Steuer Steuerfragen-Thread

Mich würde das aber trotzdem interessieren, wie das bei diesen Rechnungen ist.
Und wieso sollte man nicht auf sein Recht bestehen eine korrekte Rechnung zu erhalten, wenn man als alternative noch evtl. Stress mit dem Finanzamt hat?
 
Da es in der Praxis natürlich nur dem Gesetzeswortlaut entsprechend gehandhabt wird (;)), kann ich hier nur auf §14(3) hindeuten, der die Frage von auf dem elektronischen Weg übermittelten Rechnungen eindeutig regelt.

Wie weit gesetzliche Regelungen einer praktikablen Lösung hinterher hinken ist natürlich eine ganz andere Frage.
 
HTML-Rechnungen sind elektronische Rechnungen, und diese werden nur mit gültiger Signatur anerkannt, und wenn man diese elektronische Rechnung in elektronischer Datei-Form mit Signatur aufbewahrt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass HTML-Rechnungen überhaupt signierbar sind. Kann man die überhaupt archivieren, wozu man ja bei elektronischen Rechnungen verpflichtet ist?

Insofern kann ich nur beipflichten, dass Sie auf ihr Recht auf eine ordnungsgemäße Rechnung bestehen.

N bissel was zu lesen noch:
https://www.vnr.de/b2b/steuern-buch...fte+Anforderungen+bei+digitaler+Signatur.html

@Marty: Aber guten Farbdrucker verwenden. ;)
 
Ich war gestern bei ner netten Veranstaltung mit dem Titel "Selbstständig im Nebenerwerb - was bedeutet es Kleinunternehmer zu sein?" und wollt ein bisschen Input hier im Thread lassen.

Interessant und aktuell war nämlich deren Meinung zur neuen Unternehmergesellschaft (UG).
Ein studierter Jurist hat uns ausdrücklich gesagt: erstmal Finger davon lassen, solange da noch Klagen gegen am BGH laufen.
Bei den Klagen geht es wohl um die Formulierung des Mustergesellschaftervertrags.

So wie ich das verstanden habe, ist der Hintergrund allerdings ein ganz anderer: Das Problem der Scheinselbstständigkeit.
Die lukrative Sache, hauptberuflich bei einem Arbeitgeber X tätig zu sein und im Nebengewerbe dann selbstständig auch für diesen Arbeitgeber X zu arbeiten. Haken: Ist Arbeitgeber X der einzige Kunde, dient diese Konstellation de facto nur zur Einsparung von Sozialabgaben und ist deshalb .. sagen wir nicht so gern gesehen.

Der springende Punkt ist folgender: Bin ich eine GmbH oder AG, dann ist es auch okay, wenn ich nur einen Kunden habe, z.B. Zulieferer für Airbus bin.
Als UG bekommt man wohl einen ähnlichen Status der die Scheinselbstständigkeit dann legalisieren würde. Was ja nicht im Sinne der Sache ist.

Daher: Betreffs der UG lieber erstmal abwarten, kann gut sein, dass da nochmal umgestickt wird.


Zweites wichtiges Statement: Nicht auf die Haftungsbeschränkung zuviel setzen. Zitat: "Die Haftungsbeschränkung ist nämlich scheiße."
Spätestens wenn man einen größeren Kredit von der Bank haben will, kanns gut sein, dass man in etwa folgende Antwort bekommt: "25k€ Stammkapital ist zwar ganz nett, aber für den 200k€ Kredit möchte ich, dass du persönlich haftest."
Das geht dann auch, denn es herrscht ja Vertragsfreiheit. Nur dann war die Haftungsbeschränkung natürlich für den Popo.


Zuletzt noch eine Frage:
Uns wurde dort auch verkauft, dass man, wenn man den §19 UStG zieht (Kleinunternehmerregelung, also keine USt/VSt abführt), im ersten Jahr maximal 17.500€ Umsatz haben darf (soweit so klar), in den folgenden Jahren maximal 50.000€. Ich hab den Paragraphen gerade nochmal angeschaut und lese das aber anders.
Ich denke: wenn ich im Jahr #2 z.B. 40.000€ Umsatz mache, dann wird ja am Anfang des 3ten Jahres das zweite zum Vorjahr (ach nee^^) und übersteigt dann die 17.500€. Ergo muss ich ab Jahr #3 dann Umsatzsteuer abführen.
Was stimmt nun?
 
