Steuer Steuerfragen-Thread

Man könnte jetzt natürlich große Theorien aufmachen, was Geld eigentlich ist und welche Formen es annehmen kann, aber um es einfach zu halten: Wenn man darüber verfügen kann gilt es als zugeflossen.

Als Eselsbrücke kann man sich noch merken, dass selbst Sachwerte teilweise versteuert werden müssen, selbst wenn man niemals die Möglichkeit hat sie sich auszahlen zu lassen.

Übrigens kann Geld sowohl als Zahl im Computer bei der Bank vorhanden sein, als auch als Zahl im Computer vom Lukas. Aber lassen wir das Thema.

@Gremlin: Wenn ich dir sagen würde, dass ich jetzt a) gute oder b) schlechte Erfahrung mit der UG gemacht hätte, dann könntest du überhaupt nichts damit anfangen. Es kommt immer darauf an, was man damit überhaupt bezwecken möchte und muss dann schauen welche Rechtsform bestmöglichst dazu passt.
Meine allgemeine Meinung dazu ist halbwegs positiv. Insbesondere ist sie für deutsche Unternehmer deutlich einfacher zu handhaben als das Konkurrenzprodukt Limited - gerade wenn in den nächsten Jahren wirklich ein großer Teil der Deutsch-Limiteds mangels Formerfüllung gelöscht werden. Im direkten Vergleich zur GmbH hat sie aber nicht nur Vorteile. Und generell der offensichtlichste Kritikpunkt: Warum darf man die UG nicht UG nennen? Zwischen AG und KG besteht doch auch keine Verwechslungsgefahr und als Dritter kann man sich auch zur UG merken, dass sie haftungsbeschränkend ist bzw. sein soll.
Aber die Details würden natürlich den Rahmen sprengen und wie gesagt: Es kommt immer darauf an was man eigentlich erreichen möchte.
 
Was ich erreichen möchte ist eine haftungsbeschränkung sodass ich nicht mit meinem Privatvermögen haften muss (grob gesagt, die Feinheiten bei fahrlässigkeit usw. lassen wir mal weg). Dann auch die Möglichkeit mit der Namenswahl, es lässt sich deutlich besser als "Supertoll Ltd." werben als mit "Vorname Nachname Internetdienstleistungen" :p
 
Schau die noch mal die §§ 17ff. HGB an. Wo steht denn dort, dass man als Einzelkaufmann zwingend seinen (Personen-)Namen in die Firmierung packen muss?

Und genau hier kommt ja auch der Käse der UG ins Spiel. §5a (1) GmbHG:
Eine [Unternehmergesellschaft] muss in der Firma abweichend von § 4 [=> kürzestmöglich "GmbH"] die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen.
Meiner Meinung wäre UG völlig ausreichend, das Gesetz sieht aber etwas anderes vor..
Geht es also nur im einen möglichst griffigen Firmennamen, dann ist die UG ungeeignet für dich.
 
Wo steht denn dort, dass man als Einzelkaufmann zwingend seinen (Personen-)Namen in die Firmierung packen muss?
Nicht? Also bei Wikipedia steht als Vorteil von e.K.

bessere Außendarstellung im Rahmen des Marketings, da Fantasienamen möglich sind
Ist also wohl nur "ab" e.K. möglich und nicht bei einem normalen Einzelunternehmen :think:

e.K. hat aber keine Haftungsbeschränkung, was eigentlich der Hauptgrund ist, der Wahl eines besseren Namen ist ein tolles Mitbringsel :D.

Meiner Meinung wäre UG völlig ausreichend
Kann ich nur zustimme, aber vielleicht wird das ja irgendwann geändert :think:
 
Hmm irgendwie bringst du mich ins Schleudern. Dieser butterweiche §1 HGB, entsprechende Rechtsprechung zu eBay und die tägliche Praxis (mit Unternehmern) lassen diesen Graubereich des Unternehmertums außerhalb des HGB irgendwie immer praxisferner werden :mrgreen:

Achso und von wegen UG. Das wurde doch gerade erst nach Jahren verschiedenster Gesetzesentwürfe beschlossen. Wenn das angepasst wird, dann erst nach der Bundestagswahl - fraglich ist nur nach welcher :ugly:
 
Haftungsbeschränkung kann gesellschaftsrechtlich nur durch GmbH, UG oder GmbH & Co. KG erreicht werden. Das bezahlt man wiederum über die Gründungskosten und vor allem aber sehr teuer über die notwendigen aufzustellenden Jahresabschlüsse.

