Schuldner, deren Gläubiger und das große WARUM?

Jetzt wirds noch interessanter. Wenn ich mit einem Kumpel einen abstecher zum Aldi mache, weil ich mir schnell ne Cola holen will, mein Kumpel mich begleitet , und auf den fällt ein Regal....Bekomme ich jetzt auch nicht den Schaden für die Knochen meines Freundes. Von daher ist deine Aussage Schwachsinn!

:mrgreen: :ugly:

Du hast meine Fragen auch noch nicht beantwortet.

Wenn du jedes mal ein neues Beispiel aufwirfst kann ich auch nicht beantworten. Der Schutz deines Kumpels geht über ihn selbst. Er fällt wohl unter die Kategorie "potentielle Kundschaft". Also irgendwann wird dein Kumpel irgendwas VIELLEICHT kaufen und daher nimmt Herr Aldi die Gefahr ihn in den Laden reinzulassen (Hausrecht) und nimmt daher die Gefahr des Regals.
 
Wenn ich meine Kehrwoche nicht mache, und eine alte Oma um die Ecke kommt und sich auf Glatteis das Bein Bricht muss ich haften. Jetzt erzähl mir aber nicht die Oma wollte mir 2 Döner vom Vortag verkaufen.

So ist das beim Aldi auch. Hat mit einem Vertrag Null zu tun!
 
Wenn ich meine Kehrwoche nicht mache, und eine alte Oma um die Ecke kommt und sich auf Glatteis das Bein Bricht muss ich haften. Jetzt erzähl mir aber nicht die Oma wollte mir 2 Döner vom Vortag verkaufen.

So ist das beim Aldi auch. Hat mit einem Vertrag Null zu tun!

Es hat sehr wohl mit einer vorvertraglichen Situation zu tun. Zu Aldi kommt ein bis an die Zähne bewaffneter Terrorist und - für alle offensichtlich - will den Laden sprengen. Aldi will ihn nicht reinlassen. Er missachtet das Verbot und geht rein. Rutsch dann aus. Aldi muss NICHT haften. Hier lag keine vorvertraglich Situation, weil Aldi mit dem Terroristen keinen Kaufvertrag abschliessen wollte.

Denk auch mal dran (falls es geht) dass es auch MEHRERE Ansprüche geben kann. Einen aus c.i.c., einen aus einer unerlaubter Handlung. Beide Ansprüche sind gleichgestellt und der Geschädigte kann sich wählen woraus er die Haftung begründen will...

Bei der Oma begründet sich die Haftung auf der unerlaubter Handlung und nicht auf c.i.c.

Antworte bitte auf diesen POST
 
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Das ist echt ein dummes Beispiel. Wenn ich meine Geschichte umdrehe kommt folgendes heraus:


Ich schreibe auf meinen Weg vor meiner Bäckerei


"Achtung kein Winterdienst!
Betreten auf eigene Gefahr!"​

So die Oma läuft, rutscht aus, und bricht sich ein Bein. Toll ich muss nicht haften. Dann frage ich den Meistro wieso nicht? C.i.c umgekehrt.

"Betreten auf eigene Gefahr" und dem betreten selbst -> wurde ein Vertrag abgeschlossen. Der Schadensanspruch ist ganz klar reguliert -> Keine Haftung (sowie 5€ / Mio). Oma läuft uns rutscht aus. Ich muss nicht haften.

Dieses Schild gibt es oft, und dort ist der Schaden auch reguliert.



Oder ein anderes Beispiel! Ich gehe zu Aldi und lass einen DVD Spieler mit gehen. Am Ausgang werde ich erwischt. Der DVD Player verbleibt somit bei Aldi. Jetzt muss ich aber zu einer Anzeige mit einer Bearbeitungsgebühr von 100 Euro rechnen, obwohl dem Aldi kein Schaden entstanden ist.

Und erzähl mir hier nicht, dass der Aufwand die Poliezi zu rufen 100 Euro kostet.

Es gibt tausende solcher pauschalierten, "was wenn ein Schaden auftritt" Verträge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist echt ein dummes Beispiel.

