Schuldner, deren Gläubiger und das große WARUM?

Von Bereichern kann ja eigentlich nicht die Rede sein. Ich als Rechtsnull gehe aber davon aus, dass der Schuldner für den mir entstandenen Schaden aufkommt und der Schaden für einen 3 Monate überfälligen Kredit ist eben ein wenig höher als die geliehenen Lose + Zinsen.

Verbreite ich z.B eine MP3 Datei eines Künstlers mittels Tauschbörse und werde dabei erwischt, muss ich RICHTIG Kohle an den Rechteinhaber bezahlen.
Dabei ist es dem Gesetzgeber egal, ob sich die Menschen, die den Song von mir runterladen auch wirklich gekauft hätten. Man geht einfach davon aus!

In diesem Fall darf man den Schaden schätzen und er der Täter muss für den geschätzten Schaden aufkommen.
Du verstehst worauf ich hinaus möchte?
 
Von Bereichern kann ja eigentlich nicht die Rede sein. Ich als Rechtsnull gehe aber davon aus, dass der Schuldner für den mir entstandenen Schaden aufkommt und der Schaden für einen 3 Monate überfälligen Kredit ist eben ein wenig höher als die geliehenen Lose + Zinsen.
Nun ja, wie nennst du es denn wenn jemand für 100mio Endsumme 500€ verlangt? Also ich nenne es bereichern...

Das ist richtig was du sagst. Problem ist, du musst dafür sorgen, dass du deine Lose/Geld kriegst. D.h. sobald der Schuldner nicht bezahlt hat, musst du ihm (z.b. am nächsten Tag) eine Mahnung zukommen lassen. Eine Frist setzen, z.B. 2 Wochen. Wenn er in dieser nicht zahlt, rechnest du die Forderung in EUR um und schickst eine zweite Mahnung. Mit weiteren 4 Wochen Frist. Wenn die Fruchtlos ist, beantragst du als schon 6 Wochen nach dem Ende des Kredites einen Mahnbescheid. Deine Forderung wird von Anfang an dann mit den gesetzlichen Prozesszinsen verzinst. D.h. am der ersten Mahnung kriegst noch bisschen Zinsen. Der Gesetzgeber will nicht, dass du z.B. 20 Jahre wartest, bis du deine Kohle einforderst. Deswegen gibts auch Verjährungsfristen, die zu beachten sind. Die Abwicklung soll so schnell wie möglich gehen.

Verbreite ich z.B eine MP3 Datei eines Künstlers mittels Tauschbörse und werde dabei erwischt, muss ich RICHTIG Kohle an den Rechteinhaber bezahlen. Dabei ist es dem Gesetzgeber egal, ob sich die Menschen, die den Song von mir runterladen auch wirklich gekauft hätten. Man geht einfach davon aus!

In diesem Fall darf man den Schaden schätzen und er der Täter muss für den geschätzten Schaden aufkommen.
Du verstehst worauf ich hinaus möchte?

Nun ja, Problem ist aber, dass der Künstler und du jeweils nicht wissen, was für ein Schaden entstanden ist. Bei den Losen ist es viel einfacher: Geliehene Menge, Zinsen. Das kannst du auf ein Cent genau angeben. Deswegen ist hier - wenn der Schaden klar ist - keine Absprache möglich die die Schadenshöhe festlegt.

Verstehst du worauf ich hinaus will? Wenn Schaden klar (wie bei den Losen) warum schätzen bzw. höher ansetzen als tatsächlich entstanden?
 
schöne Worte, gefällt mir! So denke ich auch! .. aber das will der Ersteller dieses Threads nicht gern lesen ..!
Der mag hören, das er Recht hat! (sonst wäre ja belegt, das dieser Thread nicht soo wichtig ist). Sicher mag das hier ein netter Versuch sein, Licht ins Dunkle von Schuld, Schulden und Schuldner zu bringen .. aber alles andere entscheidet sich an Schreibtischen, an denen ihr Platz zu nehmen vergeblich sucht. Dieses Thema hat mehr Graustufen als ihr an einem Drucker finden werdet!
Einen schönen Start in die kommende Woche wünscht euch

X-Para.de

Wenn du nicht so oberflächlich wärest und nicht nur den ersten und den leitzten Beitrag gelesen hättest, würdest du sehen, dass der dem du Recht gibst hier einen Dünnschiss der dümmsten Sorte abgelassen hat. Schau dir einfach die vorherigen 30 Posts an. Die haben mit dem Eingangspost nichts zu tun.

