Steuer Steuerfragen-Thread

[...] Frage ist jetzt: Muss er das wirklich nachweisen [...]
Ja, denn nach § 90 AO ist man zur Mitwirkung verpflichtet.
§ 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten
(1) [SUP]1[/SUP]Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. [SUP]2[/SUP]Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben. [SUP]3[/SUP]Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
[...]
 
Ich hätte mal wieder eine Frage ;) Und zwar habe ich jetzt eine Erstattung der Grundgebühr für den letzten Monat und die nächsten 23 Monate für meinen Telefontarif bekommen. Wie buche ich das jetzt richtig. Einen Beleg habe ich bisher noch nicht bekommen. Kann ich dann einfach einen Einnahmenbeleg schreiben und das als normale Einnahme buchen und davon dann Mwst. abführen, oder wird das irgendwie anders gebucht?
 
Ich gehe mal davon aus, dass nicht bilanziert wird, sondern Einnahme-Überschuss-Rechnung gemacht wird, obwohl von "buchen" geschrieben wird.

Ist denn Geld geflossen oder lediglich eine Gutschrift erteilt worden?

Wenn Geld geflossen ist: Die Erstattung der Telefongebühren ist als "Minus-Ausgabe" zu erfassen, die enthaltene Mwst gegen Vorsteuer zurückzu"buchen" ggf. auch mit Minus (kommt auf die Software an).

Sofern kein Geld geflossen ist, würde ich einfach die künftigen Aufwendungen mindern, mit denen die Gutschrift verrechnet wird. Sprich erst wieder Ausgaben und Vorsteuer erfassen, wenn die Gutschrift verbraucht ist.
 
Ich habe zwar schon gestern abend drüber nachgedacht, aber komme nicht drauf wie sich der Fall gestaltet. Man bekommt Geld von seinem Telefonanbieter?
 
Ja, es ist Geld geflossen und ich mache eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Ich habe einen neuen Vertrag abgeschlossen, und bekomme von dem Vermittler die Grundgebühr für die Mindestvertragslaufzeit erstattet.
Als Software verwende ich Mein Büro von Wiso.
 
Achso liegt der Fall.

Dann handelt es sich meines Erachtens um eine umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme.

Das mit dem Beleg-Schreiben verstehe ich nicht, du hast doch sicherlich einen Bank-Kontoauszug, auf dem das Geld eingeht, oder eine Quittung über den bar erhaltenen Betrag. Wenn das dann versteuert wird, ist ein weiterer Beleg entbehrlich.
 
Du bekommst also heute eine Summe ausbezahlt, die du in den nächsten zwei Jahren monatlich als Grundgebühr wieder bezahlst?
Falls ja: Zuflussprinzip, Einnahme heute, Ausgabe jeweils pro Monat
Falls nein: .. habe ich es immer noch nicht verstanden

Da GUL jetzt auch noch die Umsatzsteuer ins Spiel bringt. Erstens ist mal zu klären, ob überhaupt eine Umsatzsteuerpflicht besteht (-> Lieblingsthema Kleinunternehmer). Und zweitens kann ich irgendwie nicht konstruieren, wo hier die Gegenleistung ist. Welche Leistung bezahlt die Telefongesellschaft mit dieser Zahlung? Für die Duldung eines langfristigen Telefonvertrags? Müsste man mal drüber nachdenken, aber ich halte es sogar für wahrscheinlich, dass man das als nicht steuerbar auslegen könnte. Und das selbst wenn man bei der "Rückzahlung" Vorsteuer ziehen könnte, denn hier gibt es ja eindeutig eine Gegenleistung (die Bereitstellung eines Telefonanschlusses).

Klingt aber auch wieder nicht so stimmig. :-?
 
Achso liegt der Fall.

Dann handelt es sich meines Erachtens um eine umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme.

Das mit dem Beleg-Schreiben verstehe ich nicht, du hast doch sicherlich einen Bank-Kontoauszug, auf dem das Geld eingeht, oder eine Quittung über den bar erhaltenen Betrag. Wenn das dann versteuert wird, ist ein weiterer Beleg entbehrlich.

