Ja, denn nach § 90 AO ist man zur Mitwirkung verpflichtet.[...] Frage ist jetzt: Muss er das wirklich nachweisen [...]
§ 90 Mitwirkungspflichten der Beteiligten
(1) [SUP]1[/SUP]Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. [SUP]2[/SUP]Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben. [SUP]3[/SUP]Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
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