Steuer Steuerfragen-Thread

Eigenbau des Häuschens wären zum Beispiel Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten für ein Wirtschaftsgut, die man über die Nutzungsdauer abzuschreiben hätte. Wenn die Kosten des Eigenbaus z.B. 3.000 EUR betragen, und das Häuschen ist 10 Jahre nutzbar, kann man pro Jahr 10 Jahre lang nur 300 EUR Abschreibung geltend machen.

Die Steuerberatungskosten für deinen Betrieb (nicht für die Erstellung der Einkommensteuererklärung) sind natürlich abziehbar.

Edit:

Zur Kassenführung:

Ist das sogenannte Zählprotokoll erforderlich?

Wie auf der verlinkten Seite beschrieben führe ich einen Kassenbericht und ein Kassenbuch.
Jedoch habe ich als Mitarbeiter (für Tagesabrechnung zuständig) NIE die einzelnen GeldstückeScheine aufgelistet, sondern immer nur den Gesamtbestand ermittelt.

Manche Prüfer nehmen das sehr genau. ;)
Um Streit und Kosten zu vermeiden und einen sehr ordentlichen und glaubhaften Eindruck zu machen im Falle einer Betriebsprüfung ist ein solches Zählprotokoll zu empfehlen, was auch die einzelnen Geldscheine und Geldstücke enthält.
 
Eigenbau des Häuschens wären zum Beispiel Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten für ein Wirtschaftsgut, die man über die Nutzungsdauer abzuschreiben hätte. Wenn die Kosten des Eigenbaus z.B. 3.000 EUR betragen, und das Häuschen ist 10 Jahre nutzbar, kann man pro Jahr 10 Jahre lang nur 300 EUR Abschreibung geltend machen.

Wer legt die Nutzungsdauer fest? Beim Eigenbau wäre die Nutzungsdauer genau 1 Jahr, da nach Nutzung wohl die Entsorgung folgen würde (ein Neuvertrag im nächsten Jahr ist ungewiss, da wohl ein neuer Veranstalter den Markt übernimmt)
Oder kann ich die kompletten Kosten schon im ersten Jahr geltend machen und auf eine jährliche Abschreibung verzichten?

Manche Prüfer nehmen das sehr genau. ;)
Um Streit und Kosten zu vermeiden und einen sehr ordentlichen und glaubhaften Eindruck zu machen im Falle einer Betriebsprüfung ist ein solches Zählprotokoll zu empfehlen, was auch die einzelnen Geldscheine und Geldstücke enthält.

Also erstelle ich mir eine Exceltabelle, trage meine tgl. Einnahmen ein und lass mir meine Geldbestände per Algorythmus ausrechnen? Eine tagesaktuelle Abrechnung ist dank des 17-h-Tages der kommen wird kaum machbar.
 
Die Nutzungsdauer wird durch amtliche Tabellen festgelegt. Im Zeitpunkt der Entsorgung (die nachzuweisen ist) könnte der Restbuchwert voll abgeschrieben werden.

Exceltabellen werden nicht grundsätzlich nicht anerkannt, da sie nachträglich änderbar sind. Außerdem verlangt die Finanzverwaltung, dass nicht die Bestände ausgerechnet werden, sondern die Einnahmen, siehe den oben geposteten Link zur Kassenführung. Das Finanzamt wird im Zweifel kein Verständnis trotz 17h-Tages aufbringen. Wäre schade, wenn durch eine Betriebsprüfung dein so hart verdientes Geld flöten geht.
 
So,

langsam komme ich in die heiße Phase meiner Gewerbeanmeldung.

Beim ausfüllen der Datenblätter für das Finanzamt ist mir folgendes Problem aufgestoßen:

Um in die Kleinunternehmerregelung zu fallen darf mein Umsatz aufs Jahr hochgerechnet ja die 17.500 € nicht überschreiten.

Im Infoblatt des Finanzamtes habe ich herausgelesen, dass auch die Monate mitzählen, in denen "vorbereitende" Tätigkeiten und Käufe getätigt wurden.

Ich kann mit Quittungen belegen, dass die ersten Einkäufe im März getätigt wurden.

