Steuer Steuerfragen-Thread

@GUL

Danke für deinen Beitrag, aber ganz verstehe ich das nicht. Erst sagst du es giltet nicht mit den 2.800 Euro, aber es werden nur 2.800 Euro berücksichtigt?

Das ganze trage ich dann bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben ein also da wo ich meine anderen Versicherungen schon reingeschrieben habe und sehe das nicht als geschäftliche Ausgabe an richtig?
 
@GUL

Danke für deinen Beitrag, aber ganz verstehe ich das nicht. Erst sagst du es giltet nicht mit den 2.800 Euro, aber es werden nur 2.800 Euro berücksichtigt?
Ich verstehe: Es gibt eine Grenze für alle Versicherungen zusammen von 2.800 Euro. Sollten die Beiträge zur KV höher liegen, werden diese voll anerkannt, aber eben dann keine anderen Versicherungen mehr.

Hast Du 4.000 Euro KV-Beiträge, kannst Du die voll absetzen, andere Versicherungen aber nicht mehr, weil schon mehr als 2.800 Euro.

Hast Du z.B. nur 2.000 KV Beiträge, dann kannst Du noch 800 Euro andere Versicherungen absetzen.

Marty
 
Ok muss ich dann die Pflegeversicherung aus der Krankenversicherung rausrechnen? Bin ja auf jeden Fall drüber, da ich pro Monat an die gesetzliche Krankenversicherung inkl. Pflegeversicherung knapp 620 Euro bezahlen muss.
 
Alles klar danke. Letzte Frage dazu. Das trage ich also als Sonderausgaben ein dort wo meine Haftpflicht auch steht und nichts als Betriebsausgabe richtig?
 
Noch was. Es ist nur die normale Voll-KV/PV begünstigt, andere Zusatzversicherungen die auch mit KV/PV zu tun haben nicht. Und es gibt noch ein paar Feinheiten wie pauschale Kürzung um 4% bei Privat-KV für den Krankengeldanteil.

Ich würde die restlichen eigentlich abzugsfähigen Versicherungen übrigens alle mit aufnehmen (natürlich ins richtige Feld, sonst gibts Probleme), selbst wenn der HB schon lange überschritten ist. Es gibt nämlich gute Gründe, warum eine Begrenzung auf 0 (und das ist es bei einem Einkommen von irgendwo knapp über 20.000€ pro Jahr (bei gesetzlich Versicherten)) ebenfalls wieder einkassiert wird. Die sind nämlich nicht ohne Grund eigentlich abzugsfähig.
 
Habe mal wieder eine Frage. War gestern beim Optiker und habe mir eine neue Brille bestellt. Kosten: 400 Euro. Jetzt ist meine Frage, ob diese absetzbar ist. Dank Google weiß ich schonmal, ja sie ist absetzbar und zwar als außergewöhnliche Belastung.

Aber jetzt meine Frage. Ich bin selbstständig und nicht Arbeitnehmer. Ich betreibe eine Internetagentur und sitze den ganzen Tag vorm PC. Diese Brille brauche ich also für meine selbstständige Tätigkeit. Kann ich die Brille vllt. also auch als Betriebsausgabe absetzen und somit auch die MwSt. geltend machen?
 
Scheinbar kann ein Arbeitgeber eine Bildschirmbrille für den Arbeitnehmer als Betriebsausgabe buchen. Ob das für Selbständige auch gilt (was ja eigentlich eine ungleichbehandlung wäre, wenn nicht), habe ich nicht gefunden (nur Diskussionen dazu).

Frag also mal bei deinem FA nach. Oder du buchst es einfach und wartest auf eine Prüfung. Wenn das FA es streicht dann wird es als außergew. Belastung angesetzt.

Ist es denn eine Bildschirmbrille? also die du nur dafür verwenden kannst??
 
Eine spezielle Computerbrille ist es jetzt nicht, sondern eine normale Brille die ich auch Alltags tragen kann. Wenn man es aber so speziell sieht, dann hätte ich mir wohl eine Computerbrille machen lassen sollen, eine Brille für Geschäftstermine (schließlich muss man zum Kunden auch mal fahren und hat vor Ort Termine) und eine private Brille ;)

Ok stimmt streichen können sie immer noch, aber was ich mich dann gerade frage wie oft überhaupt so eine Prüfung statt findet. Seit 2007 bin ich Kleinunternehmer und seit 2010 Selbstständig. Bisher hatte ich sowas nämlich noch nicht.
 