Zuletzt bearbeitet:
Thema 1: Scheinselbständigkeit
Dies hat absolut gar nichts mit der Rechtsform zu tun. Ich könnte mir in so ziemlich in jeder Rechtsform vorstellen, dass es zu Scheinselbständigen kommen kann - wo ich jetzt so drüber nachdenke sogar in Mehrpersonenfällen von OHG oder KG. Mindestens aber auch in Ein-Personen-Fällen von GmbH oder GmbH & Co. KG.
Bei der Frage der Scheinselbständigkeit vs. hauptberufliche Selbständigkeit kommt es nämlich auf einen ganz anderen Fragenbereich an, dessen Details hier aber etwas ausführlich zu behandeln wären. Da käme man z.b. problemlos durch eigene Arbeitnehmer raus, die in der Summe mindestens über Geringfügigkeit (400€) verdienen. Ist man dagegen Einzelkämpfer, kann man relativ leicht als Scheinselbständiger gelten und selbst wenn man das nicht ist, gibt es noch gewisse Berufsgruppen, die dann z.B. noch pflichtversichert in der RV sind.

Thema 2: UG
Der Mustervertrag ist absolute Hose, weil er nicht praxistauglich ist. Andere Branche, andere Personenzahl, ... und schon muss man eh einen eigenen Vertrag machen und zum Notar rennen. Es gibt so viele Problemstellen, dass man normalerweise immer bei einem eigenen Vertrag landet, wenn man einen großen Knall verhindern möchte.
An sich ist die UG dann aber nicht besser oder schlechter als eine GmbH. Details wie Kapitalaufbau etc. wirst du sicher gehört haben. Mich stört im Prinzip insbesondere der Rechtsformzusatz. Warum kann man nicht einfach "UG" verwenden? Bei einer GmbH, AG, KG usw. wird doch auch angenommen, dass Dritte etwas damit anfangen können. Aber ständig so ein langer Schwanz an den Firmennamen.. das gibt spätestens Probleme, wenn man seinen Kunden Überweisungsträger machen möchte ;-) Jedenfalls darf man als Unternehmer nicht vergessen, dass eine UG nichts anderes als eine GmbH ist und man die selben Pflichten hat um seine Haftungsbeschränkung zu er- bzw. behalten - man hat sogar noch ein paar Pflichten mehr. Haftungsbeschränkung ist in Deutschland die Ausnahme vom Prinzip der Vollhaftung und dafür muss man gewisse Bedingungen erfüllen.

Thema 3: Haftungsbeschränkung
Dass die Haftungsbeschränkung in der Praxis gegenüber Banken nutzlos ist, ist auch klar. Natürlich möchten die eine persönliche Haftung und es ist ihr gutes Recht. Auch jeder Lieferant könnte ein solches Vorgehen verlangen, bevor er Forderungen aufbaut. Dies ist in der Praxis allerdings äußerst selten vertreten, bei Banken dafür schon (die haben i.d.R. auch größere Summen und den Vorteil keine Hetze durch Tagesgeschäft zu haben).

Thema 4: Kleinunternehmer in der USt
Das hast du schon richtig erkannt. Das aktuelle Jahr wird im Folgejahr zum Vorjahr. Mehr gibt es dazu dann eigentlich nicht zu sagen :mrgreen:
 
Heute kam auch die Rückmeldung von einem der Veranstalter. :)

Ihre Interpretation des Paragraphen 19 ist im übrigen korrekt. Wir haben in der Regel wachstumsorientierte Gründer, die auch ihren Nebenerwerb mittel- bis langfristig in einen Vollerwerb überführen und dann nicht die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch nehmen bzw. für die die Nichtinanspruchnahmemöglichkeit von Vorsteuer eher kontraproduktiv ist. Von daher sprechen wir immer nur von den zwei Jahren. Will man langfristig Kleinunternehmer bleiben (was bei halbwegs erträglichem Lebensstandard sicher nur im Nebenerwerb geht), kommt man natürlich an Ihrer Interpretation nicht vorbei.