Nun die spannende Frage: Kann ich bei meinem geschätzten Jahresumsatz nun aus den "vollen" schöpfen und maximal 14580 Euro ansetzen oder muss ich den Juli als Antragsmonat nehmen (Antrag wird noch im Juli abgegeben) und kann somit maximal 8750 Euro als Umsatzerwartung "schätzen".

"Vorbereitungshandlungen wie z.B. das Anmieten eines Ladenlokals oder der Einkauf von Waren vor der offiziellen Geschäftseröffnung begründen bereits eine Unternehmereigenschaft. Daher kann der Beginn des Unternehmens bereits vor dem Datum der Gewerbeanmeldung liegen. Bitte tragen Sie in das Feld das Datum des Beginns der Unternehmereigenschaft ein."
 
Es zählt nur das Jahr in dem du den Umatz machst, in welchem Monat ist egal. Kann auch am letzten Tag des Jahres sein.
 
Es zählt nur das Jahr in dem du den Umatz machst, in welchem Monat ist egal. Kann auch am letzten Tag des Jahres sein.

Das mag ja so richtig sein, jedoch wird bei der Anmeldung anteilig der Umsatz errechnet.

Gelinde bedeutet dies, wenn ich mein Gewerbe im Dezember anmelde und 10.000 euro Umsatz prognostiziere habe ich vor dem Finanzamt eine Umsatzerwartung von 120.000 Euro fr das komplette Jahr abgegeben. "Allerdings muss der erwartete Umsatz für das verbleibende Restjahr auf ein volles Jahr hochgerechnet werden. " Heißt pro Restmonat darf ich m.M. nach maximal 1/12el von 17.500 Umsatz schätzen. Daher auch die eigentlich interessante Frage: Ab wann kann zählen meine Unternehmerischen Tätigkeiten: Ab Gewerbeanmeldung oder ab der ersten vorbereitenden Tätigkeit?

"2. Welche Besonderheiten gelten für Unternehmensgründer?
Bei Aufnahme des Betriebes ist eine Prognose des voraussichtlichen Umsatzes im Jahr
der Gründung erforderlich (beispielsweise die Zahlen aus dem Businessplan). Beginnt ein
Unternehmer seinen Betrieb während des Jahres, muss der voraussichtliche Umsatz auf
einen Jahresgesamtumsatz hochgerechnet werden. Da in diesem Fall kein Vorjahresumsatz
vorhanden ist, gilt die Umsatzschwelle von 17.500 Euro für das Jahr des Geschäftsbeginns.
Im zweiten Jahr nach der Gründung ist Folgendes zu beachten: Um zu
prüfen, ob der Unternehmer im vorangegangenen Kalenderjahr die Umsatzgrenze von
17.500 Euro nicht überschritten hat, sind die im Gründungsjahr tatsächlich erzielten
Umsätze auf einen Jahresumsatz hochzurechnen.
Beispiel:
Ein Unternehmer nimmt am 1. Juli 2011 seine Tätigkeit auf. Der geschätzte Gesamtumsatz
bis zum 31. Dezember 2011 beträgt 10.000 Euro. Da der umgerechnete Jahresumsatz
mit (10.000*12 Monate / 6 Monate =) 20.000 Euro die Grenze von 17.500
Euro überschreitet, kann der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch
nehmen."
https://www.hannover.ihk.de/fileadm...en/Steuern/Merkblatt_USt_Kleinunternehmer.pdf
 
Die vorbereitenden Tätigkeiten zählen bereits mit. Also Beginn der Unternehmereigenschaft bereits im März mit der höheren Umsatz-Grenze.
 
Fahrtkostenzuschuss

Hallo zusammen,

im Moment sind die Spritpreise ja wieder mal astronomisch hoch, was für mich schon zum Problem wird, da ich jeden Tag fast 45 Minuten zu Arbeit fahren muss (einfach). Jetzt habe ich mal gegoogelt und bin auf den Fahrtkostenzuschuss gestoßen.

Wird sowas häufiger von der Geschäftsführung genehmigt oder gilt sowas nur in Ausnahmefällen? Und muss ich für diesen Zuschuss Abgaben zahlen, wie bei einem geldwerten Vorteil?