Da muss ich dir zum ersten mal zustimmen...:LOL:

Ich schreibe auf meinen Weg vor meiner Bäckerei


"Achtung kein Winterdienst!
Betreten auf eigene Gefahr!"

So die Oma läuft, rutscht aus, und bricht sich ein Bein. Toll ich muss nicht haften.

Falsch! Hier musst du haften. Vor einer Bäckerei kannst du keine Haftung ausschliessen. Öffentlichrechtliche Vorschriften verpflichten sich hier (öffentliche Straße) Weinterdienst zu machen. Oder hast du schon so ein Schild vor einer Bäckerei gesehen?

Oder ein anderes Beispiel! Ich gehe zu Aldi und lass einen DVD Spieler mit gehen. Am Ausgang werde ich erwischt. Der DVD Player verbleibt somit bei Aldi. Jetzt muss ich aber zu einer Anzeige mit einer Bearbeitungsgebühr von 100 Euro rechnen, obwohl dem Aldi kein Schaden entstanden ist.

Und erzähl mir hier nicht, dass der Aufwand die Poliezi zu rufen 100 Euro kostet.
Und schon wieder was ganz anderes...
Bei den 100€ die du zahlst handelt es sich nicht um irgendwelchen Schaden der entstanden ist oder nicht. Hierbei handelt es sich um sog. "Vertragsstrafe"(so bezeichnen es die Häuser).

Antworte bitte auf diesen POST
 
Dann erkläre mir Mal folgendes


Ich verkaufe die jetzt 1 Mio Lose für 5€!

Weil du mich ja so gut leiden kannst, kaufst du mir die ab. Was ist da ilegales dran? Genau das passiert in den Leihverträgen. Da steht drin, wenn der Verleiher seine Lose beschaffen muss gilt dies 5€ / Mio, als Beispiel. Wieso soll das Ilegal sein? Ich habe eben das Recht für mein Eigetum zu verlangen was ich will. Ich kann auch meine Million Lose für 1.000€ verkaufen. Wer will mir das verbieten? Und wenn ich jemanden das in die AGB schreibe, dass 1.000€ die Mio fällig sind, wenn er meine Lose versetzt, dann ist dies wohl mein Recht.

Und ja das ist genau das gleiche. Das macht jeder Laden und jeder andere auch. Bring mal eine DVD nicht in die Videothek zurück. Da haste 80€ auf der Rechnung und nicht 20 was der Film kostet. Das steht dort auch in der AGB. zudem zahlst du auch 5€ pro Tag überziehung obwohl der Videothek höchsten 2,5€ pro Tag entgehen (Normalleihpreis). Und jetzt sag nicht, das sowas widrig ist, was die Videothek macht, denn ich habe das vor meiner Privaten hinter mir. 3 Filme nicht wieder gebracht und dafür musste ich damals 200 Mark pro Film zahlen. Habe dagen wiederspruch erhoben und habe verloren. Musste insgesammt samt Leihgebühren und ohne Gerichtskosten 2.000 Mrak zahlen. Das ist genau das Selbe. Der Film kostete die Videothek auch keine 200 Mark damals. Aber dennoch stand in den AGB das bei Verlust des Filmes 200 Mark fällig werden. Und das ist geltendes Recht. Das Verfahren erging 2000 gegen dieses Unternehmen hier: https://www.videobuster.de/

Mir ist es auch zu dumm tausend Beispiele zu zeigen. Noch kannst du mir das mit einem Urteil belgen was du hier schreibst.

P.s. Ich binn überigens nicht der einzigste dem sowas passiert. Ich denke jeder hat mal einen Film einen Tag später zurück gerbacht, und musste eine so genannte Überziehungsgebühr zahlen, die der Videotehk nicht hätte entgehen können. Das ist genau das Gleiche!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich verkaufe die jetzt 1 Mio Lose für 5€! Weil du mich ja so gut leiden kannst, kaufst du mir die ab. Was ist da ilegales dran?
Nichts!

Genau das passiert in den Leihverträgen.
Du bist wirklich so wie du tust....
Merkst du nicht den Unterschied zwischen VERKAUFEN und LEIHEN ? Bei dem VERKAUF ist der Kaufpreis eine Hauptvertragspflicht (ich geld, du Lose). Bei dem LEIHEN ist der Schadensersatzanspruch eine Nebenpflicht. Hier ist das anders!

