Schuldner, deren Gläubiger und das große WARUM?

Hast du immer noch nicht verstanden wie ich das meine?

Wenn du dein Eigentum holst, dann ist das nicht gewerblich.

Wenn du aber an 100 Leute Lose verleihst, bei 10 davon Mahnbescheide verschickst, dann ist das doch wohl gewerblich, oder ?

:LOL::LOL:
Wenn mir hundert Mann was schulden, was ich nicht wieder bekomme, kann ich das natürlich auch ohne Gewerbe wieder holen! :mrgreen:

Wegen was soll man da dran sein.

Kennst du den Unterschied zwischen Kläger und Angeklagten?
 
@meisterwms
Jetzt mach dich doch nicht lächerlich. Das Geld stellt doch nur einen Ersatz dar. Es wurde überhaupt kein Geldgeschäft gemacht.

Wenn du meine Jacke nicht beschaffen kannst, dann wirst du mir wohl den vereinbarten Gegenwert leisten müssen. Was hat das mit Gewerbe zu tun?

Hier hast du einen Privatbesitz nicht wiedergeben können, aus welchem Grund auch immer, und so hast du Erstz zu leisten.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Das "P.s." sollte eigentlich nur einen neuen Gedanken einleiten. Im übrigen s. Antwort an Bojaen.

:LOL::LOL:
Wenn mir hundert Mann was schulden, was ich nicht wieder bekomme, kann ich das natürlich auch ohne Gewerbe wieder holen! :mrgreen:

Entweder kannst nicht lesen oder denken. NICHT das Schulden, sonder das REGELMÄSSIGE Verleihen mit GEWINNABSICHT ist das gewerbliche.
 
Wenn ich was wieder haben will, was mir gehört, hat das rein garnichts mit Gewinnabsicht zu tun. Ich möchte ja nur haben was mir gehört. Mich krazt es wenig ob in Euro oder Lose. Hauptsache ich habe das wieder.

Und wenn hundert Man mir meine Sachen nicht wieder geben, ist es mein Recht es auch gerichtlich festzustellen und abzusichern.
 
Hast du immer noch nicht verstanden wie ich das meine?

Wenn du dein Eigentum holst, dann ist das nicht gewerblich.

Wenn du aber an 100 Leute Lose verleihst, bei 10 davon Mahnbescheide verschickst, dann ist das doch wohl gewerblich, oder ?

wieso sollte sowas gewerblich sein ???
es bleibt immer noch mein Eigentum was ich zurückhole oder ebend den entsprechenden Gegenwert um dieses Eigentum wieder zu ersetzen.
Da ist immer noch kein wirtschaftlicher Gewinn dabei ;) den mußt Du dazu erst nachweisen bzw nachweisen können :ugly:
kannst das dann wird es evtl gewerblich
 
Da ihr beide entweder nicht versteht oder nicht lesen könnt, dass nicht das Fordern sondern das Verleihen gewerbsmäßig ist bzw. sein kann, höre ich mal auf mit euch über dieses Thema zu diskutieren.

Grund: (Matth. 7,6)
 
Ich verstehe schon ;)

Aber allein die Regelmäßigkeit auf die Du Dich berufst hat nichts mit Gewerbe zu tun.
Ich kann auch regelmäßig auf der Straße Flaschen sammeln gehen und muß dafür kein Gewerbe anmelden.
Dabei ist es da wesenlich offensichtlicher das ich da mit der Absicht unterwegst bin einen Gewinn zu erzielen.
 
Da ihr beide entweder nicht versteht oder nicht lesen könnt, dass nicht das Fordern sondern das Verleihen gewerbsmäßig ist bzw. sein kann, höre ich mal auf mit euch über dieses Thema zu diskutieren.

Das das Verleihen von Lose nicht Gewerbsmäßig ist hast du doch hier selbst geschrieben.

Und das Widerbeschaffen meines Eigentums kann doch auch nicht gewerbsmäßig sein, oder ?
 
Das das Verleihen von Lose nicht Gewerbsmäßig ist hast du doch hier selbst geschrieben.

Und das Widerbeschaffen meines Eigentums kann doch auch nicht gewerbsmäßig sein, oder ?

