Steuer Steuerfragen-Thread

Habe mal eine Frage, ob das so möglich ist, wie ich mir das vorgestellt habe:

Ich eröffne eine Internetseite und schalte AdSense Werbung.
Nehmen wir an ich hätte nun bei AdSense z.B. 50.000€ verdient.
Kann ich dann erst eine Firma für die Seitenbetreibung eröffnen, wenn ich mir vorher nix habe auszahlen lassen und die Einnahmen dann bei der Firma korrekt angebe, ohne dass ich dann Steuerhinterziehung betreibe?

Idee des ganzen ist schlichtweg Risikominimierung.
 
Ich eröffne eine Internetseite und schalte AdSense Werbung.
Dann hast Du eine "Gewinnabsicht" und damit Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung.

Das verursacht ja auch keine Kosten bis auf die einmaligen 25€ oder so für den Schein. Erst wenn die 50.000€ zu Dir fließen bist Du verpflichtet, die entsprechend in Deiner Steuererklärung anzugeben. Klappt das mit den 50.000€ nicht, dann hast Du eben 0 Gewinn und damit auch keine Steuern zu zahlen. Im Gegenteil: Du kannst ja sogar den Betrieb der Internetseite an sich absetzen. ;)
 
Danke euch beiden für eure Antworten, ich werde meinen Steuerberater mal fragen.
Mit einer Gewerbeanmeldung, das hört sich ja schonmal gut an. Ich hatte da wohl einiges falsch verstanden.
 
Ich hätte auch mal ne Frage, weil es bei mit und meiner Freundin bald soweit ist.. hat das Kindergeld in irgendeiner Weise einfluss auf meine Steuer??
 
Standardantwort: Es kommt drauf an ;)

Praktische Antwort: Es ändert sich erstmal nicht viel. Du bekommst/ihr bekommt Kindergeld ausbezahlt und damit ist die Sache soweit erstmal erledigt.

Um das "in irgendeiner Weise" kann man sich bei konkreten Problemen Gedanken machen. Die haben aber weniger mit der Kindergeldauszahlung als viel mehr mit dem Vorhandensein eines Kindes zu tun.
 
Hi,

ich habe mal ne frage... ^^

Kann mir einer sagen wie ich meine Bux, Surf einnahmen versteuer, bzw. in der Steuer angebe?? Ich bin als ein online Gewerbe gemeldet, für meine Internetseiten, mit Google und co. ist das ja recht einfach. Aber wie mache ich das mit den LowEarning Seiten wie NeoBux 20dollar2surf etz. da bekomme ich ja keine Rechnungsvorlagen etz... ??? und als was gebe ich diese einnahmen an?
 
Als sonstige Einnahmen, als Beleg würde ich mir einen Eigenbeleg erstellen mit einem Ausdruck des Online-Kontos, wenn es das gibt.

Gruss
Marty
 
Jo mein St-Berater hat einfach ne Kategorie "Paid4-Einnahmen" aufgemacht und da kommt der ganze Kleinkram rein. Ich druck die Auszahl-Emails aus bzw. der Geldeingang aufm Konto reicht ja auch schon. Du zahlst halt im schlimmsten Fall unnötig Ust. drauf - oder musst nachweisen, dass das Bux-Geld netto aus nem Drittland kommt. Leider bekommt man da halt kaum Belege.
 
Jo mein St-Berater hat einfach ne Kategorie "Paid4-Einnahmen" aufgemacht und da kommt der ganze Kleinkram rein. Ich druck die Auszahl-Emails aus bzw. der Geldeingang aufm Konto reicht ja auch schon. Du zahlst halt im schlimmsten Fall unnötig Ust. drauf - oder musst nachweisen, dass das Bux-Geld netto aus nem Drittland kommt.

Du klickst dir regelmäßig den ein oder anderen Euro auf (fremden) Paid4-Seiten zusammen? :roll:
 
Du klickst dir regelmäßig den ein oder anderen Euro auf (fremden) Paid4-Seiten zusammen? :roll:
Ich nehme mal an, dass er bei Diensten wo es Sinn macht ne fette Downline hat, und die erfordern oft leider eine gewisse Mindestaktivität, welche er natürlich auch erbringen muss. :) Aber selbst wenn: Warum nicht?
 
