nicht glauben.
Ich habe shcon soviel gehört und nachdem ich dann die Bescheide gelesen habe hat sich das geklärt und das war dann doch ganz anders.
 
Da stehen keine Kommentare bei. Habe auch noch nie einen kommentierten Bescheid bekommen bzw. gesehen. Man weiß lediglich was man vorher ausgerechnet hat und was nachher rausgekommen ist. ;)
 
Meine Güte was gibt es da zu diskutieren? Hier erkennen drei Menschen - vermutlich die drei unter den Schreibern in diesem Thema mit der meisten Steuerfahrung - keine kleinste Grundlage warum private Möbel steuerlich anzuerkennen wären. Und sie erkennen auch nicht, warum irgendein Finanzamt das unter normalen Umständen akzeptieren würde.

Behauptest du nun quasi, dass dieser Fall völlig "normal" ist und du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist, dann liegt es an dir deine Behauptung zu untermauern. Aus dem Bescheid selbst muss das wirklich nicht ersichtlich sein. Aber z.B. aus einer zusätzlich mit der Erklärung eingereichnet Auflistung der Anschaffungskosten der privaten Möbel mit dem Hinweis dass das private Möbel sind aber als Teil der Umzugskosten abzugsfähig sind.

Jetzt vermute ich mal, dass deine restlichen Freunde keinen solchen Hinweis ans Finanzamt gemacht haben - oder dass es wie wir vermuten ganz andere Fälle sind - und sie deswegen noch Probleme bekommen könnten, wenn das jeweilige Finanzamt Wind davon bekommt. Selbst wenn man das nicht als Steuerhinterziehung ansieht (was ich jetzt auch nicht behaupten will) ist der jeweilige Bescheid dann noch ein paar Jährchen rückwirkend änderbar.
 
Meine Güte was gibt es da zu diskutieren?

Ich diskutiere nicht! Ich stelle lediglich fest, wie es in der Vergangenheit mehrfach der Fall war.

Behauptest du nun quasi, dass dieser Fall völlig "normal" ist...

Wo habe ich behauptet, dass dies normal sei?

...und du mit unserer Antwort nicht zufrieden bist...

Meine Frage war, ob jemand Ideen hat, welche man dem FA noch schreiben könnte und darauf habe ich noch immer keine Antwort bekommen. :roll:


btw: Als ehemaliger Finanzanwärter bei der Bayerischen Finanzverwaltung bin ich auch nicht ganz doof. Was jetzt aber nicht heißen soll, dass ihr Unrecht habt.
 
Als Finanzanwärter solltest du wissen, das es dafür keine Rechtliche Grundlage nun mal gibt, und daher haben wir auch keine Idee. Das sollte doch klar sein aus unseren Antworten.

@Joschilein
Ich bin darauf aus, das es im Bescheid ersichtlich ist. Da bei einem ja ein Teil angesetzt wurde, wird dazu im Bescheid denke schon ein Hinweis sein, wieso nur ein Teil angesetzt wurde. Ansonsteen können wir ja anhand der Berechnung ja sehen ob da etwas ist, was uns spanisch vorkommt, oder ob da alles "normal" ist.

@prachtie
Als was haben deine Freunde denn die Möbel eingetragen? Also Wo in der Steuererklärung? Und nie einen Kommentierten Bescheid? Gut Kommentar war wohl auch nicht der richtige begriff, aber es steht schon ne Menge im Bescheid, vorallem wenn ich mir die heutigen so ansehe, die sind doch länger geworden, weil doch viele Verfahren offen sind....
 
Es gibt bzw. gab ein paar kuriose Möglichkeiten, wenn man wegen dem Job von A nach B umgezogen ist, dabei von einer Mietwohnung in ein Eigenheim.

Mein Kollege hat da z.B. die Heizkörper absetzen können, weil er die nicht mitnehmen konnte.

Aber pauschal Möbelabrechnungen abgesetzt zu haben, halte ich eher für eine Legende denn für einen Fakt.

gruss kelle!
 
@prachtie:
Wenn du fragst was da machen könnte und wir sagen dass man da nichts machen kann und du meinst dass dies als Antwort nicht konstruktiv ist und du ja sooo viele Freunde kennst bei denen das schon durchgegangen ist, dann bist du doch wohl offensichtlich der Meinung, dass deine Ansicht der Normalfall ist.

Und dass du doof bist hat niemand behauptet. Nur etwas uneinsichtig was die Definition von konstruktiv betrifft.

Ich bin aber auch nicht doof und glaube daher nicht alles was angeblich irgendwo mal problemlos durchgegangen ist, wenn ich der festen Überzeugung bin, dass es bei jedem erneuten ordentlichen Versuch zum Scheitern verurteilt ist. Und das hat auch nichts mit lügen o.ä. zu tun, sondern ist ganz einfach darauf zu begründen, dass manchmal winzigste Details aus einem Sachverhalt etwas völlig anderes machen können. Dazu kommt dann auch noch der Flaschenposteffekt und mögliche "Ausschmückungen" durch die Freunde.

@bubu:
In den Erläuterungen stehen doch (neben Belehrung, Vorläufigkeiten, usw.) normalerweise nur die Dinge drin, die eine abweichende Festsetzung erläutern sollen. Wenn alles so festgesetzt wird wie beantragt steht doch dann nicht sowas wie "Liste mit Möbeln in vollem Umfang akzeptiert". Und aus den Zahlen kann man es auch nicht unbedingt ersehen, so eine Liste würde z.B. ganz einfach in einer Summe der Werbungskosten aufgehen können. Man braucht also dafür den Vergleich zwischen Erklärung und Bescheid. Wie viel ist im entsprechenden Bereich beantragt, aus was setzt sich der Betrag zusammen und dann wie viel davon wurde auch festgesetzt?
 
Ja eben abweichend. habe ich ja geschrieben. Er sagte doch das bei jemanden nur ein Teil angesetzt wurde, dazu wird dann sicher auch was stehen.

Also bei der Berechnung kannst du schon ein wenig was sehen.

Wenn dir einer sagt:"hey von meinen neuen Möbeln wurden sogar 920€ als Werbungskosten abgezogen, zwar nicht der volle Betrag, aber immer hin ein Teil".

Nun dann weißt du schon aus der Aussage (den Bescheid brauchst nichtmal), das er unrecht hat.

Hoffe das du nun verstehst wie ich das meine, dass man da manchmal schon was draus lesen kann.
 
In meinem Bescheid wurden nicht die vollen Fahrtkosten berechnet und da stand nix dabei. Kam erst bei nem Anruf raus. Hab ich noch nie erlebt, daß irgendwo mal was stand, weshalb irgendwas nicht angerechnet wurde.
 
@bubu: Klar kannst du das in den gar-nicht-Versteher-Fällen auch am Pauschbetrag sehen. Aber ich gehe ja auch immer noch von den halbwegs nachvollziehbaren Missverständnissen aus.

@birnchen: Ja, so rum kenne ich das auch eher.
 
Denkbar ist, dass bei den Fällen, bei denen Möbel anerkannt wurden, ein Umzug in eine Zweitwohnung stattgefunden hat und dann eine doppelte Haushaltsführung begründet wurde. Dann sind die notwendigen und angemessenen Aufwendungen für Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände abzugsfähig.