joschilein
Multitalent
- 5 Mai 2006
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Man könnte jetzt natürlich große Theorien aufmachen, was Geld eigentlich ist und welche Formen es annehmen kann, aber um es einfach zu halten: Wenn man darüber verfügen kann gilt es als zugeflossen.
Als Eselsbrücke kann man sich noch merken, dass selbst Sachwerte teilweise versteuert werden müssen, selbst wenn man niemals die Möglichkeit hat sie sich auszahlen zu lassen.
Übrigens kann Geld sowohl als Zahl im Computer bei der Bank vorhanden sein, als auch als Zahl im Computer vom Lukas. Aber lassen wir das Thema.
@Gremlin: Wenn ich dir sagen würde, dass ich jetzt a) gute oder b) schlechte Erfahrung mit der UG gemacht hätte, dann könntest du überhaupt nichts damit anfangen. Es kommt immer darauf an, was man damit überhaupt bezwecken möchte und muss dann schauen welche Rechtsform bestmöglichst dazu passt.
Meine allgemeine Meinung dazu ist halbwegs positiv. Insbesondere ist sie für deutsche Unternehmer deutlich einfacher zu handhaben als das Konkurrenzprodukt Limited - gerade wenn in den nächsten Jahren wirklich ein großer Teil der Deutsch-Limiteds mangels Formerfüllung gelöscht werden. Im direkten Vergleich zur GmbH hat sie aber nicht nur Vorteile. Und generell der offensichtlichste Kritikpunkt: Warum darf man die UG nicht UG nennen? Zwischen AG und KG besteht doch auch keine Verwechslungsgefahr und als Dritter kann man sich auch zur UG merken, dass sie haftungsbeschränkend ist bzw. sein soll.
Aber die Details würden natürlich den Rahmen sprengen und wie gesagt: Es kommt immer darauf an was man eigentlich erreichen möchte.
Als Eselsbrücke kann man sich noch merken, dass selbst Sachwerte teilweise versteuert werden müssen, selbst wenn man niemals die Möglichkeit hat sie sich auszahlen zu lassen.
Übrigens kann Geld sowohl als Zahl im Computer bei der Bank vorhanden sein, als auch als Zahl im Computer vom Lukas. Aber lassen wir das Thema.
@Gremlin: Wenn ich dir sagen würde, dass ich jetzt a) gute oder b) schlechte Erfahrung mit der UG gemacht hätte, dann könntest du überhaupt nichts damit anfangen. Es kommt immer darauf an, was man damit überhaupt bezwecken möchte und muss dann schauen welche Rechtsform bestmöglichst dazu passt.
Meine allgemeine Meinung dazu ist halbwegs positiv. Insbesondere ist sie für deutsche Unternehmer deutlich einfacher zu handhaben als das Konkurrenzprodukt Limited - gerade wenn in den nächsten Jahren wirklich ein großer Teil der Deutsch-Limiteds mangels Formerfüllung gelöscht werden. Im direkten Vergleich zur GmbH hat sie aber nicht nur Vorteile. Und generell der offensichtlichste Kritikpunkt: Warum darf man die UG nicht UG nennen? Zwischen AG und KG besteht doch auch keine Verwechslungsgefahr und als Dritter kann man sich auch zur UG merken, dass sie haftungsbeschränkend ist bzw. sein soll.
Aber die Details würden natürlich den Rahmen sprengen und wie gesagt: Es kommt immer darauf an was man eigentlich erreichen möchte.