Da steht drin, wenn der Verleiher seine Lose beschaffen muss gilt dies 5€ / Mio, als Beispiel. Wieso soll das Ilegal sein?

Für dich(§309 BGB):
Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam
[...]
5. (Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen)
die Vereinbarung eines pauschalierten Anspruchs des Verwenders auf Schadensersatz oder Ersatz einer Wertminderung, wenn
a) die Pauschale den in den geregelten Fällen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden oder die gewöhnlich eintretende Wertminderung übersteigt oder
b) dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale;
[..]

BITTE HÖR AUF DEINEN TEXT ZU ÄNDERN

zu dem Vidiothekfall 2 Anmerkungen

1. Die oben zitierte Vorschrift ist neugefaßt durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (PDF-Format BGBl. I S. 3138 ) m.W.v. 1.1.2002.

2. Wenn du im Zivilprozess dich nicht schlau verhälst bist du selbst Schuld. Wenn du die Sittenwidrigkeit solcher Vorschriften nicht anführst wird das vom Gericht nicht berücksichtigt.


Antworte bitte auf diesen POST
 
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Auf der von dir angegebenen Seite steht in den AGB

4.1. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Betreiber gegenüber Verluste oder Beschädigungen der entliehenen Titel unverzüglich zu melden. Auf der Webseite des Betreibers ist jederzeit ersichtlich wann Sendungen an den Nutzer verschickt werden und wann Rücksendungen beim Betreiber eingehen. Ab dem fünften Tag nach Versand seitens des Betreibers oder seitens des Nutzers besteht eine Meldepflicht über den Verlust einer Sendung. Der Betreiber behält sich vor, die Titel bei verspäteter Verlustmeldung dem Nutzer mit 25,00 Euro pro Titel zu berechnen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis möglich, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder geringer als 25,00 Euro ist.

Und NEIN nicht jedem passiert sowas. Ich hab noch nie 2000 DM an eine Videotek bezahlt....
 
Was glaubst du was die Leute bei der Videothek machen? Richtig leihen.

Ich leihe mir einen Film für 2,5€ am Tag

Er leiht sich Lose für xy% am Tag

ist genau das Gleiche.

Beider bringen es nicht wieder.
Ich zahle 80€ für den Film weil in der AGB so vereinbart.
Er zahlt 1€ / Mio weil in der AGB so vereinbart?

Was ist nun passiert? Der Film / die Lose haben für einen Preis den Besitzer gewechselt. Es ist sehr wohl ein Verkauf. Eine ganz klare mit einem Preis ausgzeichnetes Produkt. Natürlich ist das ein Rechtsgeschäft. Nur mit dem Unterschied, dass der Übertrag nur dann zu Standen kommt, sofern der Sache nicht beschafft werden kann.


Und jetzt mach ich hier mal einen Strich und erkläre dir das Mal:
---------------------------

Das entscheidende was du falsch siehst ist folgendes: Wenn ich dir nun 100 Mio Lose zu einem Zins von 1% pro Tag ausleihe, und mit dir vereinbare, dass du mir 1€ / die Mio erstatten musst, im Falle du mir die Lose nicht wieder gibst.

Nehmen wir an die Zinsen steigern die Leihsumme auf 250 Mio Lose.

Das was der Gesetzgeber sagt bedeuetet, dass ich für die 150 Mio Lose (Zinszuwachs) keine 1€ / Mio verlangen darf, da dies kein Tatsächlicher Schaden ist, welchen du verursacht hast. Das ist richtig.

Aber auf meine 100 Mio Lose, die Summe die du mir tatsächlich abgeknüpft hast, musst du mir 1€ / Mio zahlen. Wir haben uns verbindlich über einen Preis geinigt, der hier rechtsverbindlich bleibt. Weil wenn du nicht gewesen wärst, könnte ein anderer die Lose für 1€ / Mio leihen, bzw ich somit damit verdienen können, dass der Endwert hätte 1€ aus jeder Million sein können!

Und genau da läuft der Hase.

