Jo, aber es muss schon intern definiert sein.
Wenn ich Unternehmen 5€ plus USt. zahle, dann sind die 5€ der netto-Betrag.
ja
Die Definition für dich als Unternehmer muss klar sein. Meinte nur, dass es eben der Privatperson völlig egal ist.
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Jo, aber es muss schon intern definiert sein.
Wenn ich Unternehmen 5€ plus USt. zahle, dann sind die 5€ der netto-Betrag.
Ja aber was ist mit "Privatmann verkauft PC an Unternehmen"? Das ist ja unser Fall. Da wird doch auch USt abgeführt für den Umsatz, den das Unternehmen da macht...
?
Privatmann verkauft PC und wird keine USt abführen, wie auch.
Und das Unternehmen produziert Kosten, wovon aber keine Vorsteuer angesetzt werden kann weil der Einkauf ja steuerfrei erfolgte, bzw der Privatmann als Verkäufer keine USt ausweisen wird (darf).
Oder kommts drauf an, wie diese 5€ "entstanden" sind? In dem Fall hat der User würd ich sagen eine Dienstleistung (Werbung gucken) für das Unternehmen erbracht.
OK ma abwarten was mein Steuermensch dazu sagt.
Ist die Frage, ob es überhaupt eine "Leistung" des User ist. Im Prinzip beschenke ich Euch mit 5€, wenn ihr lange genug meine Seite genutzt habt. Die Eingabe des Codes im Vergütungspopup ist ja nur sicherheitstechnisch notwendig.Müsstest du dann nicht deine Einkünfte aus erbrachter Dienstleistung gegenüber den Werbenetzen wie gewohnt buchen und die 5€ über Löhne und Gehälter als pauschal besteuerte Geringverdiener abrechnen?
Ist die Frage, ob es überhaupt eine "Leistung" des User ist. Im Prinzip beschenke ich Euch mit 5€, wenn ihr lange genug meine Seite genutzt habt. Die Eingabe des Codes im Vergütungspopup ist ja nur sicherheitstechnisch notwendig.
Im Falle Webmaster<>AffiliateNetzwerk isses eindeutig.
Da erbringt der Webmaster ja Werbeleistung und die wird bezahlt.
Müsstest du dann nicht deine Einkünfte aus erbrachter Dienstleistung gegenüber den Werbenetzen wie gewohnt buchen und die 5€ über Löhne und Gehälter als pauschal besteuerte Geringverdiener abrechnen?
, sondern einfach Betriebsausgaben sind, wie wenn du den PC vom Privatmann kaufst.
Genau so sehe ich das nämlich auchIch warte nun mal ab was meine Steurtante sagt, sie wollte sich direkt beim Finanzamt und nochmal bei einer Kollegin erkundigen
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§1 UStG
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer [-> §2] im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
Kleinunternehmer oder Privatmann verkauft seinen PC an Klamm ohne USt auf der Rechnung, da er keine schuldet. Nur weil Klamm eine Gutschrift erteilt, dann mit USt? Das kann nicht sein.Ja aber was ist mit "Privatmann verkauft PC an Unternehmen"? Das ist ja unser Fall. Da wird doch auch USt abgeführt für den Umsatz, den das Unternehmen da macht...
@GUL oder behauptest Du, dass ich keine Ust zahlen muss, wenn ich 1000x 5€ klamm-Auszahlungen die Woche an Privatpersonen überweise? oO Die User sind "Leistungserbringer". Sie gucken Werbung, ich belohne das. Hab ma meinen StB dazu angetickert ...
Gibt es bei Unternehmen Geldfluss zu Dritten ohne eine dagegenstehende Leistung?
Steuerfrei auf welcher gesetzlichen Grundlage? Gemeint ist sicher nicht steuerbar oder ohne USt wegen Kleinunternehmerschaft. Führt beim Umsatz zum gleichen Ergebnis, dass die USt 0,00 ist, nur steuerfreie Umsätze wären u.U. schädlich für den Vorsteuerabzug.Und das Unternehmen produziert Kosten, wovon aber keine Vorsteuer angesetzt werden kann weil der Einkauf ja steuerfrei erfolgte, bzw der Privatmann als Verkäufer keine USt ausweisen wird (darf).