Das Verleihen von Losen alleine (also ohne diese dann zu EUR zu machen ist nicht gewerbsmäßig. Das Verleihen mit Gewinnabsicht (Harter EUR rollt...) ist sehr wohl gewerbsmäßig.

Und wenn ich den beiden Kollegen etwas kürzere (und damit unpräzisere) Sätze schreibe, dann hat das etwas damit zu tun, dass ich immer wieder das gleiche erkläre und die es einfach nicht raffen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich will dir echt nichts schlechtes einreden. Aber du irrst dich.

Nicht alles was man dir auf Klamm eingeredet hat ist Recht. Und auch nicht alles was irgendwelche Seitenbetreiber schreiben ist Recht. Man sollte bisschen über die Argumente und die Rechtslage nachdenken die jeweiligen Leute äußern.

Wenn noch keiner von den Verleihern oder Händlern ohne Gewerbe hier Stress hatten, heißt es noch lange nicht, dass es alles korrekt ist. Es hat sich einfach noch kein fleißiger Beamter gefunden der die Sache mal ins Rollen bringen würde.
 
Das Verleihen von Losen alleine (also ohne diese dann zu EUR zu machen ist nicht gewerbsmäßig. Das Verleihen mit Gewinnabsicht (Harter EUR rollt...) ist sehr wohl gewerbsmäßig.

Und wenn ich den beiden Kollegen etwas kürzere (und damit unpräzisere) Sätze schreibe, dann hat das etwas damit zu tun, dass ich immer wieder das gleiche erkläre und die es einfach nicht raffen...

Du willst es nicht raffen

Wenn Du mir nachweisen willst das das gewerblich ist mußt auch nachweisen das nicht nur die Gewinnabsicht besteht sondern auch nachgewisen ist.
Das kannst nur nachweisen wenn Du einen festen Bezugspkt hast mit dem Du rechnen kannst.

Dieser Bezugspkt fehlt hier völlig da jeder den "Wert" der Lose für sich selbst festlegen kann.
Den würde es erst geben wenn Klammlose einen festgesetzten Wert haben woran man den Gewinn berechnen kann ;)
 
Wenn Du mir nachweisen willst das das gewerblich ist mußt auch nachweisen das nicht nur die Gewinnabsicht besteht sondern auch nachgewisen ist.

Wir reden doch nicht über das "Nachweisen". Wenn ich gegen dich ein Prozess führen müsste wo es darauf ankommt würde das Nachweisen eine Rolle spielen. Ich bin doch kein Gewereamtmitarbeiter der dir etwas nachweisen will. Es wird darüber gesprochen, ob das Handeln (allgemein) gewerbsmäßig ist.

Solange ich mit dir auch nicht geschäftlich verkehre ist mir auch ehrlich gesagt egal ob du gewerblich handelst oder nicht.

Es kommt im Übrigen nicht auf den Tatsächlichen Gewinn an. Es gibt auch Firmen die Machen jedes Jahr Minus, trotzdem handeln sie gewerbsmäßig.
 
Es kommt im Übrigen nicht auf den Tatsächlichen Gewinn an. Es gibt auch Firmen die Machen jedes Jahr Minus, trotzdem handeln sie gewerbsmäßig.

Sicherlich gibt es diese Firmen.
Aber was kann das "Konzept" dafür wenn diese Firmen es nicht richtig umsetzen ???
Es geht darum das irgendwann mal das Gewinnpotenzial des Konzeptes nachgewiesen wurde und nicht um die persönliche Umsetzung.
Einige setzen es besser um andere weniger das ändert doch nichts am allgemeinen Konzept.
Daher auch das Gewerbe.
Das sagt aber nichts über Erfolg oder Mißerfolg aus ;) nur das man es machen darf.
 
Eine ganz interessante Entwicklung setzt an.

Nachdem ich die AGB der meisten Kreditanbieter wegen den 5€/mio "Wiederbeschaffungswert" beanstandet habe, hat der erste Anbieter diese Klausel aus den AGB entfernt.
 