Aber bei dir denke ich einfach, dass du rote Poppel sammelst und daher sowas schreibst.
 
Langsam steige ich dahinter... auch wenn meine Rechtsauffassung ein wenig anders ist. Aber das eine hat ja nix mit dem anderen zu tun.

Was ABC angeht.... nicht aufregen! Er ist eben so... komisch, beratungsresistent, stur und dickköpfig :LOL:
 
Wenn du nicht so oberflächlich wärest und nicht nur den ersten und den leitzten Beitrag gelesen hättest, würdest du sehen, dass der dem du Recht gibst hier einen Dünnschiss der dümmsten Sorte abgelassen hat. Schau dir einfach die vorherigen 30 Posts an. Die haben mit dem Eingangspost nichts zu tun.

Aber bei dir denke ich einfach, dass du rote Poppel sammelst und daher sowas schreibst.

Sorry, aber wegen des Sammelns, ob Lose oder Popel, bin ich nicht hier. Oder würdest du dir stinkenden Fisch in die Brotdose legen??

X-Para.de
 
Nun ja, Problem ist aber, dass der Künstler und du jeweils nicht wissen, was für ein Schaden entstanden ist. Bei den Losen ist es viel einfacher: Geliehene Menge, Zinsen. Das kannst du auf ein Cent genau angeben. Deswegen ist hier - wenn der Schaden klar ist - keine Absprache möglich die die Schadenshöhe festlegt.

Verstehst du worauf ich hinaus will? Wenn Schaden klar (wie bei den Losen) warum schätzen bzw. höher ansetzen als tatsächlich entstanden?

Nun ja der Schaden der Lose schon. Was ist mit dem Verzugsschden? Wer sagt, ich hätte die Lose nicht an einen anderen Gewinnbringend verliehen, wenn der Schuldner bezahlt hätte.

Deine Aussagen sind so.

Naja dann musst du für den Film aufkommen, aber für den Leihgebührenausfall nicht.....

Aber selbst als Unfallverursacher im Verkehr muss der andere nicht nur für den Schaden (Sachsachaden) aufkommen, sondern auch für die Kosten eines Leih KFZ aufkommen, sofern der andere darauf angewiesen ist.

Du wiedersprichst dich einfach selbst oft genung!

Und hier wird nie Geld verliehen sondern streng genommen ein virtueller Gegenstand. Dadurch sind gerichtliche Mahngebühren erst ab der Umwandlung möglich. Die Zinsen auf Losebasis sind hingegen als Leihgebühr zu sehen, sowie ein Film der Videothek am Tag etwas kostet. Und na klar ist diese Gebühr auch ein Schaden!

Der Gesamtschaden der duch die nicht Wiedergabe der Lose geschieht, ist daher nicht alleinig am Losekurs entnehmbar.

Ich möchte nochmals darauf erinnern. Dies sind keine Geldkredite, und hat auch nichts damit zu tun. Hier wird ein virtueller Gegenstand verliehen. Das ist wie der Verleih einer DVD etc.

Zur Antwort bitte das Grüne und damit relevante beachten!


Der Schaden ist bei Losen auch überhaupt nicht definiert. Der Schaden der Lose ja, aber der Schaden des Zinses somit auch.

Streng genommen gibt es folgende Dinge:

- Der Ersatz des Gegenstandes (der Lose)
- der Ersatz der Leihgebühren (Zinsen Losebasis)
- der Ersatz für den Ausfall der folgenden Leihgebühren (Losebasis)
- der Ersatz für die Bürokratiekosten (Mahnverfahren, gerichtliches Mahnverfrahren, Porto)
- Die Aufwand zu Wiederbeschaffung selbst (muss ja einer einkaufen gehen)
- der Ersatz der gerichtlichen Verzugszinsen ab Umwandlung
- der Ersatz der Eintreibung (Inkasso, Gerichtvollzieher)
- Kosten für die vorläufige Wiederbeschaffung (Auslagen)


Was ist mit den Schäden?

Ich habe schon einmal vorgerchnet. Wenn man diese Schäden vorrechnet ist der Ersatz 1€ / Mio recht billig, auch wenn sich das dumm anhört, weil eine Mio 20Cent kostet. Aber bei wiederkauf der Lose ist der Schaden damit noch garnicht reguliert.
 
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