LG
Sabine
 
Wird sowas häufiger von der Geschäftsführung genehmigt oder gilt sowas nur in Ausnahmefällen? Und muss ich für diesen Zuschuss Abgaben zahlen, wie bei einem geldwerten Vorteil?
Das wird vom Arbeitgeber pauschal versteuert. Und eine Chance, das zusätzlich zum Gehalt zu bekommen, wirst Du nur dann haben, wenn Du ein Mitarbeiter bist, auf den ein Arbeitgeber nicht verzichten kann/möchte. Ist halt wie bei jeder Gehaltsverhandlung.

Für den Arbeitgeber ist es günstiger, einen Fahrtkostenzuschuss zu zahlen statt einer Gehaltserhöhung. Du solltest allerdings prüfen, ob dann noch Werbungskosten für die Fahrten geltend gemacht werden können, das weiß ich nicht.

PS: 45 Minuten Arbeitsweg dürfte eher der Durchschnitt sein.

Marty
 
Ich würde es probieren, fragen kostet ja nichts. ;-) Übrigens ist es auch für dich als Arbeitnehmer günstiger als eine Gehaltserhöhung, da keine Abgaben abgezogen werden. Der Zuschuss wird in der Lohnsteuerbescheinigungung am Jahresende ausgewiesen und mindert allerdings deine Werbungskosten in der Steuererklärung, sprich eine Steuererstattung fällt niedriger aus. Lohnt sich inn den allermeisten Fällen trotzdem.
 
Wo kann ich den Wert eines Internet-Projektes bewerten lassen?

Ich bin gerade dabei ein Projekt in eine UG umzuwandeln. Hierbei soll das Projekt von meinem Einzelunternehmen an die UG verkauft werden. Mein Steuerberater hat mir gesagt, ich muss nun erst einmal den Wert des Projektes ermitteln damit es ein "fairer Preis" wird, und nicht später zu Problemen führt, wenn der Wert zu niedrig oder zu hoch bewertet wurde.

Wo kann ich sowas denn machen lassen? Ich habe im Internet nun schon gelesen, dass die Sedo Domaingutachten da ganz gut sein sollen, aber das ist ja denke ich Schwachsinn weil da nur der Domainname bewertet wird glaube ich? Die LEute sehen ja gar nicht was mit dem Projekt monatlich an Umsatz/Gewinn erwirtschaftet wird.
 
...und dein letzter Satz verrät dir, wie man es berechnen könnte => nimm den jetzigen Gewinn z.B. mal 5 Jahre, wenn die Person die das Projekt kauft, den Gewinn ggf. noch erhöhen kann, oder nimm zumindest für die Zeit das, was du monatlich für dich selber herausgenommen hast und den Gewinn schmälerte!

Danach kann man verhandeln ;)!
 
Das kann aber auch nicht wirklich sein. Beziehungsweise das würde Probleme bereiten. Das Projekt wirft so viel ab, dass ich davon alleine leben kann. Nun möchte ich das in eine UG umwandeln und muss es dadurch irgendwie von meinem Privatvermögen in die UG einbringen.

Der Steuerberater hat mir hierzu empfohlen der UG aus meinem Privatvermögen einen Kredit zu geben, und es dann wieder von meinem Privatvermögen zu kaufen. Nehmen wir nun nur einmal als Beispielrechnung (zahlen komplett ausgedacht) von 3.000 Euro Gewinn im Monat aus das wären 36.000 im Jahr.

Wenn ich das nun hochrechne auf 5 Jahre wären das 210.000€ selbst bei 2 Jahren (was ich auch schon oft gehört habe, dass man diesen Wert nimmt) wären es fast 75.000 Euro... Dafür müsste ich dann privat erstmal selbst einen Kredit aufnehmen, um diesen an die UG weiterzugeben. Das kann ja auch nicht Sinn des ganzen sein 8O
 
Du solltest noch mal mit dem Berater sprechen, Du hast das wohl noch nicht ganz verstanden.

Marty
 
Wer soll/en der/die Gesellschafter der UG sein?

Wofür braucht die UG das Kapital? Entweder du bist Gesellschafter und bringst das PRojekt gemäß Wertberechnung mit ein und ein weiterer ggf. halt Barmittel?!?
 