Ich hoffe du verstehst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das entscheidende was du falsch siehst[...]
:wall:


Das was der Gesetzgeber sagt bedeuetet, dass ich für die 150 Mio Lose (Zinszuwachs) keine 1€ / Mio verlangen darf, da dies kein Tatsächlicher Schaden ist, welchen du verursacht hast. Das ist richtig.

Das sind aber ganz neue Töne von dir...


Aber auf meine 100 Mio Lose, die Summe die du mir tatsächlich abgeknüpft hast, musst du mir 1€ / Mio zahlen. Wir haben uns verbindlich über einen Preis geinigt, der hier rechtsverbindlich bleibt.

Also willst mir jetzt erklären auf die Grundsumme kannst du 5€/mio verlangen und auf die Zinsen nur den tatsächlichen Kurs ?! Wieso sollen die Lose unterschiedliche Behandlung erfahren ?!

Dein Schaden ist aber nun mal nicht 5€/mio. FINDE DICH DAMIT AB.

Und solange du nicht auf den Post von logarino antwortest werde ich dir nichts weiter erklären.
 
:wall:
Dein Schaden ist aber nun mal nicht 5€/mio. FINDE DICH DAMIT AB.

Lol woher willst du das wissen? Doch nicht etwa weil ne Mio 22Cent kostet.

:LOL:

Entscheidend ist, dass die Mio erstmal Weg ist. Das Geld ist weg. Und dass ich wahrscheinlich meine Mio 3 Jahre Lang nicht sehen werde wo ich pro Monat hätte 30% Zuwachs auf die Mio haben können. Zinseszins versteht sich.

Woher willst du also wissen, dass mir für die Mio keine 5€ Schaden entstehen, und wer sagt, dass ich mir die eben für 22Cent nachkaufen hätte können? Wenn der Schuldner mit meinem Geld weg ist kann ich mir die erstmal garnicht beschaffen. So kann auch eine Mio 10€ Schaden sein.

Das kann der Schuldner garnicht daran pauschalieren, und genau deshalb wird auch der Preis verinbart.

Nur mal so zur Info. Mir wurden 25 MRD Lose nicht wieder erbracht. Weg sind se mit dem Schuldner. Für jeder MRD hätte ich 60% pro Monat haben können. Heute würde ich exakt 325 MRD haben müssen. Habe ich aber nicht. Für jede MRD wäre das 6 Fache Wert gewesen. Und was habe ich wirklich? Nich mal die Lose die ich verliehen habe.

Wenn es nach dir gehen würde könnte ich locker 5€ die Mio verlangen, weil mir der Schaden auch tatsächlich entsanden ist Herr Schlaumeier. Und zwar dadurch dass ich erstmal die 25MRd garnicht hatte und somita auch nicht habe wachsen lassen können.

Was glaubst du wie hoch der Schaden nach 3 Jahren ist?`Wenn es also nach dir gehen würde würde folgendes zutreffen:

1Mio Lose
Bei 2% p.T.

1. Monat
1,6 Mio
2. Monat
2,56 Mio
3. Monat
4,09 Mio
4. Monat
2,85 Mio
5. Monat
6,55 (Bereits 1€ / Mio Wertverlust erreicht)
6. Monat
10,48 Mio
7. Monat
16,77 Mio
8. Monat (Breits 2,5€ / Mio Wertverlust erreicht)
26,84 Mio
9. Monat
42,94 Mio
10. Monat (Bereits 5€ / Mio Wertverlust erreicht)
68,7 Mio


Im 12 Monat sind das auch schon 10€ / Mio tatsächlicher Schaden! Wenn das also so wäre wie du hier verzapfst, dann wärden die User wirklich sau arm dran. Und das bei tatsächlichen 0,22 die Mio. Den Schaden habe ich dir vorgerechnet.

Und jetzt weist du sicherlich auch wo das Gesetz einzuordnen ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde nichts anstößiges daran sehen, wenn du das so regelst, dass der Kunde die normale Zinsen weiterzahlen muss. Ab dem Zeitpunkt wo du deinen Anspruch aber gerichtlich durchsetzen willst musst du in EUR umrechnen und ab da werden die normalen Zinsen fällig. So sehe ich das zumind.

