joschilein
Multitalent
- 5 Mai 2006
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So, beschränken wir die Diskussion mal etwas auf den ersten strittigen Punkt, durch den scheinbar alles ausgelöst wird. Der obige Punkt 3.
Ich bleibe bei der Meinung, dass auch sinngemäß "immer" im Satz 4 stehen könnte. Verzichtet jemand auf die Kleinunternehmerregelung, dann verzichtet er auf den kompletten Absatz 1
Was auch immer im Absatz 1 steht, kann sich also nur auf die Situation beziehen, in der man nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat, man also weiterhin Kleinunternehmer ist/bleibt.
Und nun wird innerhalb dieses Absatzes 1 noch einmal eine Fallunterscheidung gemacht, nämlich durch die Formulierung "In den Fällen des Satzes 1". Es muss somit noch Fälle geben, die sich zwar im Absatz 1 abspielen (also nicht verzichtet wurde), aber eben nicht in dessen Satz 1. Und das können nur die Fälle sein, bei denen der Satz 3 greift, weil dieser den Satz 1 aushebelt.
Ich bleibe bei der Meinung, dass auch sinngemäß "immer" im Satz 4 stehen könnte. Verzichtet jemand auf die Kleinunternehmerregelung, dann verzichtet er auf den kompletten Absatz 1
Wenn jemand auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, dann existiert für ihn der Absatz 1 quasi gar nicht mehr und somit könnte auch im Absatz 1 Satz 4 ein "immer" stehen.§19(2)S.1 schrieb:Der Unternehmer kann dem Finanzamt [..] erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 [der aus den Sätzen 1-4 besteht!] verzichtet.
Was auch immer im Absatz 1 steht, kann sich also nur auf die Situation beziehen, in der man nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet hat, man also weiterhin Kleinunternehmer ist/bleibt.
Und nun wird innerhalb dieses Absatzes 1 noch einmal eine Fallunterscheidung gemacht, nämlich durch die Formulierung "In den Fällen des Satzes 1". Es muss somit noch Fälle geben, die sich zwar im Absatz 1 abspielen (also nicht verzichtet wurde), aber eben nicht in dessen Satz 1. Und das können nur die Fälle sein, bei denen der Satz 3 greift, weil dieser den Satz 1 aushebelt.