Das ist mir neu, dass bei Bezahlung USt anfällt, außer bei § 13b UStG.D.h. einer von Euch beiden liegt falsch. Und würde bedeuten:
Ich muss nix an USt. zahlen für die privaten User-Auszahlungen.
Das läuft dann über § 25 a UstG "Differenzbesteuerung". Im Gebrauchtankauf von nicht Ust-Berechtigten führst du beim Verkauf nur Steuer auf den Differenzbetrag ab.
Müsstest du dann nicht deine Einkünfte aus erbrachter Dienstleistung gegenüber den Werbenetzen wie gewohnt buchen und die 5€ über Löhne und Gehälter als pauschal besteuerte Geringverdiener abrechnen?
Ist die Frage, ob es überhaupt eine "Leistung" des User ist. Im Prinzip beschenke ich Euch mit 5€, wenn ihr lange genug meine Seite genutzt habt. Die Eingabe des Codes im Vergütungspopup ist ja nur sicherheitstechnisch notwendig.![]()
Richtig wäre dannMarty schrieb:Also Privatperson: 10 Euro Auszahlung (+1,90 ans Finanzamt)
Gewerbe mit Ust-pflicht: 11,90 Euro Auszahlung (inkl. Umsatzsteuer)
Das Verwirrende ist glaube ich, dass eigentlich der Privatmann/Kleinunternehmer ne Rechnung an das Netzwerk stellt (gedanklich) und das Netzwerk nur die zugehörige umgekehrte Gutschrift baut (die dann halt auch ohne USt. ist).Privatperson: 10 Euro Auszahlung
(keine USt. bzw. Empfänger="Kleinunternehmer")
Gewerbe mit Ust-pflicht: 11,90 Euro Auszahlung
(inkl. Umsatzsteuer - der Fall is ja eh klar)
Sowas hab ich in Deutschland auch nicht anders erwartet/befürchtet.GUL schrieb:Sogar das Unterlassen von irgendeinem Tun gegen Entgelt gilt als Leistung.
Nur wird die Umsatzsteuer von Kleinunternehmern gemäß § 19 UStG nicht erhoben.
Normalerweise würde also ein Kleinunternehmer für seine Leistung folgende Rechnung stellen:
"Klicken in Monat Januar 2011": 10,00 EUR (Entgelt)
Keine Umsatzsteuer drauf, weil ich Kleinunternehmer bin.
Jo, jeder muss sich um seine Umsatzsteuer selber kümmern, außer bei reverse charge § 13 b UStG. Das könnte passen, wenn das Netzwerk ausländischer Unternehmer wäre.Wenn man das zugrunde legt, ist die damalige Aussage vom Afilliate-Netzwerk falsch, oder? Da wird ja dem privaten Empfänger des Geldes suggeriert, dass das Netzwerk sich um die (seine) Steuer "kümmert" ...
Das heißt also, dass man erst mal schauen muss, was zivilrechtlich vereinbart ist als Auszahlung. Ist nichts weiter vereinbart, würde ich immer eine Bruttovereinbarung unterstellen, dann muss der Unternehmer sich aus den 10 EUR die USt (10 EUR= 8,40+19% 1,60 EUR) herausrechnen und an sein Fi-Amt abführen und nicht etwa 1,90 oben drauf rechnen. (d.h. Nichtunternehmer und Unternehmer erhalten beide den gleichen Betrag und kümmern sich selbst um die Versteuerung)Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5) nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.
Ich würde als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer immer versuchen, die Steuer obendrauf zu bekommen, weil ich sonst ja die Steuer aus eigener Tasche bezahle aus den Beträgen, die ich erhalte, andererseits aus den Auszahlungen an User keine Vorsteuer bekomme.Edit:
Hm aber wie ist das in dem Fall, wenn das Netzwerk dem USt.-pflichtigen User jetzt ne GS ohne USt. stellt (=default, s.o.), weil es noch nicht weiß, dass der User Ust-pflichtig ist? Muss der User dann USt. aus dieser Auszahlung abführen - und hätte das demzufolge besser gemeldet, sodass er die St. obenauf bekommt?