So, und da stößt mein Verständnis an Grenzen. Ich geb ja zu dass ich kein Rechtsexperte bin aber wenn ich mal so überschlage hätte sich mein Guthaben in einem Monat fast verdoppelt, nach zwei Monaten nochmal verdoppelt nach 3 Monaten das Ganze nochmal. Dann hab ich aus 100 Mio fast 800 Mio gemacht.
Angenommen der Schuldner lenkt nach 3 Monaten ein und zahlt seine Schulden in Losen, dann könnte ich an einer Millionen Lose, die ich ehemals verliehen habe rund 4€ verdienen.
(Ist jetzt keine Fangfrage oder so aber ich verstehe es noch nicht wirklich)
Warum sollte ich diese Summe nicht bei einem gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen können. Schließlich scheint die Regelung an sich OK zu sein und Lose kann ich in einem Mahnverfahren (mit vorherigen Mahnungen und ausreichend Chancen in Losen zu zahlen) nicht geltend machen.
Ich gebe ABC nicht gerne recht aber Videotheken und Telekommunikationsunternehmen machen es nicht anders.
 
So, und da stößt mein Verständnis an Grenzen. Ich geb ja zu dass ich kein Rechtsexperte bin aber wenn ich mal so überschlage hätte sich mein Guthaben in einem Monat fast verdoppelt, nach zwei Monaten nochmal verdoppelt nach 3 Monaten das Ganze nochmal. Dann hab ich aus 100 Mio fast 800 Mio gemacht.
Angenommen der Schuldner lenkt nach 3 Monaten ein und zahlt seine Schulden in Losen, dann könnte ich an einer Millionen Lose, die ich ehemals verliehen habe rund 4€ verdienen.
Gott sei Dank betrachtet das Recht den jeweiligen Fall getrennt. Ich ging von den letzten 3 Monaten aus. Schaue dir folgendes an: am 1.1.2008 verliehen und am 1.4.2008 schickst den Mahnbescheid. Zinssatz 1,5% p.d.
1.1.2008: Leihsumme 100 mios (damaliger Kurs 36 Cent/mio)
1.4.2008: Leihsumme(100mio) + 90 Tage Zinsen â 1,5mio (135mio) = 235 mio. Heutiger Kurs (18 Cent/mio).
Kleine Anmerkung am Rande. Die Zinsen sind von der Grundsumme zu zahlen, also keine Zinseszinen. Und damit kein Spinner mir sagt, "Wo steht das?":
§ 289
Zinseszinsverbot. Von Zinsen sind Verzugszinsen nicht zu entrichten.[...]

D.h. die Zinsen werden NUR von der Grundsumme berechnet. Ds ist ein wichtiger Punkt. Nun zum Fall zurück.
Am 1.1.2008 hast du an Wert 36€ verliehen.
Am 1.4.2008 hast du 42,3€.

Das müsste - auch aus deinem Gerechtigkeitssinn - gerecht erscheinen. Von 4€/mio wie du schreibst sehe ich nichts. Anders wäre dein Vorschlag zu beurteilen wenn die Lose ständig im Preis steigen würden. Dann wären alleine die 1,5% p.d. sittenwidrig und unter Wucher fallen. Aber da die Lose im Preis verfallen sind solche Zinsen angemessen. Wie gesagt IMMER Einzelfallbezogen.

Warum sollte ich diese Summe nicht bei einem gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen können.
Weil du bei keinem deutschen Gericht Lose als solche einklagen kannst. Die ZPO sieht leider nur Forderungen in Geld vor... Deswegen musst du deine Forderung in EUR umrechnen. Wenn du zum jeweils aktuellen Kurs nimmst, sagt keiner etwas. Wenn du aber - wie dein Vorredner zu 5€/mio umrechnest, weil es in den AGB steht - ist die Forderung nicht gerechtfertigt. Das AGB Recht schließt eindeutig solche pauschalen Schadensersatzansprüche in den AGB aus. Schaue mal:

