Hallo Liquid,
wenn du auf der von dir angegebenen Seite weiter liest, dann findest du unter "Steuerliche Aspekte" folgendes:

wenn du auf der von dir angegebenen Seite weiter liest, dann findest du unter "Steuerliche Aspekte" folgendes:
Und die Richtigkeit dieser Aussage kannst du durch einen Blick in den § 3 Nr. 2 EStG sogar überprüfen.Wie alle Lohnersatzleistungen ist das Arbeitslosengeld I steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG [...]
, hab zwar keine Quelle dafür aber bin mir zu 99% sicher, ich selbst mache es zumindest so. Gerne lasse ich mich eines anderen belehren.