Ich verstehe schon ;)

Aber allein die Regelmäßigkeit auf die Du Dich berufst hat nichts mit Gewerbe zu tun.
Ich kann auch regelmäßig auf der Straße Flaschen sammeln gehen und muß dafür kein Gewerbe anmelden.
Dabei ist es da wesenlich offensichtlicher das ich da mit der Absicht unterwegst bin einen Gewinn zu erzielen.

Eh, doch, da hat er schon irgendwo Recht. Irgendwo gibt es eine Grenze, wo es noch als Privat und geringfügig gilt und irgendwann wird die Grenze überschritten, kann durchaus mit Regelmäßigkeit zusammenhängen.

Wer sagt, dass du kein Gewerbe dafür anmelden muss? Das ist zwar ein ziemlich dummes Beispiel, aber theoretisch müsstest du das machen und bei der Anmeldung "Flaschen einsammeln und verkaufen" eintragen.

Bojaen schrieb:
Wenn Du mir nachweisen willst das das gewerblich ist mußt auch nachweisen das nicht nur die Gewinnabsicht besteht sondern auch nachgewisen ist.

Das versteh ich nicht, wobei ich einige deiner Sätze auch noch nicht verstehe, was durch deine Ortographie und Grammatik verstärkt wird. Meinst du damit, dass auch wirklicher Gewinn bei rauskommt? Wenn es darum geht, dann sag ich mal, es ist nicht so. Es muss die reine Gewinnabsicht bestehen und das merkt man recht schnell. Man macht ja nichts ohne, dass man davon was hast, wäre ja sinnlos. Eine Einrichtung für Hilfsbedürftige wäre nach meiner Meinung nicht gewerblich.

Das Verleihen von Losen alleine (also ohne diese dann zu EUR zu machen ist nicht gewerbsmäßig. Das Verleihen mit Gewinnabsicht (Harter EUR rollt...) ist sehr wohl gewerbsmäßig.

Da muss ich ihm auch zustimmen. Wenn ich Süßwaren mit Losen verkaufe, sprich Lose einnehme, spielt das Finanzamt nur indirekt eine Rolle. Das, was die zu interessieren hätte, wäre dann der Verkauf der Lose. Klar, kann ich mir einen Wert ausdenken, aber was bei rumkommt, seh ich ja beim Verkauf deutlich. Ist ne schöne Grauzone eben mit Wert bzw. Nichtwert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine ganz interessante Entwicklung setzt an.

Nachdem ich die AGB der meisten Kreditanbieter wegen den 5€/mio "Wiederbeschaffungswert" beanstandet habe, hat der erste Anbieter diese Klausel aus den AGB entfernt.


darueber,

solltest du mal mit deinem therapeuten reden :)

vielleicht kann er was gegen deine ueberzogene selbstdarstellung tun.

peter
 
darueber,

solltest du mal mit deinem therapeuten reden :)

vielleicht kann er was gegen deine ueberzogene selbstdarstellung tun.

peter

Danke für die Anregung. Habe das natürlich auf die Liste setzen lassen. Der sagte aber, wenn ich mich an den Plan halte, kommen wir dazu im Frühsommer 2010 (ich darf aber die täglichen Sitzungen nicht verpassen...)

Ne, Spaß bei Seite. Da ich weiß, dass es nach meinen Posts passiert ist, freut mich das enorm. Es wird den jur. unerfahrenen Leute nicht mehr suggeriert, die könnten einfach so Geld verdienen. Und da ist mein Ziel doch schon erreicht wurden...
 
Nachdem ich die AGB der meisten Kreditanbieter wegen den 5€/mio "Wiederbeschaffungswert" beanstandet habe, hat der erste Anbieter diese Klausel aus den AGB entfernt.

Wer redet denn von Wiederbeschaffung, ausser du?

Lose-4-Kredit.de spricht von:
....Eurogegenwert....


Losekreditbank.de spricht von:
....Eurogegenwert....

lose-kredit.com spricht von:
Widerbeschaffungswert
jedoch steht extra dabei
...Dieser Widerbeschaffungswert (auch Gegenwert genannt....

Und jetzt komm nicht immer mit alten Weihnachts socken. Was ist wenn ich ein unverkäufliches Gemälde zerstöre. Nach deinen schwachsinnigen Aussagen müsste ich für den Wert der Ölfarben, des Papiers und des Rahmens aufkommen. Von mir aus für 20 Arbeitstunden eines guten Malers.