Du solltest noch mal mit dem Berater sprechen, Du hast das wohl noch nicht ganz verstanden.

Was hab ich deiner Meinung nach nicht verstanden? Ich habe heute fast 2 Stunden mit ihm geredet und bin mir eigentlich 100% sicher, dass ich ihn sehr gut verstanden habe.

Wer soll/en der/die Gesellschafter der UG sein?

Wofür braucht die UG das Kapital? Entweder du bist Gesellschafter und bringst das PRojekt gemäß Wertberechnung mit ein und ein weiterer ggf. halt Barmittel?!?

Ich bin alleiniger Gesellschafter vorerst. Die UG benötigt kein Kapital. Die UG soll das Projekt weiterführen dafür muss ich es aus meinem Einzelunternehmen an die UG verkaufen. Die Gründung findet mit Bargeld statt. Von diesem Geld darf ich das Projekt jedoch nicht kaufen (Verdeckte Sachgründung).

Eine Sacheinlage gibt es bei der UG leider nicht.
 
Wenn ich das nun hochrechne auf 5 Jahre wären das 210.000€ selbst bei 2 Jahren (was ich auch schon oft gehört habe, dass man diesen Wert nimmt) wären es fast 75.000 Euro... Dafür müsste ich dann privat erstmal selbst einen Kredit aufnehmen, um diesen an die UG weiterzugeben. Das kann ja auch nicht Sinn des ganzen sein 8O

Die UG kauft das Projekt vom Einzelunternehmen - dafür braucht sie einen Kredit vom Einzelunternehmer in entsprechender Höhe. Du selbst brauchst also weder einen Kredit von der Bank aufnehmen noch Geld. Kaufpreis bzw. Rückzahldauer justiert man dabei so damit es unterm großen Strich möglichst steueroptimal abläuft.

Aber wozu hast Du einen Berater wenn Du Dich nicht beraten lässt? Immer weiter fragen solange etwas nicht verstanden wurde...

Was hab ich deiner Meinung nach nicht verstanden? Ich habe heute fast 2 Stunden mit ihm geredet und bin mir eigentlich 100% sicher, dass ich ihn sehr gut verstanden habe.
Wie kommst Du dann auf die Idee Du bräuchtest einen Kredit?
 
Ich habe es verstanden.


Es geht mir nur darum wie ich den Wert des Projektes ermitteln lassen kann, damit dies auch vom Finanzamt anerkannt wird und später keine Probleme gibt. Und wenn ich nach dem Vorschlag hier im Thread gehe (5 Jahres-Gewinn als Kaufpreis) dann brauche ich sehr wohl privat einen Kredit, weil ich nicht so viel Geld habe privat, dass ich der UG dann so viel leihen könnte, weil das dann in den 6 stelligen Bereich gehen würde....
 
Du hast es nicht verstanden. Wenn Du es verstanden hättest wüßtest Du das Du keinen Kredit brauchst. Denn es fließt beim Tausch zunächst kein Geld --> Du tauscht nur Kreditvertrag gegen Projekt. Wie du den "fairen" Wert ermitteln kannst solltest Du vielleicht auch den Berater fragen...
 
Du hast es nicht verstanden. Wenn Du es verstanden hättest wüßtest Du das Du keinen Kredit brauchst. Wie du den fairen Wert ermitteln kannst solltest Du vielleicht auch den Berater fragen...


  • Ich muss als Privatperson der UG einen Kredit geben (kapiert :!:)
  • Von diesem Kredit kauft die UG dann von mir Privat das Projekt ab (kapiert :!:)
  • Die UG zahlt dann über einen Zeitraum XY den Kredit wieder an mich zurück (kapiert :!:)


Wenn aber der Kaufpreis so hoch ist, dass er mein Privatvermögen übersteigt kann ich der UG nicht so viel Geld leihen und bräuchte demzufolge selbst einen Kredit. ;)


Der Steuerberater konnte es mir nicht sagen wie man den Wert fair ermitteln kann, er hat zwar gesagt am sichersten wäre es mit einem Gutachten vom Wirtschaftsprüfer aber das wäre sehr teuer. Ansonsten müsste man halt schauen was auf dem freien Markt eine andere Firma bereit wäre zu zahlen.