Auf der von dir angegebenen Seite steht in den AGB

4.1. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Betreiber gegenüber Verluste oder Beschädigungen der entliehenen Titel unverzüglich zu melden. Auf der Webseite des Betreibers ist jederzeit ersichtlich wann Sendungen an den Nutzer verschickt werden und wann Rücksendungen beim Betreiber eingehen. Ab dem fünften Tag nach Versand seitens des Betreibers oder seitens des Nutzers besteht eine Meldepflicht über den Verlust einer Sendung. Der Betreiber behält sich vor, die Titel bei verspäteter Verlustmeldung dem Nutzer mit 25,00 Euro pro Titel zu berechnen. Dem Nutzer bleibt der Nachweis möglich, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder geringer als 25,00 Euro ist.
Und NEIN nicht jedem passiert sowas. Ich hab noch nie 2000 DM an eine Videotek bezahlt....

Schließlich scheint die Regelung an sich OK zu sein und Lose kann ich in einem Mahnverfahren (mit vorherigen Mahnungen und ausreichend Chancen in Losen zu zahlen) nicht geltend machen.
Ja aber deren Gegenwert, wie oben beschrieben...

Ich gebe ABC nicht gerne recht aber Videotheken und Telekommunikationsunternehmen machen es nicht anders.

Hast du schon in einer Vidiothek oder einem T-Unternehmen gesehen, dass jemand in die AGB Schreibt: wenn du keine 0,20 EUR/Minute zahlst, musst du später 5€/Minute zahlen...

Oder was meinst, was die nicht anders machen?

Fall ABC ist anders. 2000DM an Vidiothek, 25MRD weg. Irgendwie geschiehs ihm Recht... Wer in diesem Land nicht denken kann und sich auch nicht helfen lässt(Anwalt etc.) ist selbst Schuld. Ich frage mich sowieso, wie User auf seiner Seite auch nur 1 Los einzahlen, wenn die sowas lesen... Ich würds mir 100 mal überlegen.
 
Wieso stellst du die Dinge anders dar wie sie sind? Ich habe wenigstens Titel (Rechtskräftig) in der Hand. Du aber hast garnichts ausser großen Sprüchen.

D.h. Ich habe Forderungen 1€ / Mio schon durchgesetzt, du aber hast noch keine Widerlegt.

Ja jetzt kannst du mir zurecht sagen, wo kein Widerspruch.

Aber um dir mal das ganze auf Knallharte Tour zu beweisen, kannst du gerne Mal von mir Lose unter so einem Vertrag ausliehen, und dann gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen. Meine Rechtschutzversicherung freut sich. Wir sehen uns dann vor Gericht, und Scannen dann das Urteil ein.

:mrgreen:

Und damit du nicht schon wieder was aus der Luft schwalabern kannst, gab es genau hier das passende:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Videothek__f26144.html

Die Rechtsprechung schränkt diesen Anspruch aber z. T. insoweit ein, als sie ihn bei Videokassetten auf einen oder zwei Monate - gerechnet ab dem vereinbarten Rückgabedatum - begrenzt (z. B. LG Bielefeld, NJW-RR 2004, 442). Danach soll der Vermieter zu einer Ersatzbeschaffung verpflichtet sein, deren Kosten regelmäßig der Mieter als Verzugsschaden zu tragen haben wird.

Siehste bis zum 2ten Monat muss man da dennoch zahlen, und erst dann kam das was du sagst.

Das ist wie mein Beispiel. Bis zum tatsächlich ausgeliehen Betrag muss der vereinbarte Preis pro Mio dennoch bezahlt werden, und danach nur der tatsächliche Schaden!


Und hier nochmal für dich:
In einem solchen Fall kann der Vermieter nach § 546a Abs. 1 BGB grundsätzlich die vereinbarte Miete bis zur tatsächlichen Rückgabe der Mietsache verlangen.

Das ist genau das Gleiche wie ein vereinbarter Preis. Verstanden?

So und wenn ein Verzugstag 15€ statt 2,5€ ausgehandelt wurde, kann der Vermieter das verlangen. Eine Zeitgrenze von 2 Monaten wurde hier vom Gericht auferlegt, komisch aber Herr Schlaumeier warum hat das Gericht diese Forderung nicht abgelehnt?

