Steuer Steuerfragen-Thread

Heute Anruf von Stb. bekommen, sie entschuldigt sich bei mir, dass sie mir nicht geglaubt hatte :ugly: es wäre tatsächlich so wie ich geschrieben habe.

Also Gutschrift ohne mwst
und wer Nachweis erbringt zzgl. mwst
 
Nachdem das Thema Auszahlungen an User durch ist ;-) habe ich eine Frage zur "Mini-Steuerreform" die diese Woche verabschiedet wurde.

Dort heißt es in einschlägigen Medien :
"Einkommensüberprüfungen bei volljährigen Kindern in Verbindung mit Kindergeld und Kinderfreibeträgen sollen entfallen"

Kann mir einer sagen was das genau heißt und ab wann die Regelung nun gilt?
Können nun volljährige Kinder in Ausbildung verdienen was sie wollen ohne Höchstgrenze um aus dem Kindergeld zu fallen? Oder fällt nur die Einkommensüberprüfung weg aber man muss das Einkommen wieder melden wenn es über dem Betrag liegt?

Ich finde leider nichts entsprechendes, ist sehr schwammig formuliert...! :)
 
Bisher (bis 2010) gibt es für ein Kind in Ausbildung ab 18 Jahren nur Kindergeld, wenn das Kind nicht mehr als 8.004 EUR Einkommen hat. Auf das Einkommen des Kindes soll es künftig (ab 2011) nicht mehr ankommen.
 
Bisher (bis 2010) gibt es für ein Kind in Ausbildung ab 18 Jahren nur Kindergeld, wenn das Kind nicht mehr als 8.004 EUR Einkommen hat. Auf das Einkommen des Kindes soll es künftig (ab 2011) nicht mehr ankommen.
Also kann das Kind beliebig verdienen und erhält weiterhin sein Kindergeld bis zum Ende der Ausbildung?! Kann ich gar nicht glauben. Hast du dafür Belege?
 
Also kann das Kind beliebig verdienen und erhält weiterhin sein Kindergeld bis zum Ende der Ausbildung?! Kann ich gar nicht glauben. Hast du dafür Belege?
Gesetzentwurf (Seite 55 unten)

Allerdings hat zwar das Kabinett das Gesetz beschlossen, es muss aber sowohl durch den Bundestag als auch durch den Bundesrat. Ob es danach dann noch genauso aussieht, bleibt abzuwarten...
 
Ja vielen dank für die Antworten. Das klingt doch gut.
Wie wahrscheinlich ist es dass dies so durchgeht? Denke die Opposition wird sich ja gerade bei diesem Thema nicht grämen und es annehmen... :ugly:
 
Denke die Opposition wird sich ja gerade bei diesem Thema nicht grämen und es annehmen...
Wenn es denn immer nur um die Inhalte ginge, magst du recht haben, aber leider wird ja häufig auch nur deshalb dagegen gestimmt, weil es eben vom "Feind" kommt... Irgendein Grund, den man vorschieben kann, findet sich dann schon.
Und auch wenn die Regierung eine Bundesratsmehrheit hätte, hieße das ja auch nicht automatisch, dass es hier eine Zustimmung gibt. Schließlich gehen durch dieses Gesetz ja auch den Ländern Einnahmen verloren, die irgendwie wieder ausgeglichen werden müssen.

Aus staatlicher Sicht finde ich die Begründung dieser Änderung ja eigentlich recht schlüssig: Riesiger Prüfaufwand um in einigen wenigen Fällen die Freibeträge bzw. das Kindergeld nicht zu gewähren -> weniger Prüfaufwand, dafür eben ein bisschen geringere Steuereinnahmen, da die Freibeträge für alle gewährt werden.
Was die "soziale Gerechtigkeit" angeht, kann man sich da allerdings wieder streiten, ob denn Eltern eines Kindes, das sich durch die Einnahmen während der Ausbildung selbst versorgen kann, ebenso steuerlich entlastet werden sollten, wie Eltern, die ihr Kind nahezu komplett selbst finanzieren.
 
Was die "soziale Gerechtigkeit" angeht, kann man sich da allerdings wieder streiten, ob denn Eltern eines Kindes, das sich durch die Einnahmen während der Ausbildung selbst versorgen kann, ebenso steuerlich entlastet werden sollten, wie Eltern, die ihr Kind nahezu komplett selbst finanzieren.

Wenn jemand eine Ausbildung macht ist das natürlich eine andere Sache, aber ich empfinde die Grenze zum Beispiel als ungerecht.
Der normale Student geht gar nicht oder für 400€ arbeiten und kassiert jährlich 2200€ Kindergeld (bzw. die Eltern).

