Eigenbau des Häuschens wären zum Beispiel Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten für ein Wirtschaftsgut, die man über die Nutzungsdauer abzuschreiben hätte. Wenn die Kosten des Eigenbaus z.B. 3.000 EUR betragen, und das Häuschen ist 10 Jahre nutzbar, kann man pro Jahr 10 Jahre lang nur 300 EUR Abschreibung geltend machen.
Die Steuerberatungskosten für deinen Betrieb (nicht für die Erstellung der Einkommensteuererklärung) sind natürlich abziehbar.
Manche Prüfer nehmen das sehr genau.
Um Streit und Kosten zu vermeiden und einen sehr ordentlichen und glaubhaften Eindruck zu machen im Falle einer Betriebsprüfung ist ein solches Zählprotokoll zu empfehlen, was auch die einzelnen Geldscheine und Geldstücke enthält.
Die Steuerberatungskosten für deinen Betrieb (nicht für die Erstellung der Einkommensteuererklärung) sind natürlich abziehbar.
Edit:
Zur Kassenführung:
Ist das sogenannte Zählprotokoll erforderlich?
Wie auf der verlinkten Seite beschrieben führe ich einen Kassenbericht und ein Kassenbuch.
Jedoch habe ich als Mitarbeiter (für Tagesabrechnung zuständig) NIE die einzelnen GeldstückeScheine aufgelistet, sondern immer nur den Gesamtbestand ermittelt.
Manche Prüfer nehmen das sehr genau.
Um Streit und Kosten zu vermeiden und einen sehr ordentlichen und glaubhaften Eindruck zu machen im Falle einer Betriebsprüfung ist ein solches Zählprotokoll zu empfehlen, was auch die einzelnen Geldscheine und Geldstücke enthält.