eBay fordert Verkäufer auf, Kontaktinformationen aus den Angeboten zu entfernen
eBay hat dieses Jahr die Grundsätze zu Kontaktinformationen und zur Einbindung von Links aktualisiert. Verkäufer dürfen folgende Angaben nicht mehr in ihre Angebote einfügen:
Im Verkäufer-Cockpit Pro sehen Sie, welche Ihrer Angebote die Anforderungen nicht erfüllen.
Sie können auch die Funktion zum gebündelten Einstellen nutzen, um Ihre Angebote zu aktualisieren.
Weitere Informationen zu dieser Änderung finden Sie im Grundsatz zur Angabe von Kontaktinformationen in Angeboten sowie im Grundsatz zur Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten.
Hinweis für gewerbliche Verkäufer:
Im Rahmen dieser Änderung hat eBay die rechtlich erforderlichen Kontaktinformationen in Angeboten gewerblicher Verkäufer so gestaltet, dass diese mit einem Klick für Käufer verfügbar sind.
- Kontaktinformationen wie z.B. Telefonnummern und E-Mail-Adressen
- Links zu Web-Adressen außerhalb von eBay
Im Verkäufer-Cockpit Pro sehen Sie, welche Ihrer Angebote die Anforderungen nicht erfüllen.
Sie können auch die Funktion zum gebündelten Einstellen nutzen, um Ihre Angebote zu aktualisieren.
Weitere Informationen zu dieser Änderung finden Sie im Grundsatz zur Angabe von Kontaktinformationen in Angeboten sowie im Grundsatz zur Verwendung von Links auf den eBay-Artikelseiten.
Hinweis für gewerbliche Verkäufer:
Im Rahmen dieser Änderung hat eBay die rechtlich erforderlichen Kontaktinformationen in Angeboten gewerblicher Verkäufer so gestaltet, dass diese mit einem Klick für Käufer verfügbar sind.