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Ihre Interpretation des Paragraphen 19 ist im übrigen korrekt. Wir haben in der Regel wachstumsorientierte Gründer, die auch ihren Nebenerwerb mittel- bis langfristig in einen Vollerwerb überführen und dann nicht die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen bzw. für die die Nichtinanspruchnahmemöglichkeit von Vorsteuer eher kontraproduktiv ist. Von daher sprechen wir immer nur von den zwei Jahren. Will man langfristig Kleinunternehmer bleiben (was bei halbwegs erträglichem Lebensstandard sicher nur im Nebenerwerb geht), kommt man natürlich an Ihrer Interpretation nicht vorbei.
Beim Gehalt mit Steuerklasse 6 zahle ich ja höhere Abgaben als beim anderen, ist dies nicht irgendwie verrechenbar?