Steuer Steuerfragen-Thread

Ja aber was ist mit "Privatmann verkauft PC an Unternehmen"? Das ist ja unser Fall. Da wird doch auch USt abgeführt für den Umsatz, den das Unternehmen da macht...

Das läuft dann über § 25 a UstG "Differenzbesteuerung". Im Gebrauchtankauf von nicht Ust-Berechtigten führst du beim Verkauf nur Steuer auf den Differenzbetrag ab.

?

Privatmann verkauft PC und wird keine USt abführen, wie auch.

Und das Unternehmen produziert Kosten, wovon aber keine Vorsteuer angesetzt werden kann weil der Einkauf ja steuerfrei erfolgte, bzw der Privatmann als Verkäufer keine USt ausweisen wird (darf).

Richtig, wo vorher keine Steuer ans Finanzamt abgeführt würde, darfst du dir natürlich auch nichts wiederholen.

Oder kommts drauf an, wie diese 5€ "entstanden" sind? In dem Fall hat der User würd ich sagen eine Dienstleistung (Werbung gucken) für das Unternehmen erbracht.

Müsstest du dann nicht deine Einkünfte aus erbrachter Dienstleistung gegenüber den Werbenetzen wie gewohnt buchen und die 5€ über Löhne und Gehälter als pauschal besteuerte Geringverdiener abrechnen?

OK ma abwarten was mein Steuermensch dazu sagt.

Definitiv ne gute Wahl, werd ich gleich auch mal meinen mit quälen. :)
 
Müsstest du dann nicht deine Einkünfte aus erbrachter Dienstleistung gegenüber den Werbenetzen wie gewohnt buchen und die 5€ über Löhne und Gehälter als pauschal besteuerte Geringverdiener abrechnen?
Ist die Frage, ob es überhaupt eine "Leistung" des User ist. Im Prinzip beschenke ich Euch mit 5€, wenn ihr lange genug meine Seite genutzt habt. Die Eingabe des Codes im Vergütungspopup ist ja nur sicherheitstechnisch notwendig. :ugly:

Im Falle Webmaster<>AffiliateNetzwerk isses eindeutig.
Da erbringt der Webmaster ja Werbeleistung und die wird bezahlt.
 
Ist die Frage, ob es überhaupt eine "Leistung" des User ist. Im Prinzip beschenke ich Euch mit 5€, wenn ihr lange genug meine Seite genutzt habt. Die Eingabe des Codes im Vergütungspopup ist ja nur sicherheitstechnisch notwendig. :ugly:

Im Falle Webmaster<>AffiliateNetzwerk isses eindeutig.
Da erbringt der Webmaster ja Werbeleistung und die wird bezahlt.

Ich glaube auch langsam, dass die Auszahlungen an die User einfach netto = brutto sind, sprich das sie weder deinen Vorsteuerabzug noch die Umsatzsteuerschuld beeinflussen, sondern einfach Betriebsausgaben sind, wie wenn du den PC vom Privatmann kaufst.

Müsstest du dann nicht deine Einkünfte aus erbrachter Dienstleistung gegenüber den Werbenetzen wie gewohnt buchen und die 5€ über Löhne und Gehälter als pauschal besteuerte Geringverdiener abrechnen?

also pauschale Steuer für Geringverdiener kannste definitiv auschließen
 
Anhand des Umsatzsteuergesetzes stellt sich m.E. die Lösung so dar:

Also: Joschilein hatte ja schon richtig angefangen im Gesetz, nur ist die schwer zu verstehen, wenn man nur § 1 UStG heranzieht.

§1 UStG
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer [-> §2] im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

Die User erbringen (beispielsweise mit Klicken) eine sonstige Leistung, die Auszahlung dafür ist das Entgelt für diese Leistung. (und nicht anders herum ;) ) Ort Inland, wenn beide Beteiligten Inländer sind.

Ob die User Unternehmer sind, beantwortet § 2 UStG. Danach reicht die Absicht, Einnahmen zu erzielen, für die Unternehmereigenschaft aus. Somit sind alle klickenden User mit Einnahme-Erzielungsabsicht umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich erst mal Unternehmer, die wenn sie klicken im Rahmen dieses Klick-Unternehmens (*g) diese Klickerei ausführen.