Das ist doch schon Schwachsinn von vorne bis hinten. Warum sollte ein Gegenwert nicht vereinbart werden können?

Und ausserdem komme endlich doch bitte mit Belegen für deine Behauptungen. Oder sehe es ein, dass du nichts anderes tust ausser Dinge so auszulegen wie du sie siehst. Dies ist ja auch in Ordnung, hat aber mit dem realen nichts zu tun.

Das hat auch mit einem Wiederbeschaffungswert eines PKW Bsp. durch Unfall nichts zu tun, denn auch dort kann ich die Reperatur beschaffen. Da ist ja 30% geregelt, aber hier ist es was ganz anderes.

Hier kann oder will der Schuldner nicht beschaffen. Und dann wird eben der Gegenwert fällig.

Wenn ich mir 100Mio kaufe, kann dies zwar schon 25 Euro sien. Aber was ist wenn ich mir die 100Mio erklicke????? Rechne dir das doch mal in Stunden um. Dann ist ein Gegenwert von 500 Euro auf 100 Mio noch lächerlich. Rechner doch Mal selbst. Ich erklicke mir in der Stunde sagen wir mal 250K macht auf 100 Mio 400 Arbeitsstunden. Und warum soll ich da nicht einen Gegenwert von 500 Euro (5 Euro die Mio) oder besser gesagt (1,25 Euro die Stunde) gegen rechnen lassen können?

Alles eine Sache der Auslegung. Nicht jeder kauft seine Lose.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer redet denn von Wiederbeschaffung, ausser du?
1. Ich verweise auf Wiederbeschaffungswert (LESEN!).
2. Du hat doch selbst zitiert:
lose-kredit.com spricht von:
Zitat:
Widerbeschaffungswert
jedoch steht extra dabei
Zitat:
...Dieser Widerbeschaffungswert (auch Gegenwert genannt....)

Kannst du nicht sehen, dass du dich widersprichst ?!

Und jetzt komm nicht immer mit alten Weihnachts socken. Was ist wenn ich ein unverkäufliches Gemälde zerstöre. Nach deinen schwachsinnigen Aussagen müsste ich für den Wert der Ölfarben, des Papiers und des Rahmens aufkommen. Von mir aus für 20 Arbeitstunden eines guten Malers.
Und schon wieder LESEN, DENKEN(nach Möglichkeit und Fähigkeit), SCHREIBEN.
1. Du kannst doch nicht ein unverkäufliches Gemälde mit Losen vergleichen... Wie lange dauert es, bis es bei dir reingeht? Der Unterschied liegt schon so offensichtlich auf der Hand, dass es mir schon fast zu peinlich ist dir das zu erklären. Ein unverkäufliches Gemälde(Eifelturm, Kunstwerke, Bauwerke besonderer Art, etc.) sind nicht am freien Markt verkäuflich. D.h. mit deinen Euros kannst du das NICHT kaufen. Deswegen muss dort auch ein Wert u.U. vertraglich festgelegt werden. Lose sind käuflich. Du kannst mit deinen Euros diese KAUFEN. Daher ist eine Festlegung des Wertes nicht möglich, da dieser alleine durch den Markt festgelegt wird.
2. Anscheinend ist meine "schwachsinnigen Aussage" zu hoch für dich, dass du es nicht mal verstehst....

Und ausserdem komme endlich doch bitte mit Belegen für deine Behauptungen. Oder sehe es ein, dass du nichts anderes tust ausser Dinge so auszulegen wie du sie siehst. Dies ist ja auch in Ordnung, hat aber mit dem realen nichts zu tun.

LESEN

Du kannst dem gerne Argumente entgegenbringen. Ich berufe mich auf die Gesetzbücher dieses Landes. Deine "Und jetzt komm nicht immer mit alten Weihnachts socken" sind keine Argumente. Zumind. keine rechtlichen. Wenn du auf einem gewissen Niveau darüberreden willst, solltest schon zumind. Argumente gleicher Kraft vorbringen können (Gesetz).