Als Einzelunternehmer ist es jedoch möglich, Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlussklauseln einzelvertraglich oder gegenüber anderen Unternehmen auch über AGBs zu vereinbaren. Vielleicht wäre das ein Weg.

Was zum Lesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Haftungsbeschr%C3%A4nkung
 
Nur mal theoretisch gedacht: Ist es möglich eine GbR mit 2 Ltds als Gesellschafter zu gründen? Somit hätte man doch dann theoretisch eine Firma wo man nicht direkt sieht das sie haftungsbeschränkt ist was vllt. Vorteile hat (wg. schlechtem Ansehen der Ltd. in Deutschland) über Sinn und Unsinn des ganzen und den Kostenaufwand zur Verwaltung der 2 Ltds und der GbR kann man sich natürlich streiten, aber so rein theoretisch sollte das doch machbar sein :think:
 
Also mit dem StGB kenne ich mich jetzt nicht sonderlich aus ;)

BGB-Gesellschafter müssen nicht zwingend natürliche Personen sein, aber wenn man das Konstrukt nicht wenigstens Richtung Ltd GbR benennt. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass man die Haftung eben doch an der Backe hat, wenn man nach außen so tut als sei man selbst Gesellschafter der GbR, rechtlicher aber nur Gesellschafter der Ltds ist. Bei der GbR ist man dann nämlich auch ganz schnell persönlich mit drin.
 
Nur mal theoretisch gedacht: Ist es möglich eine GbR mit 2 Ltds als Gesellschafter zu gründen?

Mein Bauch sagt: nein.
Der Sinn der Bezeichnungen in den Namen ist doch, dass ich als Dritter sofort sehen kann, womit ich es zu tun habe. Bei einer GbR denke ich also "aha, unbeschränkte Haftung". Die wäre bei deinem Konstrukt nicht gegeben.

Die Lösung geht m.E. also entweder in die Richtung Ltd. GbR (analog zu GmbH & Co KG, wo ja auch so ein kompliziertes Konstrukt gebastelt wurde) oder der Unmöglichkeit dieses Vorhaben (wenn einfach eine GbR natürliche Personen als Teilhaber erfordert).
 
Und was ist mit AG, eG, Stiftung, Ltd, Sarl, ...? ;)

Klar, gute Idee in diesem Falle für ein kleines "Super-Scripte"-Unternehmen z.B. eine AG, eG, Sarl oder Stiftung zu gründen... ;)

Und eine Ltd kann man nun wirklich nicht ruhigen Gewissens empfehlen.

Nur mal theoretisch gedacht: Ist es möglich eine GbR mit 2 Ltds als Gesellschafter zu gründen? Somit hätte man doch dann theoretisch eine Firma wo man nicht direkt sieht das sie haftungsbeschränkt ist was vllt. Vorteile hat (wg. schlechtem Ansehen der Ltd. in Deutschland) über Sinn und Unsinn des ganzen und den Kostenaufwand zur Verwaltung der 2 Ltds und der GbR kann man sich natürlich streiten, aber so rein theoretisch sollte das doch machbar sein :think:

Theoretisch ist das möglich, da auch juristische Personen Gesellschafter einer GbR sein können. Dass eine natürliche Person mit im Boot sein muss, ist mir nicht bekannt.

Im rechtsgeschäftlichen Verkehr müssen die einzelnen Gesellschafter der GbR aufgeführt sein. Dann sieht man aber sofort, dass die Gesellschafter Ltd´s sind.

Und Probleme bei Ltd´s dürften hinlänglich bekannt, sein, sowohl für die Inhaber als auch die Gläubiger.
 