Danach ist § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG erfüllt, die Leistung des Klickens unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer.

Nur wird die Umsatzsteuer von Kleinunternehmern gemäß § 19 UStG nicht erhoben.

Normalerweise würde also ein Kleinunternehmer für seine Leistung folgende Rechnung stellen:
"Klicken in Monat Januar 2011": 10,00 EUR (Entgelt)
Keine Umsatzsteuer drauf, weil ich Kleinunternehmer bin.

Warum soll das anders sein, wenn mit Gutschriften abgerechnet wird? Gutschrift ist nur die umgekehrte Rechnungerteilung seitens des Auszahlenden und führt nicht dazu, dass Leistungserbringer und Leistungsempfänger nun auf einmal vertauscht werden. Auch die umsatzsteuerliche Beurteilung ändert sich nicht, wenn statt mit Rechnungen mit Gutschriften gearbeitet wird...

Ja aber was ist mit "Privatmann verkauft PC an Unternehmen"? Das ist ja unser Fall. Da wird doch auch USt abgeführt für den Umsatz, den das Unternehmen da macht...
Kleinunternehmer oder Privatmann verkauft seinen PC an Klamm ohne USt auf der Rechnung, da er keine schuldet. Nur weil Klamm eine Gutschrift erteilt, dann mit USt? Das kann nicht sein. ;) Nicht Klamm macht den zu beurteilenden Umsatz, sondern der PC-Veräußerer.

@GUL oder behauptest Du, dass ich keine Ust zahlen muss, wenn ich 1000x 5€ klamm-Auszahlungen die Woche an Privatpersonen überweise? oO Die User sind "Leistungserbringer". Sie gucken Werbung, ich belohne das. Hab ma meinen StB dazu angetickert ...

Auf Auszahlungen USt? Nee nicht wirklich ;) Das wäre Sache derjenigen, die die Auszahlungen erhalten, siehe oben.

Nur vorher auf die Werbeeinnahmen von den Werbenetzwerken, also auf deine Einnahmen. Da bist nämlich du Leistungserbringer.

Gibt es bei Unternehmen Geldfluss zu Dritten ohne eine dagegenstehende Leistung?

Ohne Leistung nicht, aber ohne USt ;)

Und das Unternehmen produziert Kosten, wovon aber keine Vorsteuer angesetzt werden kann weil der Einkauf ja steuerfrei erfolgte, bzw der Privatmann als Verkäufer keine USt ausweisen wird (darf).
Steuerfrei auf welcher gesetzlichen Grundlage? Gemeint ist sicher nicht steuerbar oder ohne USt wegen Kleinunternehmerschaft. Führt beim Umsatz zum gleichen Ergebnis, dass die USt 0,00 ist, nur steuerfreie Umsätze wären u.U. schädlich für den Vorsteuerabzug.

D.h. einer von Euch beiden liegt falsch. Und würde bedeuten:
Ich muss nix an USt. zahlen für die privaten User-Auszahlungen.
Das ist mir neu, dass bei Bezahlung USt anfällt, außer bei § 13b UStG.

Das läuft dann über § 25 a UstG "Differenzbesteuerung". Im Gebrauchtankauf von nicht Ust-Berechtigten führst du beim Verkauf nur Steuer auf den Differenzbetrag ab.

§ 25a UStG funktioniert nur bei beweglichen körperlichen Gegenständen.

Müsstest du dann nicht deine Einkünfte aus erbrachter Dienstleistung gegenüber den Werbenetzen wie gewohnt buchen und die 5€ über Löhne und Gehälter als pauschal besteuerte Geringverdiener abrechnen?

Das meinst du nicht ernst oder? :)

Ist die Frage, ob es überhaupt eine "Leistung" des User ist. Im Prinzip beschenke ich Euch mit 5€, wenn ihr lange genug meine Seite genutzt habt. Die Eingabe des Codes im Vergütungspopup ist ja nur sicherheitstechnisch notwendig. :ugly:

Zweifelsfrei eine Leistungserbringung aus Sicht des UStG. Sogar das Unterlassen von irgendeinem Tun gegen Entgelt gilt als Leistung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke @GUL für Deine Ausführungen.
Klingt alles plausibel.

