zzgl. MwSt (0%): 0,00 EUR
Es gilt das Reverse-Charge-Verfahren
Heißt für mich: In den Ust.-Erklärungen einfach ignorieren und nur in der Est aufführen?

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zzgl. MwSt (0%): 0,00 EUR
Es gilt das Reverse-Charge-Verfahren

Ihrer Meinung nach könnte ich also bei jeder Auszahlung 19% MwSt abführenBetrag: 10,00€ (inkl. 19% MwSt).
Aber das kann doch gar nicht sein, denn eine Gutschrift ist ja nur eine umgekehrte Rechnung. Die Privatperson welcher ich die 10€ auszahle könnte mir doch auch keine Rechnung inkl. MwSt ausstellen
) sehen das auch so.. Kommt wohl auch immer drauf an was Du bezahlst..kann nicht stimmen. Die 1,90 muss immer der abführen, der das Geld bekommt (außer bei § 13b UStG, der hier aber nicht anwendbar ist), aber nur, wenn er umsatzsteuerlicher Unternehmer (kein Kleinunternehmer) ist.10 Euro Auszahlung (+1,90 ans Finanzamt)
So ist es glaub auch richtig. Der umsatzsteuerpflichtige User muss ja so oder so Ust auf seine Einnahmen bezahlen (reverse jetzt ma außen vor). Lässt er sich diese nicht zusätzlich auszahlen, bekommt das FA imho 2x Geld und der User hat weniger in der Tasche, oder?Die Affili-Netzwerke führen bei Privatpersonen, soweit mir bekannt, die 19% direkt ans Finanzamt ab aus der Gutschrift. Wenn Du Umsatzsteuerpflichtig bist, werden die zusätzlich ausgezahlt.
Also Privatperson: 10 Euro Auszahlung (+1,90 ans Finanzamt)
Gewerbe mit Ust-pflicht: 11,90 Euro Auszahlung (inkl. Umsatzsteuer)
Wer zahlt denn dann im Falle von "Affili zahlt Privatperson aus" die Ust?@Marty: Die Aussage kann nicht stimmen. Die 1,90 muss immer der abführen, der das Geld bekommt (außer bei § 13b UStG, der hier aber nicht anwendbar ist), aber nur, wenn er umsatzsteuerlicher Unternehmer (kein Kleinunternehmer) ist.
So war das Verfahren vor 10 Jahren von affilinet erklärt worden, als es um die Auszahlung ging und die eine Umsatzsteuernummer haben wollten (die ja trotzdem nicht jeder Umsatzsteuerpflichtige hat).@Marty: Die Aussage kann nicht stimmen. Die 1,90 muss immer der abführen, der das Geld bekommt (außer bei § 13b UStG, der hier aber nicht anwendbar ist), aber nur, wenn er umsatzsteuerlicher Unternehmer (kein Kleinunternehmer) ist.
§1 UStG
(1) Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer [-> §2] im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.
...
Wer zahlt denn dann im Falle von "Affili zahlt Privatperson aus" die Ust?
Das FA will die ja so oder so 1x haben.
Beispiel: Kleinunternehmer oder Privatperson verkaufen einen PC für 200 EUR. Da zahlt auch niemand Umsatzsteuer.
@GUL oder behauptest Du, dass ich keine Ust zahlen muss, wenn ich 1000x 5€ klamm-Auszahlungen die Woche an Privatpersonen überweise? oO Die User sind "Leistungserbringer". Sie gucken Werbung, ich belohne das. Hab ma meinen StB dazu angetickert ...Aber irgendwer muss ja die Umsatzsteuer für die Leistung löhnen. Der Privatmann macht es nicht, obwohl er die Einnahme hat. Wer macht es also?
Gibt es bei Unternehmen Geldfluss zu Dritten ohne eine dagegenstehende Leistung?Warum sollte also zwangsweise jeder Geldfluss mit USt belastet sein?
Ja aber was ist mit "Privatmann verkauft PC an Unternehmen"? Das ist ja unser Fall. Da wird doch auch USt abgeführt für den Umsatz, den das Unternehmen da macht...
Die Affili-Netzwerke führen bei Privatpersonen, soweit mir bekannt, die 19% direkt ans Finanzamt ab aus der Gutschrift. Wenn Du Umsatzsteuerpflichtig bist, werden die zusätzlich ausgezahlt.
Also Privatperson: 10 Euro Auszahlung (+1,90 ans Finanzamt)
Gewerbe mit Ust-pflicht: 11,90 Euro Auszahlung (inkl. Umsatzsteuer)
D.h. einer von Euch beiden liegt falsch. Und würde bedeuten:Privatmann verkauft PC und wird keine USt abführen, wie auch. Und das Unternehmen produziert Kosten, wovon aber keine Vorsteuer angesetzt werden kann weil der Einkauf ja steuerfrei erfolgte, bzw der Privatmann als Verkäufer keine USt ausweisen wird (darf).
D.h. einer von Euch beiden liegt falsch. Und würde bedeuten:
Ich muss nix an USt. zahlen für die privaten User-Auszahlungen.![]()
so einfach ist es sicherlich auch nicht
du kannst aber "Vorsteuer ziehen" durch Kauf von einem Privatmann doch nicht mit umsatzlastigen Umsätzen an einen Privatmann vergleichen

Und einfach ausgedrückt heißt das?
Ich überweise Dir als Privatmann 5€ (netto) klamm-Guthabenwas passiert?
Oder kommts drauf an, wie diese 5€ "entstanden" sind? In dem Fall hat der User würd ich sagen eine Dienstleistung (Werbung gucken) für das Unternehmen erbracht.
Jo, aber es muss intern schon definiert sein.Mir als Privatmann ist es ja egal ob die 5 Euro netto oder brutto sind.