Das Urteil:
LG Bielefeld, NJW-RR 2004, 442

Ist hier sehr passend, und wiederlegt, dass ein Wiederspruch gegen genau so eine Forderung abgelehnt wurde. Das Gericht beschloss eben nur, dass bis zum 2ten Monat brechnet werden durfte. Der Preis selbst wurde nie abgelhent.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mhhh...

Leider kenn ich mich im AGB- Recht wirklich zu wenig aus, als das ich jetzt
dicke Backen machen könnte. Richtig schlüssig ist das Ganze für mich aber trotzdem noch nicht.
Ich sehe ja vollkommen ein das gewisse Regelungen einfach mies und sittenwidrig sind. Da stimme ich mir dir überein.
Wenn ich aber mit einem Vertragspartner vereinbare das er mir den Ersatz für eventuell entstehenden Schaden zu zahlen hat, wenn er seinerseits den Vertrag nicht einhält, sehe ich wirklich nichts verwerfliches daran.
Wenn man den Zeitraum in Grenzen hält ( wie in meinem Beispiel 3 Monate) und dem Schuldner die Möglichkeit gibt, seine Schuld auch in Losen zu zahlen und nicht darauf hofft das er nicht zahlen kann, damit man € bekommt.....
Wie gesagt, ich hab zu wenig Ahnung vom BGB, ABG- Recht und vom Schuldrecht. Wie ich feststellen muss, muss ich mich auch noch ein wenig im Sachen Schadenersatz einlesen;)
 
Leider kenn ich mich im AGB- Recht wirklich zu wenig aus
[...]
Wenn ich aber mit einem Vertragspartner vereinbare das er mir den Ersatz für eventuell entstehenden Schaden zu zahlen hat, wenn er seinerseits den Vertrag nicht einhält, sehe ich wirklich nichts verwerfliches daran.

Ich freue mich, wenn du ehrlich zugibst - im Gegensatz zu den anderen - dass du wenig Ahnung hast. Gott sei Dank musst du auch keine Ahnung haben um zu verstehen was erlaubt ist und was nicht.

Das Gesetz will gerecht sein. Und wenn du ein objektives Gerechtigkeitsgefühl hast, muss du dieses JETZT einschalten.

Wenn du jemanden Schaden anrichtest, musst dafür aufkommen. Das ist gerecht. Wenn du einen Vertrag nicht einhälst und etwas nicht zurückzahlst, was jemanden anderes gehört, musst du dieses etwas ersetzen. Das muss auch klar und gerecht sein. Gerechterweise kannst du aber dem Schuldner nicht mehr abnehmen als bei als Schaden entstanden ist. Warum sollst du dich auch daran bereichern?

Nun zu unserem Fall. Jemand gibt dir die Lose nicht zurück. Du verlangst von ihm, dass er dir das Geld dafür zahlt. Nimmst den aktuellen Kurs (dafür kannst du nach dem Geldeingang die Lose sofort kaufen und weiter verleihen). Das sieht das Gesetz (und auch ich) als gerecht an. Wenn du aber mit dem Partner VORHER vereinbarst - egal was passiert - zahlst du mir 5€/mio, dann ist das Bereicherung deinerseits und das will das Gesetz nicht, weil es nicht gerecht ist. Ich denke das ist dir auch klar.

D.h. denn Fall kannst du auch das Gesetz zu kennen lösen. Es ist nur das Gerechtigkeitsgefühl nötig.

Die ganzen §§-Angaben haben wir hier aufgeführt, weil ein Kollege nicht bereifen konnte das er ein abnormales Verständnis vom Recht hat und dabei auch noch auf diesem besteht. Eigentlich wäre das ganze auch nicht nötig,, es wure aber eben nach §§ und Urteilen gefragt.
 
Die ganzen §§-Angaben haben wir hier aufgeführt, weil ein Kollege nicht bereifen konnte das er ein abnormales Verständnis vom Recht hat und dabei auch noch auf diesem besteht. Eigentlich wäre das ganze auch nicht nötig,, es wure aber eben nach §§ und Urteilen gefragt.

"abnormales Verständnis vom Recht" - super Ausdruck ;) . Dafür habe ich auch ein prima Beispiel: wenn Kay und ich die Renos lesen, die die User vergeben, dann ist das ein (verbotenes) Auslesen privater Daten und zieht pöse "Anwaltspost" nach sich. Auf so eine Diskussion haben wir uns aber nicht eingelassen, und ihr solltet es in diesem Thread vielleicht auch so halten ;) .
 
