Kostenintensive Fehler bei Energiesteuer und Stromsteuer vermeiden
In Kürze treten die neuen Regelungen des novellierten Energie- und Stromsteuergesetzes in Kraft. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Veränderungen des Energiesteuer- und Stromsteuer-Gesetzes.
(pressebox) Rastatt, 18.06.2017 - Am 2. Juni 2017 wurden die neuen Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes im Deutschen Bundestag beschlossen. Zum 1. Januar 2018 werden dann das neue Energiesteuergesetz und das Stromsteuergesetz in Kraft treten.
Auswirkungen auf Stromerzeugungsanlagen
Das Energie- und Stromsteuergesetz sieht einige Ausnahmetatbestände z. B. für hocheffiziente KWK-Anlagen aber auch für erneuerbare Energien vor.
Intensivseminare im Juni und September 2017
BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten am 26. Juni 2017 in Karlsruhe sowie am 12. September 2017 in Berlin eintägige Intensivseminare zum neuen Energie- und Stromsteuergesetz an (https://www.bhkw-konferenz.de/...).
Außerdem wird der Workshop „Rechtliche Rahmenbedingungen“ am 6./7. Dezember 2017 (https://www.bhkw-konferenz.de/......) das neue Energie- und Stromsteuergesetz ausführlich behandeln.
Auswirkungen auf Stromerzeugungsanlagen
Das Energie- und Stromsteuergesetz sieht einige Ausnahmetatbestände z. B. für hocheffiziente KWK-Anlagen aber auch für erneuerbare Energien vor.
Intensivseminare im Juni und September 2017
BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten am 26. Juni 2017 in Karlsruhe sowie am 12. September 2017 in Berlin eintägige Intensivseminare zum neuen Energie- und Stromsteuergesetz an (https://www.bhkw-konferenz.de/...).
Außerdem wird der Workshop „Rechtliche Rahmenbedingungen“ am 6./7. Dezember 2017 (https://www.bhkw-konferenz.de/......) das neue Energie- und Stromsteuergesetz ausführlich behandeln.