Ja mit ner Ltd. ist wirklich schwer, da kriegt man nicht einmal überall ein Konto. Mein aktuelles Geschäftskonto bei der Postbank könnte ich z.B. vergessen weil soviel ich weiß die Postbank keine Konten für Ltds. führt. :(

Im rechtsgeschäftlichen Verkehr müssen die einzelnen Gesellschafter der GbR aufgeführt sein. Dann sieht man aber sofort, dass die Gesellschafter Ltd´s sind.
Achso, ja dann hat sowas natürlich keinen Sinn :mrgreen:
 
Eine Limited würde ich eh nie empfehlen. Den einzigen Vorteil mit günstiger Gründung kann man durch entsprechende Dienstleister eh schnell verlieren und ansonsten entstehen nur zusätzliche Folgekosten. Von Sprachproblemen oder wirtschaftlicher Akzeptanz möchte ich hier gar nicht reden. Es geht insbesondere auch um die unterschiedliche Grundlage der Drittsicherung. Bei uns sind Gesellschaften auf der persönlichen (Durchgriffs-)Haftung aufgebaut und in England mehr auf der Publizität. Wird diese verletzt kann mal ganz schnell die ganze Gesellschaft aus dem Register fliegen und hier in Deutschland brechen die aufgebauten Konstruktionen (z.B. per Ltd. & Co. KG) in sich zusammen.

Als die letzten Jahre noch eine wesentliche Änderung des EStGes im Raum stand, waren die Pläne für notwendiges Handeln schon in der Schublade und wären a) per Ltd. & Co. KG oder wahrscheinlicher b) per GmbH & Co. KG gelaufen. Da auch die UG gleichzeitig in der Gesetzeswarteschleife stand, habe ich es immer rausgezögert und gehofft, dass die UG noch vor der EStG-Änderung kommt. Mittlerweile ist die UG da und die EStG-Änderung aus dem Referentenentwurf bzw. dem abschließenden Änderungsgesetz raus und so besteht zum Glück kein Handlungsbedarf mehr. Falls dieser aber erneut notwendig würde, auf jeden Fall mit UG - wenn auch nicht mit Standardvertrag.

Die UG ist nicht perfekt, aber auf jeden Fall so gut, dass man nun auf jeden Fall die Finger aus den Limiteds lassen sollte.
 
Ja UG ist dann wirklich doch besser, und denke auch mal günstiger in der Unterhaltung.

Aber mal eine andere Frage zur Versteuerung, und zwar wurde ich bei eBay vor 3 Jahren richtig abgezockt (damals war ich noch naiv :roll:) so, der Kerl hat mich da um knapp 300€ betrogen, Anwalt hatte ich natürlich eingeschaltet doch leider war nichts zu holen EV hat er abgelegt. Nun nach 3 Jahren flatterte plötzlich ein Scheck von meinem Rechtsanwalt ins Haus über knapp 400€ Kaufpreis + Zinsen + Schadensersatz oder so. Muss ich das irgendwie angeben bei der Einkommenssteuererklärung?

Dann noch etwas wo ich nun schonmal nachfrage, und zwar hatte ich letztes Jahr beim ausparken ein Auto gerammt (seit dem darf ich keine Witze über Frauen und Autos machen :cry:), der "gerammte" war so sauer das er mein Heck vom Auto demoliert hat (gegen getreten usw.) anfang nächsten Monat ist nun Gerichtstermin wegen Schadensersatzforderung. Laut einem Gutachten ist der - durch den Tritt entstandene - Schaden knapp 800€ (den Betrag klagen wir auch ein + Pauschalen). Ich weiß nicht warum aber die Reperatur vom Gesamtschaden (inklusive dem den ich verursacht habe) hat mich nur 500€ gekostet :-?. Wenn er mir nun die 800€ zahlen würde, müsste ich das auch wieder irgendwo angeben? :think:

Danke schonmal :D
 
Zur Ebay-Frage:
Nur wenn du gewerblich (also nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht) über Ebay verkauft hast.

Zum Auto:
Nur wenn das Auto im Betriebsvermögen war.
 