Mal eine wirklich dumme Frage welche meiner Meinung nach eigentlich für Anfänger gedacht wäre. Hatte heute ein Interessantes Gespräch mit einem Kumpel der auch selbständig ist. Es ging um Umsatzsteuer usw.

In dem Gespräch ging es unter anderem um folgenden Fall:

Person XY musste im Jahr 2009 keinerlei Umsatzsteuer-Vorauszahlungen leisten. Im Jahr 2011 hat er dann die Ust.-Erklärung für 2009 abgegeben und die Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt. (Beispielbetrag: 5.000€).

Nun möchte er die Einkommenssteuererklärung mit EÜR machen und will dort natürlich die Umsatzsteuer von 2009, welche er im Jahr 2011 gezahlt hat, als Betriebsausgabe geltend machen.
Nun sagt mein Bekannter: Die gezahlte Umsatzsteuer kann man nicht als Betriebsausgabe angeben bzw. sie hätte keinerlei Auswirkung auf den Gewinn!?

Ich bin der Meinung, dass die sehr wohl angegeben wird. Nehmen wir mal an Person XY hätte nun 10.000 Euro eingenommen und abgesehen von der Umsatzsteuer für 2009 die er in 2011 gezahlt hat keinerlei Ausgaben. Meiner Meinung nach beträgt der, zu versteuernde, Gewinn in 2011 dann nur 5.000€ weil er ja die 5.000€ gezahlte ust. wieder als Ausgabe absetzen kann!?! Laut meinem Bekannten wäre der, zu versteuernde, Gewinn 10.000 Euro


Hoffe ihr konntet mir folgen. :ugly: Wäre Klasse wenn das mal jemand bestätigen kann. Ich bin fest davon überzeugt, dass ich richtig liege und sehe auch keinen Grund warum man die Umsatzsteuer welche man an das FA zahlt nicht als Ausgabe buchen kann, denn das ist ja auch ein "Verlust"?

Wenn es geht vllt. auch mit irgendwelchen §§ etc. die ich meinem Kumpel dann zeigen kann ;)
 
Grundsätzlich wirkt sich die Umsatzsteuer nicht auf den Gewinn aus.

Bei Bilanzierenden ist das auch tatsächlich so, weil sie alle Zahlungen und Einnahmen dem jeweiligen Wirtschaftsjahr zurechnen müssen. Für die Umsatzsteuer weisen sie in der Bilanz eine Verbindlichkeit in Höhe der zu zahlenden Umsatzsteuer aus.

Bei Einnahmeüberschußrechner kann sich jedoch die Umsatzsteuer auf den Gewinn auswirken, weil diese nach dem Zu- und Abflußprinzip ermitteln.

Im Jahr 2010 ermittelt der Unternehmer seinen Gewinn, in dem er seine Nettoeinnahmen plus Umsatzsteuer errechnet und zieht hiervon seine Nettobetriebsausgaben und die daraus entstandenen Vorsteuern ab. Nur die Abschlußzahlung der Umsatzsteuer für das Jahr 2009 kann er nicht abziehen, weil er laut deinem Beispiel gar keine Umsatzsteuererklärung gemacht hat. Somit hat der Unternehmer im Jahr 2010 einen um 5.000 € höheren Gewinn, als wenn er die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt hätte.

Allerdings hätte hier wohl das Finanzamt die Umsatzsteuererklärung angefordert, weil sie sicher nicht so einfach auf die in der EÜR ausgewiesenen 5.000 € Umsatzsteuer verzichten möchten.

Im Jahr 2011 ermittelt der Unternehmer nun wieder seinen Gewinn. Wieder werden die Nettoeinnahmen plus Umsatzsteuer ermittelt. Davon werden diesmal, laut deinem Beispiel, keine Betriebsausgaben und damit auch keine Vorsteuer abgezogen. Aber hier wird nun die Abschlußzahlung der Umsatzsteuer 2010 und auch die Abschlußzahlung der Umsatzsteuer aus dem Jahr 2009 abgezogen, da diese ja erst in 2011 gezahlt wurde. Somit ist im Jahr 2011 der Gewinn tatsächlich 5.000 € geringer. Aber dafür war er ja auch im Jahr 2010 um genau diesen Betrag höher.

