Steuer Steuerfragen-Thread

na toll, schade, dass hier einfach über meine Frage drüberdiskutiert wird.

Solang wie ihr hier diskutiert könnt ihr mir die doch sicher alle ausm Steh-Greif beantworten.

Bitte, antwortet mir jemand. Ich will bald Gewerbeschein beantragen, und bis dahin muss ich wissen wie ich mit meinen Einnahmen umgehe und was ich fürs FA belegen muss/speichern muss/aufzeichnen muss.

Bitte Leute, sind ganz einfache Fragen für euch, da bin ich mir sicher.

Als Hinweis: ich meld mich als Einzelunternehmer an.
 
Die beste Antwort hast du doch bekommen: Es ist in deinem eigenen Interesse wenn du Aufzeichnungen und Nachweise über deine WarenLoseeinkäufe machst bzw. sammelst.

Und das sowohl bei der Einkommen- als auch bei der Umsatzsteuer. Da du bezüglich der Umsatzsteuer bisher keine brauchbaren Ansatzpunkte geliefert hast, gehe ich dort von der Kleinunternehmerregelung aus und damit ist das Thema eh gegessen. Das weiterführende Problem der nicht möglichen Differenzbesteuerung wurde ja auch schon mal ausführlich diskutiert.

Bleibt also nur die ertragsteuerliche Betrachtung (Einkommensteuer) als Fragengebiet und da bleibt nur zu sagen, dass du - im eigenen Interesse - nachweisen können solltest, wann du für wie viele Lose wie viel Geld aufgewendet hast. Wie das genau aussehen soll, kannst du gerne beim Finanzamt nachfragen, die müssten zumindest wissen, wie das z.B. beim Ankauf von (anonymen) Privatmenschen bei Second-Hand-Läden o.ä. aussieht. Ich schätze das "von wem" ist nicht relevant.
 
Hallo,
mal wieder eine Frage diesmal zu Rechnungen.

Ich verkaufe nun über meine Webseite Lose (per Sofortüberweisung) hierbei erzeuge ich sofort eine Rechnung im PDF Format. Da der Käufer nur Klammid und Email angibt habe ich auch nur diese Daten. Von der Überweisung erhalte ich dann noch Vor und Zuname des Käufers.

Solange jemand für < 150€ einkauft ist das ja kein Problem weil die Rechnung ja nicht den Leistungsempfänger enthalten muss. Aber wie schaut es bei Rechnungen >150€ aus muss ich ja im Vorfeld schon mit einplanen kann ja immer mal vorkommen. Brauche ich dort zwingend die Anschrift des Käufers?

Bei Wikipedia steht:
Führt ein Unternehmer eine andere Leistung an einen Nichtunternehmer aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen.
Berechtigt bedeutet ja nicht verpflichtet. Seh ich das richtig das ich garkeine Rechnung ausstellen muss? Vorrausgesetzt natürlich der Käufer ist eine Privatperson.
 
Die beste Antwort hast du doch bekommen: Es ist in deinem eigenen Interesse wenn du Aufzeichnungen und Nachweise über deine WarenLoseeinkäufe machst bzw. sammelst.
.

Ja schon, nur waren da noch ein paar mehr Fragen.
Hauptsächlich interessiert mich ob ich Losetransaktionen aufzeichnen muss.
Sprich ob ich nachweisen muss wo die Lose herkommen die ich verkaufe und dementsprechend meine Transaktionslisten sichern muss. Und eben die anderen Sachen die ich geschrieben hab: Besuchertausch, Mailtausch, Paidmailer Statistiken usw.