Wenn man das zugrunde legt, ist die damalige Aussage vom Afilliate-Netzwerk falsch, oder? Da wird ja dem privaten Empfänger des Geldes suggeriert, dass das Netzwerk sich um die (seine) Steuer "kümmert" ...

Marty schrieb:
Also Privatperson: 10 Euro Auszahlung (+1,90 ans Finanzamt)
Gewerbe mit Ust-pflicht: 11,90 Euro Auszahlung (inkl. Umsatzsteuer)
Richtig wäre dann
Privatperson: 10 Euro Auszahlung
(keine USt. bzw. Empfänger="Kleinunternehmer")
Gewerbe mit Ust-pflicht: 11,90 Euro Auszahlung
(inkl. Umsatzsteuer - der Fall is ja eh klar)
Das Verwirrende ist glaube ich, dass eigentlich der Privatmann/Kleinunternehmer ne Rechnung an das Netzwerk stellt (gedanklich) und das Netzwerk nur die zugehörige umgekehrte Gutschrift baut (die dann halt auch ohne USt. ist).

GUL schrieb:
Sogar das Unterlassen von irgendeinem Tun gegen Entgelt gilt als Leistung.
Sowas hab ich in Deutschland auch nicht anders erwartet/befürchtet. :ugly:
 
Dann werde ich das mal der Steuerberaterin so sagen (bzw. so hab ich ihr das ja schon erklärt, mit umgekehrter Rechnung usw.) und wenn sie dann noch der Meinung ist, dass es anders ist dann lase ich mir das von ihr schriftlich geben. Als Steuerberaterin haftet sie ja dann für eventuelle Strafen etc. :)
 
Nur wird die Umsatzsteuer von Kleinunternehmern gemäß § 19 UStG nicht erhoben.

Normalerweise würde also ein Kleinunternehmer für seine Leistung folgende Rechnung stellen:
"Klicken in Monat Januar 2011": 10,00 EUR (Entgelt)
Keine Umsatzsteuer drauf, weil ich Kleinunternehmer bin.

Das klingt sehr plausibel.
Ich wette aber, damit alles seine deutsche Richtigkeit hat, müsste diese Erklärung noch von den Usern eingeholt werden (mir schweben Checkboxen oder Optionsschalter vor, die die User beim Anfordern der Auszahlung mit anklicken müssen, um festzustellen, welchen USt-Status sie haben).
 
Man kann ja als Default "privat" nehmen und wer USt-pflichtig ist und die Steuer zusätzlich haben möchte, der kann sich melden. So wird's ja auch üblicher Weise gehandhabt.

Edit:
Hm aber wie ist das in dem Fall, wenn das Netzwerk dem USt.-pflichtigen User jetzt ne GS ohne USt. stellt (=default, s.o.), weil es noch nicht weiß, dass der User Ust-pflichtig ist? Muss der User dann USt. aus dieser Auszahlung abführen - und hätte das demzufolge besser gemeldet, sodass er die St. obenauf bekommt?
 
Wenn man das zugrunde legt, ist die damalige Aussage vom Afilliate-Netzwerk falsch, oder? Da wird ja dem privaten Empfänger des Geldes suggeriert, dass das Netzwerk sich um die (seine) Steuer "kümmert" ...
Jo, jeder muss sich um seine Umsatzsteuer selber kümmern, außer bei reverse charge § 13 b UStG. Das könnte passen, wenn das Netzwerk ausländischer Unternehmer wäre.

Zum Problem, festzustellen, ob der Zahlungsempfänger USt-pflichtig ist oder nicht:

Bei Privatmann / Kleinunternehmer kein Problem, der bekommt brutto=netto.
Bei Unternehmern, die die USt abführen müssen, löst das § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2:
Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5) nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.
Das heißt also, dass man erst mal schauen muss, was zivilrechtlich vereinbart ist als Auszahlung. Ist nichts weiter vereinbart, würde ich immer eine Bruttovereinbarung unterstellen, dann muss der Unternehmer sich aus den 10 EUR die USt (10 EUR= 8,40+19% 1,60 EUR) herausrechnen und an sein Fi-Amt abführen und nicht etwa 1,90 oben drauf rechnen. (d.h. Nichtunternehmer und Unternehmer erhalten beide den gleichen Betrag und kümmern sich selbst um die Versteuerung)

Wenn netto vereinbart ist, dann würden Privatleute/Kleinunternehmer 10 EUR bekommen und Unternehmer 11,90 EUR, macht aber niemand, weil man dann in der Tat jedes Mal so eine Abfrage bräuchte.