Hier kann oder will der Schuldner nicht beschaffen. Und dann wird eben der Gegenwert fällig.
Wieso kann er den bitte nicht beschaffen ?! Ich kenne mind. 10 Seiten wo man Lose ohne Probleme kaufen kann. Das nennt der Jurist beschaffen...

Wenn ich mir 100Mio kaufe, kann dies zwar schon 25 Euro sien. Aber was ist wenn ich mir die 100Mio erklicke????? Rechne dir das doch mal in Stunden um. Dann ist ein Gegenwert von 500 Euro auf 100 Mio noch lächerlich. Rechner doch Mal selbst. Ich erklicke mir in der Stunde sagen wir mal 250K macht auf 100 Mio 400 Arbeitsstunden. Und warum soll ich da nicht einen Gegenwert von 500 Euro (5 Euro die Mio) oder besser gesagt (1,25 Euro die Stunde) gegen rechnen lassen können?
Ich glaube nur dir können solche Vergleiche in den Kopf kommen.
Gleich ein Gegenbeispiel damit du verstehst wie schwachsinnig deine Aussage ist. Ich schulde dir 100 Birnen. Ich habe diese nicht. Der Schadensersatzansruch von dir (es ist nichts nichts anderes) erechnet sich an dem Marktwert einer durchschnitlichen Birne x 100= also ca. 20 Euro.
Nach deiner "Überlegung" müsste ich einen Birnenbaum pflanzen, die Birnen züchten und dann ernten. Dabei wird die Arbeitszeit berechnet. Da kommst du auf mehrere 10000 EUR ... GEHTS NOCH ?! ?!

Die Idee des Schadensersatzrechts ist, dass der Gläubiger sich in keinem Fall bereichert, sondern nur den tatsächlichen Schaden ersetzt bekommt. Tatsächlicher Schaden ist aber nun mal der Marktwert der Lose.





P.s. habe nachgeschaut wie alt du bist. unglaublich...
 
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Nun reg dich nicht gleich auf wie ne alte Omi. :LOL:

Les doch erst mal selbst wim Wiki (dein Link)

Ich sag es nochmal. Der Versicherungs Wiedergutmachung hat mit der Vereinbarung zwischen Loseverleiher und Loseleiher einen feuchten am Hut.

Ja der Gesetzgeber sagt, wenn ich was kaputt mache, dann habe ich den Gegenwert zu erstatten. Richtig.

Aber der Unterschied liegt entscheidend darin, dass

Im ersten Fall ein nicht vereinbarter Schaden ersetzt werden muss, währden bei eine Loseleihe ein vereinbarter Schaden beglichen werden muss.

Also wenn ich dir aus versehen dein Tshirt was Handelsüblich wegen mir 30€ kostet kaputt mache, dann ja genau nur dann hast du Recht werde ich dir 30€ erstatten.

Wenn wir 2 Aber ausmachen, dass du mir ein T-shirt ausleihst, und wenn ich dir das nicht wieder bringe 100€ fällig werden, genau dann werden 100€ fällig.

Ganz einfach.

Und du hast garnichts (Null) vorgebracht was dagegen spricht. Auch steht null davon bei deinem Link vom Wiki. Es steht auch Null in (wie du es sagst deinem Staatgesetz) das ein Gegenwert nicht vereinbart werden darf.

Und was nicht ilegal ist (gesetzlich verboten) ist nun Mal gesetzlich erlaubt.
Du bist der der in der Nachweispflicht steht.

Doch du hast werder ein Gesetz noch ein vergleichbares Urteil welches belegt, dass deine Aussage auch inhaltlich richtig ist. Und so lange du das nicht hast, bleibt es eine Theroie. Versteh es einfach mal!

Und ich frag dich ganz konkret nochmal. Wo nimmst du her, dass man den Gegenwert nicht vereinbaren darf?

Natürlich kann auch ich mich mal irren. In diesem Fall aber ist mir von deiner Seite überhaupt nicht ersichtlich, wo du das her nimmst. Es gibt nichts Juristisches was dieses vorgehen auf dem Losebanken verbietet.

Wenn du mir ein Urteil (Beschluss) oder ein Gesetz sagen kannst, wo das drin steht, glaube ich dir. Kannst du das nicht, kannst du hier noch einen Roman veranstalten. Ich habe schon vieles gehört.
 
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