Wär ja doch ein enormer Aufwand auf 50 Seiten ALLES mitprotokollieren zu müssen, daher möchte ich wissen wie genau es das FA da nimmt und ob allein meine Paypal-Transaktionsliste ausreicht oder ob ich noch mehr speichern muss.

edit:
folgendes Stand in nem Reno: ich soll die letzten beiden Sätze von joschilein nochmal lesen.
Hab ich auch gemacht, aber das beantwortet eben nicht die ganze Frage (schon einen großen Teil, aber eben nicht alles). Drum möcht ich dich bitten nochmal auf diesen Beitrag hier einzugehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab diesen wirklich interessanten Thread jetzt auch endlich mal geschafft und will nun noch meinen Senf dazugeben und noch die eine oder andere Frage loswerden :biggrin:



@Marty
Kann dir enerseits zustimmen, andererseits finde ich es auch nicht richtig, das da solche unterschiede gemacht werden. Z.b. Wiederrufsrecht etc.
Da gings um den Unterschied zwischen Unternehmer und Verbraucher.

Ich finde das völlig korrekt. Verbraucherschutz gut und schön (und auch sinnvoll), wenn ich aber 10 Tonnen Bauxit verkaufe, möchte ich nicht 2 Wochen lang zittern müssen, ob der Kunde sie nicht ohne Angabe von Gründen zurückgibt. a) Geld b) Stauraum.
In den Beziehungen Unternehmer <-> Unternehmer soll es schnell und unkompliziert gehen...



Hallo, der Einkommensteuererklärung werden in der Regel keine Belege beigefügt und dies ist auch von Seiten des Finanzamtes unerwünscht.
[...]
Eine Gewerbesteuererklärung brauchst du nur abzugeben, wenn du den Freibetrag von 24.500 Euro gem. § 11 GewStG übersteigst. Wenn das der Fall ist, dann trägst du in Zeile 17 den Gewinn den du ermittelt hast ein, richtig.

Das überrascht mich jetzt sehr.
Folgende Situation bei mir: seit 2007 schenke ich Bier und ähnliche Erfrischungsgetränke in der Eishockeyarena aus. Dabei arbeite ich nicht auf Lohnsteuerkarte, sondern sollte mir einen Gewerbeschein besorgen und regelmäßig Rechnungen stellen. Die Gastro-Firma spart sich so eine Pauschalabgabe.
Mir wurde dabei gesagt, dass ich nun die Steuererklärung und Gewerbesteuererklärung jährlich machen muss (was ich auch bis Ende Mai gemacht habe). Mit 275€ lag ich natürlich weit unter den 24.500€. Überhaupt - solange ich den Kleinunternehmerumsatz (17.500) nicht verlasse, würde ich ja so nie eine GewSt-erklärung machen müssen.
Wo ist mein Denkfehler? :ugly:




aber wie machen das dann die ganzen losehändler hier?? weil kann mir nich vorstellen, das die alle "an der steuervorbei wirtschaften"...
also alle unter Klein-Unternehmer??

Ich für meine Person mach das als Kleinunternehmer. Letztes Jahr hab ich 400€ Gewinn bei 2.700€ Umsatz verbucht, da brauchte ich mir keine Gedanken machen.
Dieses Jahr bin ich bisher bei 10.000€ Umsatz und fürchte mich heimlich schon vor der 17.500€-Schwelle.
Ansonsten macht USt-Besteuerung in meinen Augen für Internetspäße doppelt keinen Sinn.
a) Keine Differenzbesteuerung (lang diskutiert)
b) Wenn ich mehr Einnahmen als Kosten haben möchte, zahle ich mit USt mehr als ohne. Und da ich nicht für rote Zahlen arbeite, ködert mich auch der VSt-Abzug vom Anlagevermögen nicht.





Zuletzt noch eine umfangreichere Frage ...
Ich muss zugeben, ich ahne, dass die Antwort schon zwischen den Zeilen der letzten Seiten verborgen ist, aber ich hab bei der Diskussion um den §13b irgendwann den Faden verloren.

Kommendes Semester habe ich folgendes vor:
Kauf und anschließender Verkauf von Taschenrechnern Casio 991 an die neuen Ersties der Wiwifakultät.
Das hat letztes Jahr schon gut geklappt, als ich selbst einer der Ersties war.
Grund: Die Hightech Taschenrechner, die im Abi noch zugelassen waren, sind aufgrund des Textspeichers an der Uni nicht mehr zugelassen. Der Casio 991 hat keinen Textspeicher, kann aber dennnoch Gleichungssysteme lösen, Matrizen invertieren und was man eben so braucht.
Bei Mediamarkt und Saturn gibts ihn für 23€, im Onlineversand für 18€.
So weit so klar.