Einer der größten Paidmailer macht das z.B. so: Da liegt m.E. zwar eine Brutto-Vereinbarung vor, man bekommt aber nur netto als Nichtunternehmer. Es ist vereinbart, dass man ab 15 EUR auszahlen kann. Wenn man dort Auszahlung beantragt, bekommt man die 15 EUR brutto nur, wenn man seine Umsatzsteuer-Nr. dort hinterlässt, als Nachweis der Unternehmereigenschaft, damit sie auch die Vorsteuer wiederbekommen vom Fi-Amt. Alle anderen bekommen nur 12,61 netto ausgezahlt. Steuerlich passt das. Ob es zivilrechtlich ok ist, kann man zumindest Zweifel haben, da die Brutto-Vereinbarung für Privatleute/Kleinunternehmer nachteilig ist, (15 EUR Auszahlung gibt es für sie somit nicht, sondern nur den um Umsatzsteuer geminderten Betrag), da habe ich aber zu wenig Ahnung von, das sollte ein Rechtsanwalt aber geprüft haben.

Edit:
Hm aber wie ist das in dem Fall, wenn das Netzwerk dem USt.-pflichtigen User jetzt ne GS ohne USt. stellt (=default, s.o.), weil es noch nicht weiß, dass der User Ust-pflichtig ist? Muss der User dann USt. aus dieser Auszahlung abführen - und hätte das demzufolge besser gemeldet, sodass er die St. obenauf bekommt?
Ich würde als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer immer versuchen, die Steuer obendrauf zu bekommen, weil ich sonst ja die Steuer aus eigener Tasche bezahle aus den Beträgen, die ich erhalte, andererseits aus den Auszahlungen an User keine Vorsteuer bekomme. ;) Zivilrechtlich ist aber zu prüfen, (wenn das Netzwerk das nicht will) ob das überhaupt durchsetzbar ist, sprich Netto- oder Bruttovereinbarung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das heißt also, dass man erst mal schauen muss, was zivilrechtlich vereinbart ist als Auszahlung. Ist nichts weiter vereinbart, würde ich immer eine Bruttovereinbarung unterstellen [...]
Das ist steuerrechtlich ok, aber ich behaupte mal 90% aller paid4-Dienste und "Provisionszahler" behandeln User-Guthaben als netto-Beträge. Weil: Andernfalls höre ich schon jetzt die User aufschreien, wenn sie 5€ auszahlen wollen und dann nur 4,20€ bekommen (und sich im Steuerrecht nicht auskennen).

Das ist wie beim Verkauf. Da könnte man auch überall netto-Preise hinschreiben, was die 99% Privatkäufer aber nur verwirren würde wenn's am Ende auf einmal teurer ist als es da steht. Deshalb gibt man da i.A. Bruttopreise an.

Wenn netto vereinbart ist, dann würden Privatleute/Kleinunternehmer 10 EUR bekommen und Unternehmer 11,90 EUR, macht aber niemand
Ich habe das bisher immer nur so erlebt.
Default = Privat = keine USt. - und nach Nachweis gibts die Steuer on top.
weil man dann in der Tat jedes Mal so eine Abfrage bräuchte.
Zwangs-Abfrage wäre im Sinne des Empfängers. Aber man kann wie gesagt "default=privat" ansetzen und wer als Unternehmer halt sein Brutto nicht explizit anfordert, zahlt die USt. am Ende halt aus eigener Tasche. Dem Netzwerk isses ja finanziell wurscht.
 