Man kann durchaus verschiedener Meinung mit dem Finanzamt sein, in welche Kategorie etwas einzuordnen ist. Wichtig ist nur, dass es offen gezeigt und nicht irgendwo versteckt wird. Gerade bei solchen Dingen von denen man annehmen muss, dass das Finanzamt eine andere Meinung hat, wäre ein Verstecken nicht ratsam, weil das schnell als Steuerhinterziehung gewertet werden könnte. Und es wäre ja doof wegen sowas jedes Jahr genau unter die Lupe genommen zu werden.

Brillen sind nunmal unbestritten auch privat wichtig. Genauso kann aber auch argumentieren, dass wer privat nichts sieht auch beruflich nichts sehen kann und es daher für den Beruf unverzichtbar ist. Finanzämter argumentieren auch im Überschneidungsbereich Berufskleidung gerne mit privater Lebensführung. Letztlich kommt es einfach auf gute Argumente an.
 
Stimmt Berufskleidung da könnte man ja auch ankommen, dass man seine Boxershorts, Strümpfe, Hemden und Jeans alle absetzen könnte ;)
Ähmmmmmm... geht das? :biggrin:
 
Kurze Frage,
ich habe einen Brief vom Finanzamt bekommen, in dem ich um die Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung gebeten werde.
Mich überrascht das, da ich mit der Umsatzsteuer wegen der Kleinunternehmerregelung doch nichts am Hut habe. Die Umsatzgrenzen habe ich bisher nicht überschritten.
Bislang habe ich meine Umsätze immer bei der Einkommenssteuer als EÜR angehängt.

Was hat es jetzt mit dieser Umsatzsteuerjahreserklärung auf sich?

Dankeschön :)

PS: Das Formular habe ich schon gefunden.
 
Was hat es jetzt mit dieser Umsatzsteuerjahreserklärung auf sich?
Vielleicht ein Fehler? Wenn dort keine Erläuterung dabei ist, dann würde ich dort mal anrufen und nachfragen. Die müssen doch erklären können, warum Sie von einem Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung wollen.

Marty
 
Bin seit letzten Jahr Januar selbstständig und habe mein Kleinunternehmen zu einem Einzelunternehmen umwandeln lassen.

Habe immer brav die Umsatzsteuervoranmeldung gemacht und das jedes Quartal und jetzt habe ich nen Brief vom Finanzamt erhalten, dass ich jeden Monat die Umsatzsteuervoranmeldung machen soll. Ist ja kein Problem, aber die Umsatzsteuererklärung und die Einkommenssteuererklärung inkl. EÜR mache ich doch bis zum 31.05. oder?

Mein Vater fragte mich, ob ich auch meinen Lohn als Inhaber absetzen könnte, aber ich meine sowas gibts nicht. Mein Lohn ist doch einfach der Gewinn übrigbleibt abzgl. Steuern.
 
Habe immer brav die Umsatzsteuervoranmeldung gemacht und das jedes Quartal und jetzt habe ich nen Brief vom Finanzamt erhalten, dass ich jeden Monat die Umsatzsteuervoranmeldung machen soll.
Das ist im ersten Jahr immer so, wenn da nicht grosse Summen zusammenkommen, dann kommt im zweiten Jahr ein Schreiben, dass es ein Mal im Quartal reicht oder sogar jährlich.

Ist ja kein Problem, aber die Umsatzsteuererklärung und die Einkommenssteuererklärung inkl. EÜR mache ich doch bis zum 31.05. oder?
Ja.

Mein Vater fragte mich, ob ich auch meinen Lohn als Inhaber absetzen könnte, aber ich meine sowas gibts nicht. Mein Lohn ist doch einfach der Gewinn übrigbleibt abzgl. Steuern.
Richtig.

Marty
 
@FischkopfXL: Das Finanzamt ist berechtigt, bei Kleinunternehmern eine Umsatzsteuererklärung abzufordern, um prüfen zu können, dass die Umsatzgrenzen nicht überschritten wurden. Nur auf Seite 1 Zeilen 24 und 25 ausfüllen (dort der Punkt B. Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer)

@MisterSimpson: Evtl. wurde die Summe der zu zahlenden Umsatzsteuer von 7.500 EUR im Vorjahr überschritten? Dann muss man monatlich.

Hinweis: Die Umsatzsteuer wird am 10. des Folgemonates fällig. Um einen Monat mehr Zeit zu haben, ist ein Antrag auf Dauerfristverlängerung nötig. Der kostet dann aber eine Sondervorauszahlung i.H.v. 1/11 des Vorjahres. z.B. 11.000 EUR zu zahlende Umsatzsteuer im Vorjahr ziehen eine Sondervorauszahlung von 1.000 EUR nach sich. Man bekommt dies aber in der letzten Voranmeldung im Dezember wieder angerechnet.