Von Bereichern kann ja eigentlich nicht die Rede sein. Ich als Rechtsnull gehe aber davon aus, dass der Schuldner für den mir entstandenen Schaden aufkommt und der Schaden für einen 3 Monate überfälligen Kredit ist eben ein wenig höher als die geliehenen Lose + Zinsen.
Verbreite ich z.B eine MP3 Datei eines Künstlers mittels Tauschbörse und werde dabei erwischt, muss ich RICHTIG Kohle an den Rechteinhaber bezahlen.
Dabei ist es dem Gesetzgeber egal, ob sich die Menschen, die den Song von mir runterladen auch wirklich gekauft hätten. Man geht einfach davon aus!
In diesem Fall darf man den Schaden schätzen und er der Täter muss für den geschätzten Schaden aufkommen.
Du verstehst worauf ich hinaus möchte?
Verbreite ich z.B eine MP3 Datei eines Künstlers mittels Tauschbörse und werde dabei erwischt, muss ich RICHTIG Kohle an den Rechteinhaber bezahlen.
Dabei ist es dem Gesetzgeber egal, ob sich die Menschen, die den Song von mir runterladen auch wirklich gekauft hätten. Man geht einfach davon aus!
In diesem Fall darf man den Schaden schätzen und er der Täter muss für den geschätzten Schaden aufkommen.
Du verstehst worauf ich hinaus möchte?