Nun habe ich aber durch Werbung von ebay erfahren, dass es die Taschenrechner in den USA wesentlich billiger gibt, nämlich für 9-12$.
Beim Import kommen, soweit ich mich jetzt richtig informiert habe, noch ca. 2$ für Transport, x% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer drauf.
Allerdings kann man sich wohl die USA-Steuer wiederholen.
Nun meine Frage - wie und wo?
Oder: Wen frage ich sowas? Wer ist da der kompetente Ansprechpartner?


Im Moment bin ich also noch nicht schlüssig, ob es nicht vielleicht doch besser wäre, die Rechner einfach von dem deutschen Versandhandel zu bestellen.

Nächste Frage:
Angenommen die Aktion wird ein voller Erfolg und ich habe 400 Bestellungen. Bei einem Verkaufspreis von 20€ rechne ich also mit 8.000€ Umsatz.
Welche ist die sinnvollste Alternative, um auch nächstes Jahr noch Kleinunternehmer sein zu dürfen? Ich will schließlich später immer noch Klammlose schieben können :biggrin:
  • Die Ersties erst 2009 zur Kasse bitten und mit Auszahlungen etc. auf das neue Jahr warten.
  • Zurückhaltung beim Losehandel üben und hoffen, dass es weniger als 400 Bestellungen werden
  • Ein zweites Gewerbe gründen (?)
    Mir schwebt da GbR vor, ohne wirklich Ahnung zu haben, worauf das hinausläuft. Ich seh nur das Modell bei der studentischen Consultingfirma bei uns am Campus, wo für jedes einzelne Projekt eine GbR gegründet wird ...
  • Ab 17.000€ Umsatz Auszahlungen auf schweizer Bankkonten vornehmen :ugly:


Dass ich ab Oktober monatlich 130€ auf Lohnsteuerkarte verdiene (gebe ein Mathe-Tutorium) stört bei alledem nicht, nicht wahr?


Bin gespannt auf eure Antworten. :)


edit: achja @R3vo: Wenn du Kleinunternehmer bist, ist es wichtig, dass du protokollierst, was mit Geld zu tun hat.
Ich schreib auch nicht auf, wann ich Lose in eBesucher, Primera und zurück tausche, sondern nur, was ich wann gegen Euros verjubel oder einkaufe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da gings um den Unterschied zwischen Unternehmer und Verbraucher.

Ich finde das völlig korrekt. Verbraucherschutz gut und schön (und auch sinnvoll), wenn ich aber 10 Tonnen Bauxit verkaufe, möchte ich nicht 2 Wochen lang zittern müssen, ob der Kunde sie nicht ohne Angabe von Gründen zurückgibt. a) Geld b) Stauraum.
In den Beziehungen Unternehmer <-> Unternehmer soll es schnell und unkompliziert gehen...


Wenn eine Privatperson die kauft, dann Zitterst du gerne?? Zwar unwahrscheinlich bei 10 Tonnen Bauxit, aber auch Privatpersonen kaufen schon mal größere Mengen.
Wieso sollte der Unternehmer nicht das gleiche Recht haben wie eine Privatperson einen Drucker zurück zu schicken?

Sinnvoller fände ich wenn für beide gelten würde Menge X und Preis Y sind überschritten dann gibts den nicht...

z.B. ab 5000€ und 10 Stück...
 
Beziehungen Unternehmer <-> Unternehmer soll es schnell und unkompliziert gehen...
Wenn ein (kleiner) Unternehmer im Rahmen einer Privatperson auftritt (z.B. als Quasi-Endverbraucher eines Druckers), dann ist das schon eher wieder hinderlich. Aber klar, wo soll man die Grenze zwischen kleinen und großen Unternehmern ziehen..?

Mir wurde dabei gesagt, dass ich nun die Steuererklärung und Gewerbesteuererklärung jährlich machen muss (was ich auch bis Ende Mai gemacht habe). Mit 275€ lag ich natürlich weit unter den 24.500€.