Das ist steuerrechtlich ok, aber ich behaupte mal 90% aller paid4-Dienste und "Provisionszahler" behandeln User-Guthaben als netto-Beträge. Weil: Andernfalls höre ich schon jetzt die User aufschreien, wenn sie 5€ auszahlen wollen und dann nur 4,20€ bekommen (und sich im Steuerrecht nicht auskennen).Das heißt also, dass man erst mal schauen muss, was zivilrechtlich vereinbart ist als Auszahlung. Ist nichts weiter vereinbart, würde ich immer eine Bruttovereinbarung unterstellen [...]
Ich habe das bisher immer nur so erlebt.Wenn netto vereinbart ist, dann würden Privatleute/Kleinunternehmer 10 EUR bekommen und Unternehmer 11,90 EUR, macht aber niemand
Zwangs-Abfrage wäre im Sinne des Empfängers. Aber man kann wie gesagt "default=privat" ansetzen und wer als Unternehmer halt sein Brutto nicht explizit anfordert, zahlt die USt. am Ende halt aus eigener Tasche. Dem Netzwerk isses ja finanziell wurscht.weil man dann in der Tat jedes Mal so eine Abfrage bräuchte.
Wo macht das Unternehmen einen Umsatz, wenn es einen PC kauft ???Ja aber was ist mit "Privatmann verkauft PC an Unternehmen"? Das ist ja unser Fall. Da wird doch auch USt abgeführt für den Umsatz, den das Unternehmen da macht...
@GUL oder behauptest Du, dass ich keine Ust zahlen muss, wenn ich 1000x 5€ klamm-Auszahlungen die Woche an Privatpersonen überweise?
Warum auch? Warum sollte für diese Auszahlungen Umsatzsteuer fällig werden?Ich muss nix an USt. zahlen für die privaten User-Auszahlungen.![]()
Noch mal die Unterscheidung im Standardfall:Gibt es bei Unternehmen Geldfluss zu Dritten ohne eine dagegenstehende Leistung?
Das war nicht die Frage. Die Frage dreht sich um den "Kauf von Privat". Ob das hinterher wieder verkauft wird ist eine ganz andere Frage und für die Beurteilung des Kaufs überhaupt nicht entscheidend.Das läuft dann über § 25 a UstG "Differenzbesteuerung". Im Gebrauchtankauf von nicht Ust-Berechtigten führst du beim Verkauf nur Steuer auf den Differenzbetrag ab.
Müsstest du dann nicht deine Einkünfte aus erbrachter Dienstleistung gegenüber den Werbenetzen wie gewohnt buchen und die 5€ über Löhne und Gehälter als pauschal besteuerte Geringverdiener abrechnen?
Ähm GUL, ich glaube du gehst etwas zu flink über den §2 hinweg. Ich habe den zwar gar nicht ausgeführt, war aber meiner Meinung eigentlich selbstverständlich.Danach reicht die Absicht, Einnahmen zu erzielen, für die Unternehmereigenschaft aus
Deswegen sollte man lieber auf die Richtung des Geldflusses als auf den "Dokumentenersteller" schauen.Das Verwirrende ist glaube ich, dass eigentlich der Privatmann/Kleinunternehmer ne Rechnung an das Netzwerk stellt (gedanklich) und das Netzwerk nur die zugehörige umgekehrte Gutschrift baut (die dann halt auch ohne USt. ist).
Ja, hätte er mal.Hm aber wie ist das in dem Fall, wenn das Netzwerk dem USt.-pflichtigen User jetzt ne GS ohne USt. stellt (=default, s.o.), weil es noch nicht weiß, dass der User Ust-pflichtig ist? Muss der User dann USt. aus dieser Auszahlung abführen - und hätte das demzufolge besser gemeldet, sodass er die St. obenauf bekommt?
So ist das auch vernünftigIch habe das bisher immer nur so erlebt.
Default = Privat = keine USt. - und nach Nachweis gibts die Steuer on top.
Ähm GUL, ich glaube du gehst etwas zu flink über den §2 hinweg. Ich habe den zwar gar nicht ausgeführt, war aber meiner Meinung eigentlich selbstverständlich.