Habe den Betrag überwiesen bekommen.
Reicht der Kontoauszug alleine schon aus? Ich hätte jetzt eher gedacht, dass ich in meine Unterlagen einen ausgefüllten Einnahmebeleg mit einhängen müsste, wobei es ja kein Fehler sein sollte, wenn ich es mache, auch wenn es nicht notwendig ist.

Du bekommst also heute eine Summe ausbezahlt, die du in den nächsten zwei Jahren monatlich als Grundgebühr wieder bezahlst?
Falls ja: Zuflussprinzip, Einnahme heute, Ausgabe jeweils pro Monat

Ganz genau so ist es.
Umsatzsteuerpflichtig bin ich. Deswegen gehe ich ja davon aus, dass ich für diesen Betrag Umsatzsteuer abführen muss, die ich dann in den nächsten zwei Jahren auf den Rechnungen wieder ausgewiesen bekomme und da wieder zurückerstattet bekomme.
Die Einnahme kam nicht direkt von der Telefongesellschaft, sondern von dem der mir den Vertrag vermittelt hat. Die Leistung dürfte also sein, dass ich den Vertrag über ihn abgeschlossen habe.
 
@joschilein: Ich verstehe den Fall so:
Slemens schrieb: "Kann ich dann einfach einen Einnahmenbeleg schreiben und das als normale Einnahme buchen und davon dann Mwst. abführen, oder wird das irgendwie anders gebucht? "

Daher bin ich leichtfertig davon ausgegangen, dass er kein Kleinunternehmer ist, da ich denke, dass er als solcher nicht über die Abführung von Mwst nachdenken würde. :)

Weiterhin schrieb er: "... und bekomme von dem Vermittler die Grundgebühr für die Mindestvertragslaufzeit erstattet..."

Also zahlt nicht die Telefongesellschaft was aus, sondern der Vermittler. Das Geld erhält Slemens sicherlich dafür, dass er sich mit dem Vermittler geinigt hat, dass er was abbekommt von der Provision und im Gegenzug über ihn den Vetrag schließt. Darin sehe ich die Gegenleistung und damit die umsatzsteuerbare und -pflichtige Einnahme.

@ Slemenes:
Habe den Betrag überwiesen bekommen.
Reicht der Kontoauszug alleine schon aus? Ich hätte jetzt eher gedacht, dass ich in meine Unterlagen einen ausgefüllten Einnahmebeleg mit einhängen müsste, wobei es ja kein Fehler sein sollte, wenn ich es mache, auch wenn es nicht notwendig ist.

Der Kontoauszug reicht bei Einnahmen, da sowohl ertragsteuerlich und umsatzsteuerlich ja alles erfasst wurde. Es ist kein Problem, wenn du einen Eigenbeleg hinzufügst, ist aber nicht notwendig. Wenn du sichergehen willst, stelle doch noch eine Rechnung, zu der man nach § 14 UStG eigentlich verpflichtet ist, oder lass dir eine Gutschrift seitens des Vermittlers ausstellen, was den gleichen Effekt hat wie eine Rechnung.

Umsatzsteuerpflichtig bin ich. Deswegen gehe ich ja davon aus, dass ich für diesen Betrag Umsatzsteuer abführen muss, die ich dann in den nächsten zwei Jahren auf den Rechnungen wieder ausgewiesen bekomme und da wieder zurückerstattet bekomme.
Die Einnahme kam nicht direkt von der Telefongesellschaft, sondern von dem der mir den Vertrag vermittelt hat. Die Leistung dürfte also sein, dass ich den Vertrag über ihn abgeschlossen habe.

Sehe ich genauso :)
 
Ich beschäftige mich gerade neugierigerweise mit Beteiligungen an Solarmodulen auf Hochschuldächern ( https://www.unisolar-netzwerk.de/ ) und bin dabei auf ein Beteiligungsmodell gestoßen, das mich angeregt hat, mit Excel mal ein bisschen hinter die Zahlen zu gucken:
https://www.sonnenhungrig.info/index.php/beteiligung

Ich habe das Gefühl, hier müsste es doch einen Weg geben, an einer Stelle die USt zu sparen, bin mir aber nicht 100% sicher. Daher der Post.