§25 GewStDV schrieb:
1) Eine Gewerbesteuererklärung ist abzugeben
1. für alle gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen, deren Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum den Betrag von 24.500 Euro überstiegen hat;
[..]
...

Überhaupt - solange ich den Kleinunternehmerumsatz (17.500) nicht verlasse, würde ich ja so nie eine GewSt-erklärung machen müssen.
Wo ist mein Denkfehler? :ugly:
USt und GewSt haben nichts miteinander zu tun. Man kann auch Kleinunternehmer sein (Umsatz < 17.950€) und trotzdem eine Gewerbesteuererklärung abgeben müssen (Umsatz > Gewinn > 24.500€). Wo ist der Unterschied? Der Umsatz im §19 UStG ist nicht zwangsläufig der gleiche Umsatz, der zum Gewinn im §25 GewStDV führt, z.B. dann, wenn man USt-freie Leistungen ausführt, denn im §19 UStG steht weiter hinten wie der Umsatz berechnet wird.


Ansonsten macht USt-Besteuerung in meinen Augen für Internetspäße doppelt keinen Sinn.
b) Wenn ich mehr Einnahmen als Kosten haben möchte, zahle ich mit USt mehr als ohne. Und da ich nicht für rote Zahlen arbeite, ködert mich auch der VSt-Abzug vom Anlagevermögen nicht.
Die Erkenntnis ist schon ziemlich gut. Das ist auch die Argumentation, warum es keinen Sinn macht im Falle einer steuerfreien Leistung in §9 und §19 die jeweilige Option anzuwenden, nur um vorsteuerberechtigt zu sein. Eine ähnliche Sicht gibt es auf die ESt-Ersparnis von (eigentlich unnötigen) Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.


Beim Import kommen, soweit ich mich jetzt richtig informiert habe, noch ca. 2$ für Transport, x% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer drauf.
Allerdings kann man sich wohl die USA-Steuer wiederholen.
Nun meine Frage - wie und wo?
Was ist eine USA-Steuer? Wenn die Einfuhrumsatzsteuer meist.. das ist eine deutsche Steuer und man könnte sie sich als Vorsteuer wieder holen, wenn man dazu berechtigt ist. Ob man das in diesem Fall ist, hat nichts mit unserer 13b-Diskussion zu tun, da es wegen der Lieferung kein 13b-Fall ist.

Oder: Wen frage ich sowas? Wer ist da der kompetente Ansprechpartner?
Ein guter Steuerberater ;)

Im Moment bin ich also noch nicht schlüssig, ob es nicht vielleicht doch besser wäre, die Rechner einfach von dem deutschen Versandhandel zu bestellen.
Besser ist was du für besser hälst

Gerade wenn bei dir viele Themenbereich zusammen kommen und du wissen willst, wie du die Nicht-/Überschreitung der Kleinunternehmergrenze gestalten kannst, solltest du dir kompetente Hilfe besorgen (s.o.).

Dass ich ab Oktober monatlich 130€ auf Lohnsteuerkarte verdiene (gebe ein Mathe-Tutorium) stört bei alledem nicht, nicht wahr?
Den Aufstand möchte ich mal sehen, wenn ertragsteuerliche Einkünfte auch noch umsatzsteuerpflichtig werden ^^
 
Wenn eine Privatperson die kauft, dann Zitterst du gerne?? Zwar unwahrscheinlich bei 10 Tonnen Bauxit, aber auch Privatpersonen kaufen schon mal größere Mengen.
Wieso sollte der Unternehmer nicht das gleiche Recht haben wie eine Privatperson einen Drucker zurück zu schicken?

Sinnvoller fände ich wenn für beide gelten würde Menge X und Preis Y sind überschritten dann gibts den nicht...

z.B. ab 5000€ und 10 Stück...
Weil der Unternehmer über sein (ich nehm mal ein Beispiel) Bauxit bescheid weiß, da er ja regelmäßig damit zu tun hat.
Ihm kann also auch zugemutet werden, dass er unverzüglich überprüft, ob die Ware in Ordnung ist, oder ob ihm Kieselsteine unterjubelt werden.