Jo, gibt halt Wichtigeres als Steuerecht ;) Und das ist in deinem Falle die Vermeidung von aufschreienden Usern. Ich hab ja lediglich zum besseren Verständnis die gesetzliche Lage dargestellt, wie es eigentlich laufen müsste. Nur das ist sehr unpraktikabel. Solange dem Fiskus bei den Auszahlungsvereinbarungen keine USt abhanden kommt, ist ja auch alles ok. :)
 
Ja aber was ist mit "Privatmann verkauft PC an Unternehmen"? Das ist ja unser Fall. Da wird doch auch USt abgeführt für den Umsatz, den das Unternehmen da macht...
Wo macht das Unternehmen einen Umsatz, wenn es einen PC kauft ???

@GUL oder behauptest Du, dass ich keine Ust zahlen muss, wenn ich 1000x 5€ klamm-Auszahlungen die Woche an Privatpersonen überweise?
Ich muss nix an USt. zahlen für die privaten User-Auszahlungen. 8O
Warum auch? Warum sollte für diese Auszahlungen Umsatzsteuer fällig werden?

Gibt es bei Unternehmen Geldfluss zu Dritten ohne eine dagegenstehende Leistung?
Noch mal die Unterscheidung im Standardfall:
1. Geld von Dritten => Man selbst ist Leistungserbringer => USt ans FA, falls man Unternehmer ist
2. Geld zu Dritten => Man selbst ist Leistungsempfänger => Man selbst zahlt keine USt (=keine direkte Zahlung ans Finanzamt), außer beide sind Unternehmer und das Reverse-Charge-Verfahren greift.

Das läuft dann über § 25 a UstG "Differenzbesteuerung". Im Gebrauchtankauf von nicht Ust-Berechtigten führst du beim Verkauf nur Steuer auf den Differenzbetrag ab.
Das war nicht die Frage. Die Frage dreht sich um den "Kauf von Privat". Ob das hinterher wieder verkauft wird ist eine ganz andere Frage und für die Beurteilung des Kaufs überhaupt nicht entscheidend.

Müsstest du dann nicht deine Einkünfte aus erbrachter Dienstleistung gegenüber den Werbenetzen wie gewohnt buchen und die 5€ über Löhne und Gehälter als pauschal besteuerte Geringverdiener abrechnen?
:LOL::LOL::LOL:

Danach reicht die Absicht, Einnahmen zu erzielen, für die Unternehmereigenschaft aus
Ähm GUL, ich glaube du gehst etwas zu flink über den §2 hinweg. Ich habe den zwar gar nicht ausgeführt, war aber meiner Meinung eigentlich selbstverständlich.

Letztlich würden deine Ausführungen bedeuten, dass jeder Geldempfang einer Privatperson (außerhalb von Gehalt etc.) eine Unternehmereigenschaft erzeugt?! Wie soll das funktionieren? Bist du dann auch Unternehmer, wenn du Pfandflaschen zum zum Lidl bringst? Schließlich machst du das ja auch mit Einnahmeerzielungsabsicht.

Und es macht meiner Meinung einen sehr großen Unterschied, ob es dann nicht steuerbare Umsätze sind (m.M.), steuerfreie Umsätze oder auf Grund der Kleinunternehmerregelung nicht besteuerte Umsätze. Es würde nämlich mal mindestens dazu führen, dass man dann als Privat-"Unternehmer" im kompletten Bürokratiedschungel gefangen ist, selbst wenn dann am Ende das scheinbar gleiche Ergebnis rauskommt (i.d.R. keine USt zu zahlen).

Das Verwirrende ist glaube ich, dass eigentlich der Privatmann/Kleinunternehmer ne Rechnung an das Netzwerk stellt (gedanklich) und das Netzwerk nur die zugehörige umgekehrte Gutschrift baut (die dann halt auch ohne USt. ist).
Deswegen sollte man lieber auf die Richtung des Geldflusses als auf den "Dokumentenersteller" schauen.