In Kürze:
Der Teilhaber (Zielgruppe sind denk ich mal Privatpersonen, aber mich würde schon interessieren, ob man als GmbH nicht nen Vorteil hat) erwirbt eine Einheit, die maximal 10 Watt Leistung einspeisen kann für 50€ brutto, 42,02€ netto. 7,98€ gehen an Vadder Staat.
Der erzeugte Strom wird dann ins Netz eingespeist und bringt dem Teilhaber einen Mietzahlung von 0,36 €/kWh.
(Beim Erreichen der Erzeugungsziele und der Laufzeit von 20 Jahren kommt man also auf eine Verzinsung von ca. 3%).

Nun habe ich aber auf Unisolar entdeckt, dass die Einspeisevergütung 46,75 cent/kWh beträgt. Ich gehe mal davon aus, dass dieser Wert auch brutto ist, netto blieben 39 cent. Gut, gönnen wir den Sonnenhungrigen für ihren Aufwand die Differenz von 3 cent/kWh und die Zahlen passen soweit zusammen.

So jetzt mein Gedanke:
Ich kaufe die Beteiligung also brutto, verdiene am Strom aber nur netto.
Besser wärs doch, ich kaufe die Beteiligung netto und verdiene am Strom auch netto.
(könnt ihr mir folgen? :ugly:)
Also 42,02€ Anschaffung und dann 36 ct/kWh Einkommen.

mit einer GmbH müsste das grundsätzlich gehen oder?

Nun der Gedanke andersrum:
Statt netto-netto einfach brutto-brutto.
So wie mans als Kleinunternehmer eigentlich gewohnt ist. Ich kaufe meine Lose (oder Taschenrechner) brutto und bekomme von meinen Kunden brutto.
Also 50€ Anschaffung und 46,75 cent/kWh Einkommen minus Verwaltungsgebühr des Vereins.
Mein erster Gedanke war - das ist bestimmt so ähnlich wie bei der Differenzbesteuerung der Klammlose (zur Erinnerung: VSt-Abführung beim Kauf von Klammlosen von Privatpersonen ist für USt-Unternehmern nicht möglich, da die Differenzbesteuerung nur bei körperlichen Gegenständen angewendet werden kann (z.B. Gebrauchtwagen)).
Allerdings wird der Strom ja erzeugt und nicht von einer Privatperson eingekauft.
Trotzdem das gleiche Argument?

Lässt sich das nicht irgendwie lösen oder umgehen?


Bin gespannt auf eure Meinungen.

Ich hab mal parallel eine Mail an die Sonnenhungrigen geschrieben, mal sehen was die sagen.
 
Ich verstehe nicht ganz wo du was sparen willst? Als Solarstromeinspeiser ist man umsatzsteuerlich Unternehmer und kann somit die Vorsteuer auch aus der Anschaffung holen.

Viel spannender ist die Frage, was man da eigentlich kauft? Ist das vielleicht eine atypisch stille Beteiligung? Auch aus dem Vertragsentwurf werde ich da nicht so ganz schlau.

Tja und zur finanzwirtschaftlichen Betrachtung..
die nächsten 20 Jahre alle fünf Jahre eine Vergütung für den erzeugten Strom
..
Nach 20 Jahren Laufzeit haben Sie nicht nur Ihren Beitrag zum Aufbau der Solaranlage wieder zurückerwirtschaftet, sondern auch noch einen Gewinn erzielt, der ca. 30% beträgt.
Wenn ich schon nur diesen Satz lese.. ohne nachgeprüft zu haben, wie sich die Zahl errechnet, ohne die Risiken der Stromproduktion am Standort zu kennen, ohne das Risiko einer "schlechten" Beteiligung zu kennen, ohne das Risiko einer Betrugsmasche zu kennen usw. und die 30% der mögliche Höchstwert einer Rendite sein könnten (damit soll ja schließlich geworben werden), dann ergibt bei 20 Jahren eine Rendite von ca. 1,32% p.a.