Der Verbraucher hingegen konsumiert viel seltener und hat ggü. des großen Unternehmers viel weniger Handlungsspielraum.
Im Beispiel oben bin ich natürlich davon ausgegangen, dass der Bauxitkäufer ein Unternehmer ist und Alu rausschmelzen will.
Den Verbraucher möchte ich sehen, der 10t Bauxit kauft :p


Und ich hätte gern auch noch für meine 6.000€ Küchenausstattung Gewährleistungsrechte. Oder für 10 Bockwürste.

Naja über Geschmack lässt sich bekanntlich nicht streiten ;)


Der Umsatz im §19 UStG ist nicht zwangsläufig der gleiche Umsatz, der zum Gewinn im §25 GewStDV führt, z.B. dann, wenn man USt-freie Leistungen ausführt, denn im §19 UStG steht weiter hinten wie der Umsatz berechnet wird.
Ah, Umsatz ? Umsatz! Das kommt unerwartet, erklärt aber einiges. Danke


Was ist eine USA-Steuer?
Die Steuer, die ein Amerikanischer Bürger zahlen würde. Die Tax sozusagen. Da ich "europäische" Steuer zahle, brauche ich die nicht zu zahlen dachte ich. Sonst bin ich ja doppelt besteuert.

Die Idee hab ich aus Zollgebühren und Containertransport?, dort ist blos die Diskussion grad im Sommerloch.


Ein guter Steuerberater ;)
Ich erweitere meine Frage um "kostengünstig" :mrgreen:

Gerade wenn bei dir viele Themenbereiche zusammen kommen und du wissen willst, wie du die Nicht-/Überschreitung der Kleinunternehmergrenze gestalten kannst, solltest du dir kompetente Hilfe besorgen (s.o.).
Okay, ich schreibs mir auf meine To-Do-Liste für nach dem Urlaub.
Vielen Dank erstmal soweit. :)
 
@fischkopf,

nun, durch dieses gesetz wird ein unternehmer finde ich zum Allwissenden gemacht, was er keines falls ist. Ich hätte jetzt gedacht Bauxit ist sowas wie dichtungsmasse...
Wenn eine Privatperson 10 Tonnen kauft, sollte auch dieser wissen, was er kauft (also keine Kieselsteine...)

Für dein Küchenausstattung und für deine Bockwürstchen hättest du (und der Unternehmer) sie noch nach meinem Beispiel,
Wieso sollte der Unternehmer, der eine Küche für sein Büro kauft Sie nicht habe sollen!?

ab 5000€ und 10 Stück...

1 Küche < 10 Stück
10 Bockwürste billiger als 5000€ (hoff ich mal).

Was du aber genau so wenig haben solltest ist wenn du für 6000€ 10 Drucker kaufst...
Wenn ne Privatperson das macht, sollte er es auch besser wissen...

und != oder ;)
 
Ich erweitere meine Frage um "kostengünstig" :mrgreen:

Standardgeschichte zum Thema kostengünstig.
Kleines Unternehmen (Gaststätte), super gelegen, super besucht, wenn die Preise richtig kalkuliert waren wäre es diesbezüglich nie zu Problemen gekommen. Das Paar hat dafür zwar quasi die komplette Wachzeit geopfert, aber es scheint sich gelohnt zu haben. Ich war auch selbst regelmäßiger Gast.

Aus Kostengründen wurde natürlich kein Steuerberater mit den Angelegenheiten betraut, sondern die Freizeitbeschäftigung eines ehemaligen Finanzbeamten in Anspruch genommen. Nach 2-3 Jahren hat dann der Bürokratiehammer mit voller Wucht zugeschlagen. Was war passiert? Abgabefristen wiederholt versäumt, Falschbuchungen, hohe Schätzung durch das Finanzamt, bestandskräftige Bescheide, keine Chance auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand oder ähnliche nachträgliche Erleichterungen. Folge: Schließung, Zwangsversteigerung, Insolvenzverfahren.