Hm aber wie ist das in dem Fall, wenn das Netzwerk dem USt.-pflichtigen User jetzt ne GS ohne USt. stellt (=default, s.o.), weil es noch nicht weiß, dass der User Ust-pflichtig ist? Muss der User dann USt. aus dieser Auszahlung abführen - und hätte das demzufolge besser gemeldet, sodass er die St. obenauf bekommt?
Ja, hätte er mal.
  • Wenn er grundlegend USt abzuführen hat, dann hat er das auf jeden (steuerpflichtigen) Umsatz zu tun. Bekommt er jetzt 10€ ausbezahlt, muss er 1,60€ (10€/1,19*0,19) ans FA zahlen, auch wenn in der Gutschrift ("netto") gemeint ist, was ja dem Fall entsprechen würde, in der er fälschlicherweise eine Rechnung ohne USt stellt.
  • Stellt er seine Unternehmereigenschaft klar und bekommt 11,90€ ausbezahlt, dann zahlt er 1,90€ ans Finanzamt. Der Leistungseinkauf ist für den Leistungsempfänger (bzw. hier auch Gutschriftenschreiber) zwar teurer, da aber i.d.R. ein Vorsteuerabzug möglich ist, spielt das effektiv keine Rolle.
  • Stellt er seine Unternehmereigenschaft nicht klar und behält die vollen 10€, dann hat er ein Problem...

Ich habe das bisher immer nur so erlebt.
Default = Privat = keine USt. - und nach Nachweis gibts die Steuer on top.
So ist das auch vernünftig
 
Ähm GUL, ich glaube du gehst etwas zu flink über den §2 hinweg. Ich habe den zwar gar nicht ausgeführt, war aber meiner Meinung eigentlich selbstverständlich.

Lieber flink drüber weg, als gar nicht beachtet. Glaub nicht, dass dein dürftiger Hinweis zu § 1 hier doll weitergeholfen hat. ;)

Letztlich würden deine Ausführungen bedeuten, dass jeder Geldempfang einer Privatperson (außerhalb von Gehalt etc.) eine Unternehmereigenschaft erzeugt?! Wie soll das funktionieren? Bist du dann auch Unternehmer, wenn du Pfandflaschen zum zum Lidl bringst? Schließlich machst du das ja auch mit Einnahmeerzielungsabsicht.

Wenn man nachhaltig, also immer wieder, Pfandflaschen aus Mülltonnen sammeln würde, (die man selber nicht bezahlt hat) um damit Einnahmen zu erzielen, liegt Unternehmereigenschaft vor. So ist es auch bei Leuten, die nachhaltig, immer wieder mit nachhaltiger Einnahme-Erzielungsabsicht Paidmails bestätigen oder Startseiten aufrufen. Nur war das hier nicht die Frage, die gestellt wurde.

Und es macht meiner Meinung einen sehr großen Unterschied, ob es dann nicht steuerbare Umsätze sind (m.M.), steuerfreie Umsätze oder auf Grund der Kleinunternehmerregelung nicht besteuerte Umsätze. Es würde nämlich mal mindestens dazu führen, dass man dann als Privat-"Unternehmer" im kompletten Bürokratiedschungel gefangen ist, selbst wenn dann am Ende das scheinbar gleiche Ergebnis rauskommt (i.d.R. keine USt zu zahlen).

Aus Sicht des Auszahlenden (und das war hier die Frage) ist es kein Unterschied. "Privat-Unternehmer" gibt es zudem nicht.
 
Lieber flink drüber weg, als gar nicht beachtet. Glaub nicht, dass dein dürftiger Hinweis zu § 1 hier doll weitergeholfen hat. ;)
Das Thema alleine kann endlose Diskussionen füllen, zumal der Begriff unternehmer in jedem Gesetz anders definiert ist bzw. eine schwammige Formulierung anders gehandhabt wird.

Wenn man nachhaltig, also immer wieder, Pfandflaschen aus Mülltonnen sammeln würde, (die man selber nicht bezahlt hat) um damit Einnahmen zu erzielen, liegt Unternehmereigenschaft vor.
Wieso macht es einen Unterschied, ob man die Flaschen vorher bezahlt hätte oder nicht? Es kommt doch (nach deiner Ausführung) schließlich nur auf die Einnahmeerzielungsabsicht an und nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht.
Ich sammele z.B. nachhaltig eigene Flaschen und bringe sie in ordentlichen Mengen weg. Bin ich deswegen Unternehmer? Hätte ich ein Problem, wenn die Steuerfahndung mal stichprobenartig genau "meine" Rückgabestelle observiert?