Da im Jahr 2010 der Grundfreibetrag vermutlich geringer war als im Jahr 2011, hat der Unternehmer im Jahr 2010 auf den um 5.000 € höheren Gewinn mehr Steuern gezahlt, als er im Jahr 2011 mit der um 5.000 € höheren Betriebsausgabe gespart hat. Das ist jetzt aber nur eine Vermutung und muß keinesfalls stimmen.

Und wenn du deinem Freund beweisen willst, dass die an das Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abgezogen werden kann, dann zeigst du ihm im amtlichen Vordruck zur "Anlage EÜR 2011" auf Seite 2 die Zeile 45 "An das Finanzamt gezahlt und ggf. verrechnete Umsatzsteuer", welchen du beim BMF im Formular-Management-System findest. ;)
 
Ich dachte immer, die Umsatzsteuererklärung müsse bis Ende Mai des Folgejahres erledigt sein, mit Steuerberater bis Ende September.

Hat das Finanzamt da nicht vorher geschätzt?

Marty
 
Es gab eine Fristverlängerung auf Grund persönlicher Umstände. Dadurch war die Ust. erst im März 2011 fällig.

Aber danke für die Ausführungen. Ich lag also doch richtig mit meiner Vermutung :D
 
Hallo,

ich werde die Tage meinen Vertrag für einen Weihnachtsmarktstand unterschieben.

Nun stellen sich mir folgende Probleme:

ich schätze den Umsatz, der erzielt wird auf ca. 15.000 Euro.

Damit wäre für mich ja ein "Kleingewerbe" angebracht.

Inwieweit muss ich dort Steuern abführen etc.?

Nach meinen Recherchen habe ich wiefolgt gerechnet:

Einnahmen: 15.000 Euro
Ausgaben: 9.000 Euro
Gewinn: 6.000 Euro

Auf diese 6.000 Euro müsste ich nun Gewerbesteuer zahlen?

Muss ich für die Umsätze noch die Umsatzsteuer abführen, oder kann ich §19 Abs. 1 UStG anwenden, und somit keine Umsatzsteuer abführen, aber im Einkauf auch keinen Umsatzsteuerabzug geltend machen?

Da bei Getränkeständen die Umsatzsteuer fast mehr "kostet" als der Einkauf, wäre dies ja relativ praktisch für mich.

Wie führe ich Buch? Meine Ausgaben sind ja durch Rechnungen bekannt, die Einnahmen aber nur am Ende in de rTageskasse ersichtlich.

Reicht dazu eine einfache Auflistung (Ausgaben per Rechnung belegen, Einnahmen per Tageskassenabschluß errechnen) um so den Gewinn zu errechnen? Anders seh ich kaum eine Möglichkeit.

Bitte steinigt mich nicht, wenn ich Begriffe durcheinander bringe.

Grüße

Nobbi
 
15.000 Umsatz ab März wäre hochgerechnet mehr als 17.500 pro Jahr, damit kein Kleinunternehmer mehr, somit umsatzsteuerpflichtig. Es sei denn, du rechnest nochmal ein wenig genauer um kommst auf 14.000, die du dann bitte auch im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Finanzamt so angibst. ;)

Sind in den Ausgaben Anschaffungen enthalten, die ebentuell abzuschreiben sind? Dann wird der Gewinn höher.

Gewerbesteuer fällt erst bei einem Gewinn über 24.500 an. Bei einem Einkommen bis 8.004 (hast du noch andere Einkünfte?) fällt auch keine Einkommensteuer an.

§ 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) siehe 1. Absatz. Wenn Kleinunternehmerregelung, dann keine USt abzuführen, aber auch kein Vorsteuerabzug.

Bei den Aufzeichnungsverpflichtungen zu deinen Bareinnahmen empfehle ich dringend die Beratung durch einen Steuerberater. Die Kosten dafür sind ein Witz gegen die Steuer, die das Finanzamt festsetzen kann, wenn du das nicht richtig machst. Er kann dir sicher erklären, was die Ausführungen der beiden BMF-Schreiben (1996 und 2010) bedeuten. Kleiner Vorgeschmack: https://www.datenanalyse-betriebspruefung.de/hinweise-zur-kassenfuehrung/
 
Korrigiert mich gegebenenfalls, wenn ich Quatsch erzähle!