Es ist nicht gesagt, dass sowas mit einem Steuerberater nicht hätte passieren können, doch die Wahrscheinlichkeit auf solche Einfachstfehler (insbesondere einen offensichtlich massiv falschen Bescheid bestandskräftig werden zu lassen) ist dann doch deutlich verringert.
 
Uaauaarrghh

Hallo nochmal, irgendwie hoffe ich immer noch auf ein bischen mehr Licht im kommenden Steuer-Dschungel (was kosten eigentlich so ungefähr die Dienste eines guten Steuerberaters und wieviel, wenn überhaupt, kann man davon absetzen? )

Also ich hab noch einen Brief von einem Finanzbeamten bekommen (denen man ja wie man oben ^ lesen kann lieber nicht vertrauen sollte :biggrin:)

Ob Ihre Tätigkeit in Deutschland der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist, hängt zunächst von der Art Ihrer Beratertätigkeit ab.
So bestimmt sich z.B. der Ort von sonstigen Leistungen an andere Unternehmer aus der Tätigkeit als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Sachverständiger, Ingenieur, Aufsichtsratsmitglied, Dolmetscher und Übersetzer sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer, insbesondere die rechtliche, wirtschaftliche und technische Beratung

nach § 3a Absatz 4 Nr. 3 in Verbindung mit Absatz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) nach dem Ort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt bzw. eine Betriebsstätte hat. Als Ort der Leistung kämen also die USA bzw. Irland in Frage. Gemäß § 12 Abgabenordnung (AO) ist Betriebsstätte jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.
In diesem Fall wäre Ihre Tätigkeit nicht in Deutschland umsatzsteuerbar.

Bei einer anderen beratenden Tätigkeit wird die Leistung nach § 3a Absatz 1 UStG an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt, in Ihrem Fall also Deutschland. Damit wären die Leistungen aus Ihrer Tätigkeit in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig, sofern keine Steuerbefreiungsvorschrift greift.

Was ich hier wieder nicht begreifen, warum er sich hier nur auf den § 3a Absatz 4 Nr. 3 bezieht (also nur diese Tätigkeiten nicht steuerbar wären) und nicht alle Tätigkeiten aus der Liste § 3a Absatz 4 (meine Tätigkeit zählt nämlich höchst warscheinlich zu § 3a Absatz 4 Nr. 14).

Sehe ich das falsch ?
Ich dachte, wenn also eine Tätigkeit aus § 3a Absatz 4 zutrifft in Verbindung mit Absatz 3 UstG, mit einem Empfänger der sein Unternehmen im Ausland betreibt, wäre die Tätigkeit also definitiv NICHT in Deutschland steuerbar ? (Denn § 3a Absatz 3a bezieht sich ja darauf, dass der Empfänger KEIN Unternehmer ist, was er aber im meinem Fall schon ist).:doh:
 
§3a(3a) trifft auf dich aber niemals zu. Oder bist du im Drittland ansässig und erbringst eine Leistung an einen Nicht-Unternehmer im Gemeinschaftsgebiet?
 
Mal eine Frage von mir.
Und zwar wenn ich Usern Lose auszahle, dafür dass sie z.B. an Gewinnspielen teilnehmen, wofür ich dann werbeprovisionen bekomme, darf ich dann die Umsatzsteuer für die Lose, die ich an den Verkaufer gezahlt habe, vom FA wieder zurückholen, oder ist das so eine Warenabgabe, bei der ich dann die Umsatzsteuer selber zahlen muss.
Weil ich würde jetzt sagen, dass ich ja durch die Aktion von dem User wieder eine Einnahme habe, für die ich auch die Umsatzsteuer bekomme, und so die Lose eigentlich nur weiterverkaufe, allerdings das Geld eben nur gesammelt einmal im Monat bekomme.
Ich hoffe mal es ist einigermaßen verständlich was ich meine. ;)
 
Ich würde sowas als "im Rahmen des Unternehmens verwendet" bezeichnen und soweit alle anderen/normalen Voraussetzungen vorhanden sind, sollte dem nichts im Weg stehen.