Jaja ... wachstumsorientiert :p:mrgreen:
 
Ich habe mal eine Frage zur Einkommensversteuerung.

Im Prinzip ganz klarer Fall, dazu sagen kann mir aber kaum einer was ^^

Ich bekomme von einer Firma Geld auf Steuerkarte Steuerklasse 1 und von einer weiteren auf Steuerkarte Steuerklasse 6. Dies ergibt sich aus der Firmenstruktur und meinen Aufgaben und ist nicht veränderbar.

Beim Gehalt mit Steuerklasse 6 zahle ich ja höhere Abgaben als beim anderen, ist dies nicht irgendwie verrechenbar?
 
Dazu gibt es immer zwei Seiten. Wenn man eher "ausgabenorientiert" ist, dann ist es ein Segen, wenn man nicht noch was nachzahlen muss, sondern ggf. was wieder bekommt. Ist man dagegen mehr sparorientiert, dann schenkt man dem Staat mit unveränderten Steuerkarten nur unnötig ein zinsloses Darlehen.

Entscheidet man sich - aus welchem Grund auch immer - dafür weniger Lohnsteuer zu zahlen (und dafür in der Endabrechnung der Einkommensteuererklärung weniger zu bekommen bzw. mehr zu zahlen), kann man problemlos mit Hinzurechnungen und Freibeträgen (jeweils in gleicher Höhe) auf seinen Lohnsteuerkarten hantieren. Auf die 1 eine Hinzurechnung und auf die 6 einen Freibetrag und schon kann man sich die lohnsteuerliche Belastung so hinjonglieren, dass es passt.
 
Beim Gehalt mit Steuerklasse 6 zahle ich ja höhere Abgaben als beim anderen, ist dies nicht irgendwie verrechenbar?

Das liegt daran, dass in den Steuersätzen, die für Steuerklasse 1 abgeführt werden, schon die Freibeträge eingerechnet sind. Für den Zweitjob mit Steuerklasse 6 gibt es aber nicht nochmal Freibeträge, es wird ab dem ersten Euro versteuert. Im Rahmen der Steuererklärung wird das sowieso alles zusammengerechnet und versteuert.

Marty
 
@tripleeight: Die einzige Möglichkeit die Steuern teilweise wiederzubekommen, die auf Steuerklasse 6 abgeführt wurden, besteht in der Erstellung einer Einkommensteuerrklärung.
 
Noch ne Frage zum Thema Scheinselbstständigkeit

Ich war heute bei nem kleinen Infoabend von nem Biergarten hier um die Ecke, wo es ab Sommer wieder viel zu arbeiten geben wird. Konkret gings um 400€-Jobs.
Ich kürze mal kurz das blabla und beschränke mich auf das wesentliche:
Wenn ich auf Lohnsteuerkarte arbeite (max 400€/Monat),
bekomme ich 5,50€/h + Zuschläge:
20:00-0:00 +25%
ab 0:00 +40%
sonntags +50%
feiertags +125%

Ich natürlich gleich mit angegeben, dass ich auch auf Gewerbeschein arbeiten kann. Dort bekomme ich andere Konditionen, nämlich 7,50€/h. Immer, also ohne Zuschläge.

Wer mitgerechnet hat, sieht, die Arbeit auf Gewerbeschein beschert mir unter der Woche mehr Einnahmen, an Sonn- und Feiertagen sind die Lohnsteuerkärtler dann aber wieder besser dran.

Ich hab einfach mal frech gefragt, ob auch eine Kombination aus beidem möglich sei, worauf die Dame zu meiner Überraschung ja gesagt hat. Es störe sie nicht, wenn ich unter der Woche als Gewerblicher arbeite und an den Sonntagen auf Lohnsteuer die Zuschläge einfahre. Sie hätte sowas zwar noch nie gehabt, aber grundsätzlich nix dagegen.