So ist es auch bei Leuten, die nachhaltig, immer wieder mit nachhaltiger Einnahme-Erzielungsabsicht Paidmails bestätigen oder Startseiten aufrufen.
Natürlich gibt es irgendwo die Grenze zwischen privat und nicht mehr privat. Und leider ist es keine klar definierte Grenze, sondern ein mehr oder weniger großer Graubereich. Natürlich kann meine Ansicht durch die anderen Gesetze verschwischt sein, aber es würde mich überraschen, wenn es ausgerechnet hier soooo einfach wäre. Gerichtsurteile, Erlasse oder Richtlinien wälze ich aber trotzdem nicht ;)

"Privat-Unternehmer" gibt es zudem nicht.
Natürlich nicht. Das war meine Umschreibung für "Privatperson die du als Unternehmer behandeln möchtest".
 
Das Thema alleine kann endlose Diskussionen füllen, zumal der Begriff unternehmer in jedem Gesetz anders definiert ist bzw. eine schwammige Formulierung anders gehandhabt wird.

Jupp, das kann in der Tat zu endlosen Diskussionen führen, was hier für die Beantwortung der gestellten Frage jedoch unwichtig ist. Nur ist umsatzsteuerlich eben die Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG zu beurteilen und nicht nach anderen Gesetzen. So selbstverständlich war also nicht, das § 2 nicht zu prüfen war. Schwammig ist die Formulierung nicht, nur die Auslegung.

Wieso macht es einen Unterschied, ob man die Flaschen vorher bezahlt hätte oder nicht? Es kommt doch (nach deiner Ausführung) schließlich nur auf die Einnahmeerzielungsabsicht an und nicht auf die Gewinnerzielungsabsicht.
Ich sammele z.B. nachhaltig eigene Flaschen und bringe sie in ordentlichen Mengen weg. Bin ich deswegen Unternehmer? Hätte ich ein Problem, wenn die Steuerfahndung mal stichprobenartig genau "meine" Rückgabestelle observiert?

Weil keine Einnahmen umsatzsteuerlich vorliegen, die erzielt werden sollen, sondern Rückvergütungen von bezahlten Ausgaben. Wenn du jedoch Pfand vorher nicht bezaht hast, sondern von Mülltonne zu Mülltonne wanderst, und dann mit den Pfandeinnahmen Kohle machst, erlangst du keine Rückvergütung (jedenfalls nicht deine) von bereits bezahltem Pfand.

Damit sich die Steuerfahndung dafür interessiert, muss erst einmal Steuer anfallen. Aber stell dir mal vor: Du schaffst es, aus Mülltonnen-Pfandflaschen pro Jahr 30.000 EUR zu machen. Die Steuerfahndung würde sich dann schon dafür interesieren, wenn du mehr als 17.500 EUR damit einnimmst und dann Umsatzsteuer (in zumindest einigermaßen großem Betrag) nicht abführst, meinst du nicht? Unternehmer bist du aber schon unter 17.500 EUR, nur interessiert das keinen aufgrund der Kleinunternehmerregelung. Ich gebe dir ja Recht, ich kenne auch keine Grenze, ab wann man Unternehmer ist, ist ja auch egal, weil ohne Folgen.

Natürlich gibt es irgendwo die Grenze zwischen privat und nicht mehr privat. Und leider ist es keine klar definierte Grenze, sondern ein mehr oder weniger großer Graubereich. Natürlich kann meine Ansicht durch die anderen Gesetze verschwischt sein, aber es würde mich überraschen, wenn es ausgerechnet hier soooo einfach wäre. Gerichtsurteile, Erlasse oder Richtlinien wälze ich aber trotzdem nicht ;)

Jupp, in andere Gesetze bitte nicht nachschauen, weil es nur nach UStG geht hier. Gerichtsurteile, Erlasse oder Richtlinien würde ich auch nur wälzen, wenn es hier für die gestellte Frage von Bedeutung wäre.

Natürlich nicht. Das war meine Umschreibung für "Privatperson die du als Unternehmer behandeln möchtest".

Achso ok. Also manchmal auch Kleinunternehmer, die du als Privatpersonen behandeln möchtest. :D
 
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