meisterwms
LoseDealer.de Team
- 12 Oktober 2007
- 2.284
- 401
Ja und? Und was wenn (was sowieso nicht passiert) morgen die Lose auf 50€ / die Mio steigen? Das ist das Gleiche. Da kann der Gläbiger sich drehen und wenden wie er will bekommt aber auch nur die 3,50€ / Mio die ausgehandelt wurden.
Falsch! Nach meiner Auffassung wird die AGB kein Vertragsbestandteil. Wenn der Losepreis steigt, so wird der Schuldner gezwungen dem Gläubiger die Lose (oder deren Marktwert) zu beschaffen. Der Gläubiger kann nicht schlechter dar stehen nur weil der Schuldner nicht gezahlt hat. D.h. in deinem Beispiel wird trotz den AGB der Schuldner 50€/mio zahlen müssen.
Das ist das typische bei solchen Verträgen. Wenn du dir ein Buch leihst, und diese nicht zurückgibst, wirst du den Wert des Buchen zahlen müssen, und zwar zum Zeitpunkt der Rückgabe. Wenn das Buch auf ein mal enorm viel Wert hat (weil ich es z.B. signiert habe ) dann wirst du den Wert zahlen müssen.