Ich frag mich nur, ist das dem lieben Staat genauso egal? Oder ist das eine ganz gefährliche Sache, den gleichen Laden einmal als "Arbeitgeber" und einmal als "Kunden" zu haben? Bau ich mir damit eine Scheinselbstständigkeit? Oder spielt das bei meinen geringen Einkünften eh keine Rolle?
 
Ohne jetzt groß irgendwas raussuchen zu wollen.

1. Ist diese Tätigkeit als Selbständigkeit denn alle schon keine Scheinselbständigkeit? Das wird nämlich eh schon eng.

2. Da ich jetzt mal von einer umsatzsteuerpflichtigen Leistung ausgehe: Sind die 7,50 schon brutto oder würde die USt zusätzlich gezahlt? Im ersten wahrscheinlicheren Fall blieben nur 6,30.

3. Über welchen Weg gibt es eine sv-rechtliche Absicherung (insbesondere KV)? Andere nichtselbständige Hauptbeschäftigung vorhanden? Falls nein müsste eine private/freiwillige her und bei letzterer gibt es die schöne Erfindung der Mindestbessung.

4. Da ich 1. schon eng finde, kann ich mir das mit der Mischung nicht wirklich wahrscheinlich finden. Aber so weit ich jetzt wüsste ist nur ausdrücklich ausgeschlossen, dass man eine nichtselbständige Hauptbeschäftigung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung beim selben Arbeitgeber kombiniert.
 
1. Nein, ich mach ja auch noch andere Sachen. Mehrere Auftraggeber, also nicht scheinselbstständig. So zumindest mein Verständnis der Dinge.

2. Sie hat mir zugesichert, dass die 7,50€ netto sind.
USt fällt ja ohnehin keine an, weil ich ja Kleinunternehmer ohne USt bin.

3. Im Moment bin ich in der Familienversicherung mit KV und allem abgesichert und ich gehe auch davon aus, dass das so bleibt, solange ich (hauptberuflich) studiere. Was ist eine Mindestbessung?
 
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich werde dann wohl mal einen Steuerberater aufsuchen. Zumindest für das erste Mal, nächstes Jahr dann vielleicht nur noch über Elster.
 
Familienversicherungen und eigene Einkünfte (325, bei Minijob 400) vertragen sich aber nicht so gut.

Ja gut die Kleinunternehmerschaft könnte tatsächlich das Problem beheben.

Die Sache mit mehreren Auftraggebern ist jedenfalls auch nur eine Facette von einer möglichen Scheinselbständigkeit.
 
Okay, danke für deine Meinung.

Dann lieber auf Gewerbeschein arbeiten und beide Probleme umschiffen.



Ab nächstem Semester will ich ne Tutorentätigkeit an der Uni machen. 7,35€/h glaub ich, 5h/Woche. Auf Lohnsteuerkarte.
Gehen Einnahmen in der Größenordnung mit ner Familienversicherung noch klar?
Ich weiß, ich könnt auch einfach mal anrufen und fragen, aber ich will eigentlich keine schlafenden Hunde wecken ^^
 
Hab mal ne Frage zu meiner Einkommenssteuererklärung:

Ich habe im Jahr 2008 für 1,5 Monate ALG I erhalten. Von diesem wurden ja bekanntlich Steuern und Soli abgezogen. Da ich bis August Student war, bekomme ich 100% meiner gezahlten Steuern zurück, da ich noch im Bereich des jährlichen Freibetrages liege. Nur leider werden die Steuern und Sozi, die ich auf mein ALG I gezahlt habe, nicht angerechnet, ist das normal...? 8O

edit: Moment, werden Steuer und Soli nur abgezogen um zu sehen, was ich davor Netto bekommen habe, um davon dann die 60% zu errechnen?

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_I#Beispiel_zur_Berechnung_des_ALG_I
 
Mich würde es wundern, da meines Wissens alle Transferzahlungen im Bereich der Arbeitslosigkeit "nur" unter Progessionsvorbehalt stehen. Daher wird dir wohl auch nichts einbehalten worden sein.