Letztlich würden deine Ausführungen bedeuten, dass jeder Geldempfang einer Privatperson (außerhalb von Gehalt etc.) eine Unternehmereigenschaft erzeugt?! Wie soll das funktionieren? Bist du dann auch Unternehmer, wenn du Pfandflaschen zum zum Lidl bringst? Schließlich machst du das ja auch mit Einnahmeerzielungsabsicht.
Und es macht meiner Meinung einen sehr großen Unterschied, ob es dann nicht steuerbare Umsätze sind (m.M.), steuerfreie Umsätze oder auf Grund der Kleinunternehmerregelung nicht besteuerte Umsätze. Es würde nämlich mal mindestens dazu führen, dass man dann als Privat-"Unternehmer" im kompletten Bürokratiedschungel gefangen ist, selbst wenn dann am Ende das scheinbar gleiche Ergebnis rauskommt (i.d.R. keine USt zu zahlen).
Das Thema alleine kann endlose Diskussionen füllen, zumal der Begriff unternehmer in jedem Gesetz anders definiert ist bzw. eine schwammige Formulierung anders gehandhabt wird.Lieber flink drüber weg, als gar nicht beachtet. Glaub nicht, dass dein dürftiger Hinweis zu § 1 hier doll weitergeholfen hat.![]()
Wieso macht es einen Unterschied, ob man die Flaschen vorher bezahlt hätte oder nicht? Es kommt doch (nach deiner Ausführung) schließlich nur auf die Einnahmeerzielungsabsicht an und nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht.Wenn man nachhaltig, also immer wieder, Pfandflaschen aus Mülltonnen sammeln würde, (die man selber nicht bezahlt hat) um damit Einnahmen zu erzielen, liegt Unternehmereigenschaft vor.
Natürlich gibt es irgendwo die Grenze zwischen privat und nicht mehr privat. Und leider ist es keine klar definierte Grenze, sondern ein mehr oder weniger großer Graubereich. Natürlich kann meine Ansicht durch die anderen Gesetze verschwischt sein, aber es würde mich überraschen, wenn es ausgerechnet hier soooo einfach wäre. Gerichtsurteile, Erlasse oder Richtlinien wälze ich aber trotzdem nichtSo ist es auch bei Leuten, die nachhaltig, immer wieder mit nachhaltiger Einnahme-Erzielungsabsicht Paidmails bestätigen oder Startseiten aufrufen.
Natürlich nicht. Das war meine Umschreibung für "Privatperson die du als Unternehmer behandeln möchtest"."Privat-Unternehmer" gibt es zudem nicht.
Das Thema alleine kann endlose Diskussionen füllen, zumal der Begriff unternehmer in jedem Gesetz anders definiert ist bzw. eine schwammige Formulierung anders gehandhabt wird.
Wieso macht es einen Unterschied, ob man die Flaschen vorher bezahlt hätte oder nicht? Es kommt doch (nach deiner Ausführung) schließlich nur auf die Einnahmeerzielungsabsicht an und nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht.
Ich sammele z.B. nachhaltig eigene Flaschen und bringe sie in ordentlichen Mengen weg. Bin ich deswegen Unternehmer? Hätte ich ein Problem, wenn die Steuerfahndung mal stichprobenartig genau "meine" Rückgabestelle observiert?
Natürlich gibt es irgendwo die Grenze zwischen privat und nicht mehr privat. Und leider ist es keine klar definierte Grenze, sondern ein mehr oder weniger großer Graubereich. Natürlich kann meine Ansicht durch die anderen Gesetze verschwischt sein, aber es würde mich überraschen, wenn es ausgerechnet hier soooo einfach wäre. Gerichtsurteile, Erlasse oder Richtlinien wälze ich aber trotzdem nicht![]()
Natürlich nicht. Das war meine Umschreibung für "Privatperson die du als Unternehmer behandeln möchtest".
Ich hab ein paar Überlegungen bezüglich dem zukünftigen Umgang mit Steuer-Threads und der Zukunft dieses Sammelthreads. Wäre schön, wenn die "Steuerfachleute" ihren Senf dazu geben könnten![]()