Nach dem, was ich weiß und so wie du dein Geschäft beschreibst, kommst du sicherlich besser, wenn du so lange wie möglich in der Kleinunternehmerregelung bleibst. Denn (offensichtlich) so sparst du dir die 19% Steuern auf deinen Gewinn. Über Abschreibungen etc. bekommst du unterm Strich nur was raus, wenn du weniger als 0€ Gewinn machen willst (wovon ich nicht ausgehe :biggrin:).
Dem Konsumenten ist es ja im Prinzip egal, ob der Euro den er zahlt mit Umsatzsteuer belegt wird oder nicht. Anders wäre es, wenn du viele B2B Kunden hättest: weil diese sich dann die Vorsteuer nicht wiederholen könnten (gibt ja keine, alles netto), wären deine Preise aus ihrer Sicht quasi um 19% höher.
 
15.000 Umsatz ab März wäre hochgerechnet mehr als 17.500 pro Jahr, damit kein Kleinunternehmer mehr, somit umsatzsteuerpflichtig. Es sei denn, du rechnest nochmal ein wenig genauer um kommst auf 14.000, die du dann bitte auch im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bei Finanzamt so angibst. ;)

Also sollte ich dringend die Gewerbeanmeldung im März vollziehen und die Einnahmen nochmals "nachrechnen".

Sind in den Ausgaben Anschaffungen enthalten, die ebentuell abzuschreiben sind? Dann wird der Gewinn höher.

Was meinst du mit Anschaffungskosten?
Es fallen nur Mietkosten an (Platzmiete, Miete des Häuschens (ob Eigenbau oder Miete wird sich erst im Lauf des Jahres herausstellen), Miete von Gerätschaften). Diese betragen ca. 7000-8000 Euro insgesamt.
Die sonstigen Kosten entstehen nur durch Einkauf und evtl. Aushilfen.

Gewerbesteuer fällt erst bei einem Gewinn über 24.500 an. Bei einem Einkommen bis 8.004 (hast du noch andere Einkünfte?) fällt auch keine Einkommensteuer an.

Ein weiteres Einkommen liegt vor, aber das ist nun mal so, um die Steuerlast werde ich nicht herumkommen, da keine Nennenswerten Werbungskosten anfallen.

§ 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmerregelung) siehe 1. Absatz. Wenn Kleinunternehmerregelung, dann keine USt abzuführen, aber auch kein Vorsteuerabzug.
Lieber verzichte ich auf den Vorsteuerabzug und muss keine Umsatzsteuer abführen.
Bei den Aufzeichnungsverpflichtungen zu deinen Bareinnahmen empfehle ich dringend die Beratung durch einen Steuerberater. Die Kosten dafür sind ein Witz gegen die Steuer, die das Finanzamt festsetzen kann, wenn du das nicht richtig machst. Er kann dir sicher erklären, was die Ausführungen der beiden BMF-Schreiben (1996 und 2010) bedeuten. Kleiner Vorgeschmack: https://www.datenanalyse-betriebspruefung.de/hinweise-zur-kassenfuehrung/

Ich werde mich entsprechend darum kümmern. Die Kosten kann ich ja sicherlich auch den Einnahmen gegenrechnen. Auch wird Dieser mir den Papierkram abnehmen.

Danke schonmal für die Ausführungen.

@Fischkopf: Natürlich möchte ich die Umsatzsteuer "sparen", da Diese mich mehr kosten würde als der eigentliche Einkauf.

Edit:

Zur Kassenführung:

Ist das sogenannte Zählprotokoll erforderlich?

Wie auf der verlinkten Seite beschrieben führe ich einen Kassenbericht und ein Kassenbuch.
Jedoch habe ich als Mitarbeiter (für Tagesabrechnung zuständig) NIE die einzelnen GeldstückeScheine aufgelistet, sondern immer nur den Gesamtbestand ermittelt.
 
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