Super, beides trifft bzw. traf nicht zu :). Mittlerweile handle ich zwar gewerblich auf eBay, aber damals noch nicht :D
 
Heyho,
ich hätte da nun auch mal eine Frage bzw. eigtl. bräuchte ich einen Rat...
Für mich klingt meine Situation recht kompliziert...aber vlt. ist sie das auch gar nicht...
Fakt ist, ich hab keine Ahnung von der ganzen Sache ^^
Ich mache im Moment meinen Zivildienst. ( Der Zivisold ist ja eigtl. für die Steuern komplett irrelevant ?!)
Allerdings endet dieser Ende April und ich wollte den Rest des Jahres jobben gehn, da ich im Januar mit etwas neuem Anfangen werde...
Im Mai werde ich auf 2 Freizeiten als Leiter mitfahren, welche mir jeweils 250€ bringen. In den Sommerferien will mich meine Zivistelle evtl. 4 Wochen als Aushilfe anstellen,dass aber irgendwie unter "Aufwandsentschädigung" laufen lassen, weil das mit den Steuern wohl vorteilhafter und einfacher wäre...
Ich weiss, dass das aber irgendwie nur bis zu einem Betrag von 18XX€ geht und man das nur einmal im Jahr machen darf...
Die restlichen Sommerferien wollte ich als Leiter bei Ferienspielen mitmachen, welche mir 250€/Woche bringen.
Dazu war und werde ich hoffentlich desöfteren privat Babysitten oder Beträungsaufgaben übernehmen. Ich rechne da einfach mal mit einem Betrag von 300-400 € bis zum Ende des Jahrs.
Am Ende vom Jahr werde ich dann noch den großteil meiner klammlose und paidmailverdienste zu geld machen... Es ist natürlich alles utopisch, aber das könnten so zwischen 500 und 1000 € sein.

Es ist vlt. noch zu sagen, dass ich tendentiell versuche ein ehrlicher Mensch zu sein...Denn mir wurde auch schon gesagt, dass ich zur Not einfach mehrere dieser "Aufwandsentschädigung" machen kann...
Das möchte ich aber eher nicht.

Ich kann leider nicht sagen, wie mein Vertrag bei den Freizeiten/Ferienspielen aussieht, also wie die das abrechnen wollen...

Vom Ende der Sommerferien bis Dezember will ich auch nicht einfach 4 monate zu Hause sitzen, deswegen werde ich versuchen mir da auch noch irgendeinen Job zu finden.

Ich habe eine Lohsteuerkarte,da ich in der Zeit nach dem Abi schonmal auf 400€ Basis gearbeitet habe. Allerdings hab ich zum Bsp. damals auch eine Ausnahme gehabt, dass ich 1-2 Monate mehr verdienen durfte...

Ein Lohnsteuerjahresausgleich hab ich noch nicht gemacht, und auch keinen Gewerbeschein oder sonst irgendwas...

Nun meine Frage:
Was muss ich beachten ?
Welche Einkäufte bzw. Informationen sind eigtl. wichtig ?
Kann ich nur bestimmte Jobs annehmen ? (400€ Basis/ Mini-Job etc.)

Vielen Dank schonmal für die Antworten :)
 
Alle Einkünfte sind wichtig. Wenn deine Eltern für dich noch Kindergeld erhalten, müsstest du unter 7200 € bleiben im Jahr. Bei der Einkommenssteuer hast du bis 7600 € den Freibetrag. Ich hab allerdings die Zahlen nicht genau in Erinnerung. Kannst ja davon noch Werbungskosten abziehen, sind auch so 920 € im Jahr.

Du musst auf die Krankenversicherung noch achten. Bist du privat versichert, familienversichert, ...? Bei der GKV familienversichert darfst du meist nicht mehr als 400 €/Monat verdienen (Mini-Job) bzw. 365 € selbstständig, sonst bist du nicht mehr in der Familienversicherung.
 
Du meinst also, der Zivisold zählt dann doch auch dazu ?
Und wenn ja nur der reine Sold, oder auch Kleidungs-essensgeld etc...

Das arbeiten in meiner Zivistelle solle ja über diese "Aufwandsentschädigung" laufen, die Ferienspiele über den Übungsleiterfreibetrag...
Irgendwie ist es glaub ich das gleiche, aber ganze genau hab ichs net rausbekommen... hat da jemand ne Ahnung ?

Und es ist egal, ob ich das von 2 versch. Einrichtungen bekomme, solange ich unter dem Freibetrag bleibe ?