Abschreibungen - Rechnungswesen

Unternehmen können gewisse Anschaffungen von der Steuer abschreiben lassen. Ein Kopierer beispielsweise mit 5000 Euro Anschaffungskosten, weist laut Abschreibungstabelle eine Nutzungsdauer von 5 Jahren auf. Nun kann der Unternehmer jährlich etwa 1000 Euro abschreiben lassen. Damit wird der Gewinn gemindert und es fallen weniger Steuern an. Im Steuerrecht heißt es, Absetzung für Abnutzung, kurz Afa.
Hier wird zwischen verschiedenen Verfahren unterschieden:
- Lineare Abschreibung
- Leistungsabschreibung
- Progressive Abschreibung
- Degressive Abschreibung
- Außerplanmäßige Abschreibung
Die Lineare Abschreibung
Die lineare Abschreibung ist die Standard Abschreibungsmethode und wird in der Praxis am häufigsten verwendet. Anwendbar ist diese Form auf sämtliche unbeweglichen und beweglichen Wirtschaftsgüter. Die Berechnung hierfür ist denkbar einfach, weil quasi nur der Bemessungswert und die Nutzungsdauer benötigt werden. Bemessungswert geteilt durch Nutzungsdauer ergibt den Abschreibungsbetrag. Dieser Betrag kann jedes Jahr bis zum Ende der Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Wichtig ist nur, dass jeweils derselbe Abschreibungsbetrag eingetragen wird bis der Wert am Ende 0 Euro beträgt.
Hat ein Gegenstand einen Wert von 1000 Euro netto und eine Nutzungsdauer von 5 Jahren, so werden jedes Jahr 200 Euro abgeschrieben.
Die Nutzungsdauer wird nicht vom Unternehmer selbst bestimmt, diese ist in der Afa Tabelle aufgelistet. Es gibt für jedes Anlagegut eigene Tabellen, die behördlich die Nutzungsdauer vorschreiben. Daher können weder Käufer, noch Verkäufer eine Nutzungsdauer festlegen. Wenn dieser zum Beispiel behauptet, der Drucker hat eine Lebensdauer von 10 Jahren, bedeutet das nicht, dass der Unternehmer 10 Jahre lang den Drucker abschreiben darf. Einzig, was in der Afa Tabelle vermerkt ist, wird angerechnet.
Der Bemessungswert richtet sich nach den Anschaffungskosten, bei gekauften Gütern und nach den Herstellkosten bei selbst produzierten Gütern.
Ein Beispiel der linearen Abschreibung:
Ein Drucker um 5.000 Euro wurde angeschafft und laut Tabelle weist dieser beispielsweise eine Nutzungsdauer von 5 Jahren auf. Nun wird der jährliche Abschreibungsbetrag ermittelt. 5.000 Euro dividiert durch 5 Jahre = 1.000 Euro. Der Unternehmer kann nun jährlich 1.000 Euro von der Steuer abschreiben lassen.
Wird der Drucker im Februar angeschafft, so werden für das erste Jahr nur 11 Monate abgeschrieben. Dies ist unabhängig davon, ob er am 01. Februar oder am 28. Februar gekauft wurde, da hier nur die vollen Monate zählen. Bei Werten von bis zu 150 Euro können Güter auch im ersten Jahr voll abgeschrieben werden.
Die Leistungsabschreibung
Die leistungsbezogene Abschreibung kommt meistens dann zum Einsatz, wenn mit starken Nutzungsschwankungen gerechnet werden muss. Beispielsweise bei Firmenautos oder bei Maschinen. Es ist durchaus möglich, dass der Firmenwagen einmal mehr und einmal weniger in Verwendung ist. Deswegen wird die Nutzung in dem Fall nach der tatsächlichen Leistung abgerechnet.
Die Degressive Abschreibung
Die degressive Abschreibung baut auf die lineare Abschreibung auf und ist auch bekannt als Buchwert-Afa. Anders als bei der linearen Afa, werden hier nur im ersten Jahr die tatsächlichen Anschaffungskosten verbucht. In den Folgejahren wird der Restbuchwert zur Verrechnung verwendet, somit werden die Abschreibungsbeträge kleiner, weil auch der Restbuchwert abnimmt. Bei der degressiven Abschreibungsmethode bleibt am Ende ein Restbuchwert bestehen.
Die Buchwert Afa ist für jene Unternehmen interessant, die in Anlagen investieren, welche schnelle Wertminderungen mit sich bringen. Zum Beispiel Computer, die ständig weiter entwickelt werden und beispielsweise zwei Jahre später quasi nichts mehr wert sind. Deswegen bietet diese Form der Abschreibung Vorteile gegenüber der linearen AFA, wo sich der Anschaffungswert durch die Nutzungsdauer den Abschreibungsbetrag ergibt. So wird beispielsweise bei einem Auto, das im ersten Jahr den größten Teil seines Wertverlustes erleidet, die Abschreibungsrate sehr realitätsnah (in diesem Fall: hoch) angesetzt.
Die Formel baut auf den linearen Abschreibungssatz auf. Dieser wird x2 oder x3 multipliziert, je nach Anschaffungsjahr. Hier gibt es verschiedene Abschreibungssätze zu beachten.
Beispiel für die degressive Abschreibung:
Ein Gerät um 10.000 Euro wird angeschafft, welches eine Nutzungsdauer von 10 Jahren aufweist. Der lineare Abschreibungssatz ergibt einen Satz von 10%. Da das Gerät im Jahre 2005 erworben wurde, wird die degressive Abschreibung mit 2 multipliziert. Somit ergibt sich ein Abschreibungssatz von 20%. Nun werden 10 Jahre lang, 20% vom Restbuchwert abgeschrieben. Im ersten Jahr sind dies 2.000 Euro und es bleibt ein Restbuchwert von 8.000 Euro bestehen. Im Folgejahr werden nur noch 1.600 Euro abgeschrieben und so weiter. Bei der degressiven Abschreibung, liegt der Endbetrag nicht genau bei null, weil vom letzen Abschreibungsbetrag, wiederum 20% abgeschrieben werden.
Mehr zum Thema Abschreibung gibt es z.B. auf www.Rechnungswesen-abc.de.