So ziemlich jede Anlagemöglichkeit - abseits von Sparbüchern - ist besser.. Bei 5% p.a. ergeben sich aus 100€ in 20 Jahren ca. 265€ und bei 10% p.a. ca. 673€. Kauf dir heute noch nen Fondsanteil (die sind gerade günstig zu haben) und den Teil der Wertzuwächse bekommst du dann in 20 Jahren steuerfrei. Selbst wenn der Aktienmarkt noch mal so viel einbrechen sollte wie jetzt, wirst damit wohl kaum unter den Wert kommen, der sich bei dem Sonnenmodell ergibt, wenn man mal alle Risiken und wenns und abers einrechnet.
 
Die Einspeisevergütung von 46,75 Cent gilt nur für Privatpersonen. Bei dieser Art der Beteiligung dürfte der Einspeiser aber keine Privatperson sein.

Marty
 
Keine Sorge, kaufen wollte ich da sowieso nichts.
Mich hat eher die Frage interessiert, wie die Jungs rechnen und ob da nicht ein Fehler drin ist.


Falls ich wirklich noch wildentschlossen werde, etwas für die Umwelt zu tun und eine passable Vergütung zu bekommen, wäre das eher bei sunfried. Da verstehe ich auch, was ich kaufe. ;-)
 
@FischkopfXL: Ich finde schon, dass dort richtig gerechnet wird.

Wenn man "Voll"-Unternehmer ist umsatzsteuerlich, versteuert man die Einnahmen netto und führt Umsatzsteuer ab. Aus den Anschaffungskosten hat man Vorsteuerabzug.

Wenn man Kleinunternehmer ist, bekommt man brutto die Einnahmen und hat aus den Anschaffungskosten keinen Vorsteuerabzug, also auch brutto.

Eine "Umgehungsmöglichkeit" sehe ich da nicht.

Mal was anderes: Glückwunsch an das Bundesverfassungsgericht und und allen zum Urteil zur Pendlerpauschale. Die Demokratie funktioniert ja doch noch ein wenig. ;)
 
Tjaja, heute morgen bin ich im richtigen Moment an einem Fernseher vorbei gelaufen (letzten Finanzämtler wurden vorgestellt, der Vorsitzende fängt an zu verkünden).

Schnell zusammen gesammelte Gedanken quasi als letzter Wetteinsatz:
1. Verfassungswidrig
2. Aktuelle Regelung bleibt bis zu einer Neuregelung (oder neuen Altregelung *g*) bestehen
3. Der Gesetzgeber hat bis zum Ende des Jahres 2009 Zeit eine Neuregelung zu erlassen.
Im Ergebnis also quasi wie das Urteil das Erbschaftsteuer

Er fängt also an..
Punkt 1 kommt recht schnell, meine Erleichterung hält sich in Grenzen. Auch Punkt 2 kommt in einem der folgenden Sätze. Punkt 3 habe ich nicht raushören können, nur der Hinweis, dass eine Neureglung mit Wirkung ab 2007 gelten muss. Aber wie lange der Gesetzgeber Zeit hat eine Neuregelung zu erlassen ist meines Erachtens nicht genannt worden. Theoretisch könnte die aktuelle Regelung also noch eine Weile bestehen, bis sie dann doch irgendwann rückwirkend neugefasst wird.

Aber unsere Politiker sind ja auch nicht ganz so blöd. Wird das ganze halt als konjunkturfördernde milde Gabe dargestellt.. :sick:
 
Ich hätte einmal eine Frage zu OnlineRechnungen. Da wird ja ein Vorsteuerabzug nur gestattet, wenn die Ordnungsgemäß signiert ist.
Wie ist das aber nun mit Rechnungen im HTML Format. Sind die zum Vorsteuerabzug berechtigt, oder nicht? Ich kann ja eigentlich daran nichts verändern, da die aus dem Internet aufgerufen werden. Oder müsste ich dann alle anschreiben, dass ich eine vernünftige Rechnung möchte.
Weil so eine HTML Rechnung bekommt man ja z.B. bei Werbebuchungen im WMS bei Klamm.
 
Und wer hindert Dich daran, die einfach auszudrucken und das als "Original" abzuheften? Man muss dem Prüfer ja nicht unbedingt zeigen, woher das Dokument stammt 8)

Marty