"abnormales Verständnis vom Recht" - super Ausdruck ;) . Dafür habe ich auch ein prima Beispiel: wenn Kay und ich die Renos lesen, die die User vergeben, dann ist das ein (verbotenes) Auslesen privater Daten und zieht pöse "Anwaltspost" nach sich. Auf so eine Diskussion haben wir uns aber nicht eingelassen, und ihr solltet es in diesem Thread vielleicht auch so halten ;) .


In diesem Land gibt es einen Grundrecht darauf, dumm sein zu dürfen (abgeleitet aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz). Manche User nehmen das eben in Anspruch...

In deinem Fall hat der User ja zumind. ansatzweise Recht. Denn grundsätzlich darfst du nur für dich oder die Allgemeinheit bestimmte Posts lesen. Durch seine Anmeldung hat er aber (zumind. konkludent) zugestimmt, dass die Forenregeln durchgesetzt werden. Also musst die Renes prüfen.

Der hier streitende Kollege hat aber nicht mal im Entferntesten Recht. Da er voller Stolz 2000 DM an einer Videothek bezahlt hat (dumm genug) weil er eine Casete nicht rechtzeitig zurückgebracht hat, so macht er daraus eine Schlussfolgerung, dass die Lose zu 5€/mio zurückgezahlt werden müssen.

Du hast sicherlich Recht, dass man mit solchen Leuten nicht streiten sollte. Es ist aber für einen sachkundigen Menschen um so lustiger wenn jemand sowas schreibt "Im einem Leihvertrag werden die Schäden auch vorvertraglich festgelegt. " (Ich hab mir den Satz ausgedruckt und allen Kollegen gezeigt. Wir hatten den ganzen Tag zu feiern gehabt). Es ist einfach belustigend sowas zu lesen. Aber wie gesagt, du hast Recht und ich werde das bisschen einschränken...
 
Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt manchmal eine Wand aus Beton. Nur wer sein Recht nicht in Anspruch nimmt, kann auch nie Recht bekommen.

Bei jeder gerichtlichen Auseinanderesetzung sind beide Verteiger der Meinung, dass sie im Recht liegen. Wer aber Recht bekommt entscheidet der Richter nach seiner Auslegung der Gesetze.

Deshalb brauche ich mich auch da nicht drum herum streiten.

Sollte es zu einem solchen Fall kommen, entscheide weder ich noch du, sondern der Richter. Daher darfst du in deiner Auslegung gerne Recht behalten. Ob das dann auch so raus kommt, wenn jemand einen Widerspruch einlegt, wird man erst dann feststellen wenn es soweit ist.
 
Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt manchmal eine Wand aus Beton. Nur wer sein Recht nicht in Anspruch nimmt, kann auch nie Recht bekommen.

Bei jeder gerichtlichen Auseinanderesetzung sind beide Verteiger der Meinung, dass sie im Recht liegen. Wer aber Recht bekommt entscheidet der Richter nach seiner Auslegung der Gesetze.

Deshalb brauche ich mich auch da nicht drum herum streiten.

Sollte es zu einem solchen Fall kommen, entscheide weder ich noch du, sondern der Richter. Daher darfst du in deiner Auslegung gerne Recht behalten. Ob das dann auch so raus kommt, wenn jemand einen Widerspruch einlegt, wird man erst dann feststellen wenn es soweit ist.

schöne Worte, gefällt mir! So denke ich auch! .. aber das will der Ersteller dieses Threads nicht gern lesen ..!
Der mag hören, das er Recht hat! (sonst wäre ja belegt, das dieser Thread nicht soo wichtig ist). Sicher mag das hier ein netter Versuch sein, Licht ins Dunkle von Schuld, Schulden und Schuldner zu bringen .. aber alles andere entscheidet sich an Schreibtischen, an denen ihr Platz zu nehmen vergeblich sucht. Dieses Thema hat mehr Graustufen als ihr an einem Drucker finden werdet!
Einen schönen Start in die kommende Woche wünscht euch

X-Para.de