Mir schweben im Zusammenhang mit Gewinnspielen zwar auch einige Ausnahmen im Kopf umher, aber ich meine das sind alles nur lohnsteuerliche Dinge, als wenn z.B. ein Arbeitnehmer was bei einer Firmentombola gewinnt.
 
Ja, so hätte ich das jetzt eigentlich auch gesehen.
Ich hatte auch schon mal jemand anderen gefragt, der war sich nicht sicher, hat aber auch vermutet, dass es so laufen müsste, also denke ich mal dass es eigentlich so passen müsste.
 
Ich hab mich jetzt endlich mal aufgerafft und eine Steuerberatungsgesellschaft angerufen.
Überraschend: anstatt mit mir einen Termin zu vereinbaren, hat mir der Kollege meine wesentlichen Fragen schon am Telefon beantwortet.

Kurzer Flashback:
Ich will
  • Taschenrechner verkaufen. In Deutschland gibts die für 18€, in den USA hab ich sie für 12$ gesehen. Daher die Idee mit dem Import.
    Dabei kommen zu den 12$ Einfuhrumsatzsteuer und Zölle.
  • Außerdem will ich nicht über 17.500€ Umsatz kommen, weil ich sonst nächstes Jahr den Kleinunternehmerstatus verliere und nicht mehr so schön Losehandeln kann.

Nach dem kurzen Gespräch bin ich jetzt wie folgt schlauer:
  • Das "Zurückholen" der fremden Steuer ist innerhalb der EU gut möglich, die Amerikaner rücken ihre Tax allerdings nicht so einfach raus, so dass ich als kleiner Fisch sie wohl einfach mitbezahlen würde.
  • Ich kann problemlos meine Kunden erst Januar zur Kasse bitten, auch wenn ich ihnen noch dieses Jahr die Taschenrechner verkaufe. Als Kleinunternehmer ist nur wichtig, wann das Geld auf meinem Konto eingeht, ich kann also auf diesem Wege meine Umsätze in die nächste Periode schieben und so meinen Kleinunternehmerstatus bewahren.

Außerdem hab ich danach festgestellt, dass mein ebay-Freund am anderen Ende des Teichs keine Taschenrechner mehr drinstehen hat, weshalb ich vielleicht dann sowieso hier in Deutschland bestelle - einfach und sicher. :)
 
Warum werden die 130 EUR eigentlich auf Lohnsteuerkarte abgerechnet? Ist keine Pauschalierung der Steuer durch den Arbeitgeber denkbar?
 
Beweislast

Moin,

mal eine Frage zur Einkommenssteuer bzw. zur doppelten Haushaltsführung.

Ein Kumpel von mir arbeitet in BaWü und ist in Brandenburg mit einer WG gemeldet. Die Untermiete zahlt er bar und konnte diese Zahlungen auch per Quittungen nachweisen. Jetzt möchte das Finanzamt nachgewiesen haben, dass er monatlich das Geld auch vorher bar abgehoben hat.

Frage ist jetzt: Muss er das wirklich nachweisen oder muss das Finanzamt nachweisen, dass es nicht so war? Ich habe mir sagen lassen, dass das Finanzamt nachweisen muss, dass es nicht so ist. Weis da wer genaueres?
 
Werbungskosten müssen "nur" glaubhaft gemacht werden - leider wollen die Finanzämter das gerne ignorieren. Zur Glaubhaftmachung gehört im besten Fall ein handfester Nachweis. Aber das heißt nicht, dass es ohne Nachweis keine Möglichkeiten gibt.

In diesem Fall scheint wohl eine Geldflussrechnung gemacht zu werden, was die Vermutung auf das Vorhandensein eines Verdachtes auf schwärzliches Geld zulässt. Wenn also wirklich an einigen Stellen Ungereimtheiten auftauchen, hat man es (ggf. gegenüber dem Finanzgericht) schwer mit seinem Glaubhaftmachungen weit zu kommen.

Wenn es sich hier um bedeutende Beträge oder ggf. wirklich um ein Strafverfahren handelt ist professionelle Hilfe durchaus ratsam.