Wenn ich selbstständig nebenbei arbeite muss ich mich ab ~350€ Monatsverdienst gesetzlich versichern da man aus der Familienkasse rausfliegt. Macht 70€ pro Monat Mehrkosten.
Verdient man monatlich 700€ ist man schon über der Kindergeldgrenze und muss dennoch 70€ Krankenkasse bezahlen.
Das bedeutet im Endeffekt. Lass das selbstständige Arbeiten, nimm den 400€ Job oder geringfügiger und du stehst im Endeffekt mit Kindergeld und ohne zusätzliche Kosten durch Krankenkasse besser da. als wenn Du fast das doppelte verdienst... und härter arbeitest.

Da sehe ich keinen Sinn und daher finde ich die Abschaffung der Grenze bei einer Erstausbildung sinnvoll...! :)
 
Wie sieht es aus wenn jemand eine größere Anschaffung macht z.B. einen Macbook Pro. Das ganze bezahlt er über seine Kreditkarte. Das Geld wird also sofort von der Kreditkarte abgebucht.

Auf der Kreditkarte ist jedoch Teilzahlungsfunktion aktiviert, sodass jeden Monat nur 25% abgebucht werden. Kann derjenige dann jeden Monat nur 25% MwSt wiederholen weil es dann erst von seinem Konto abgebucht wird, oder zählt die Zahlung per Kreditkarte sofort als komplette Zahlung?
 
oder zählt die Zahlung per Kreditkarte sofort als komplette Zahlung?

Ja!
Die Zahlung per Kreditkarte ist die komplette Zahlung. Die Teilzahlungsfunktion der Karte ist dann wiederum ein Kredit des Kartenunternehmens an dich...

Du kannst aber die MwSt auch schon ziehen wenn noch gar nicht bezahlt wäre, es reicht, dass du die Rechnung hast.
 
Okay :)

Das mit der mwst stimmt aber nur wenn man nach vereinbarten abrechnet ich mache das mit vereinnahmten :)
 
Das mit der mwst stimmt aber nur wenn man nach vereinbarten abrechnet ich mache das mit vereinnahmten :)

Das gilt afaik nur für die Gewinn und Verlustrechnung.. Die MwSt kann man immer ziehen wenn man die Rechnung hat.. Das ist etwas aufwändiger glaube ich.. Aber dafür hab ich zum Glück nen Steuerberater ;)
 
Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) gilt nur für die Umsatzsteuer auf Einnahmen, nicht jedoch für die Vorsteuer, die in Eingangsrechnungen enthalten ist. Also kannst du die Vorsteuer bereits geltend machen, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, wie United98 schon richtig schrieb.
 
Mal ganz blöd gefragt, weil mir das neu ist. :p

Ich könnte also am Ende eines Monats was bestellen, bekomme dann eine Rechnung und kann da die Vorsteuer dann sofort zurückholen, auch wenn ich die Rechnung erst später bezahle z.B. weil es eine Zahlfrist von 3 Monaten gibt? (Übertrieben)

Wie wäre es denn dann, wenn ich dann später gar nichts zahle und vom Kauf zurücktrete? Dann müsste ich die Steuer ja wieder zurückzahlen? So könnte man sich ja theoretisch einen Kredit holen :ugly: wenn nämlich ich nun einem Bekannten eine Rechnung ausstelle für 100.000 Euro mit einer Zahlfrist von 1 Jahr, und er sich die Ust dann sofort wieder holt. Nach 11 Monaten sagen wir dann aber, dass der Kauf nicht abgeschlossen wird und zahlen das zurück?

So einfach kann das doch nicht sein. Ich dachte immer man darf sowas erst wenn man wirklich gezahlt hat 8O
 
So könnte man sich ja theoretisch einen Kredit holen :ugly: wenn nämlich ich nun einem Bekannten eine Rechnung ausstelle für 100.000 Euro mit einer Zahlfrist von 1 Jahr, und er sich die Ust dann sofort wieder holt. Nach 11 Monaten sagen wir dann aber, dass der Kauf nicht abgeschlossen wird und zahlen das zurück?
Nicht, dass das Finanzamt dann Zinsen haben will für den Zeitraum...

Marty
 
Ja, auch bei einer Zahlungsfrist von 3 Monaten wäre die Vorsteuer sofort abziehbar.

Wenn jedoch absehbar ist, dass nichts bezahlt wird oder vom Kauf zurückgetreten wird, greift § 17 UStG. Somit ist dann die Vorsteuer zurückzuzahlen ans Amt über die Voranmeldung für den Zeitraum, in dem klar ist, dass die Vorsteuer zu Unrecht gezogen wurde.