Zeitung: Datenl�cke bereitet Probleme bei Umsetzung der Rente mit 63
22. Januar 2014, 00:00 Uhr · Quelle: dts Nachrichtenagentur
Berlin (dts) - Bei der Umsetzung der Rente mit 63 bereitet eine Datenl�cke Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) Probleme. Die Deutsche Rentenversicherung kann bei der Anrechnung der n�tigen Beitragszeit von 45 Jahren nicht wie vorgesehen Zeiten kurz- und langfristiger Arbeitslosigkeit unterscheiden, wie aus einer Stellungnahme der Beh�rde hervorgeht, die der "S�ddeutschen Zeitung" (Mittwochsausgabe) vorliegt. In dem Papier hei�t es: Eine vollmaschinelle Pr�fung der 45 Jahre sei "nicht m�glich. Auf der Grundlage der Daten, die bei den Rentenversicherungstr�gern in den Versicherungskonten gespeichert sind, kann zwischen Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld und Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe nicht differenziert werden".
Dieses Problem bestehe zwischen Juli 1978 und Januar 2001 - also Zeiten, die f�r die Berechnung der Rente mit 63 f�r langj�hrig Versicherte relevant w�ren. Die Bundesagentur f�r Arbeit (BA) kann beim F�llen der Datenl�cke ebenfalls nicht helfen. "Wir l�schen alle elektronisch gespeicherten Angaben �ber Zeiten der Arbeitslosigkeit nach f�nf Jahren, weil sie f�r uns nicht mehr erforderlich sind", sagte eine Sprecherin der N�rnberger Beh�rde der SZ. Ein m�glicher Ausweg w�re deshalb, dass die Versicherten die n�tigen Belege selbst vorlegen. Die Rentenversicherung merkt in ihrer Stellungnahme, die sie am Montag bei einer Anh�rung im Bundesarbeitsministerium vorlegte, jedoch an: H�ufig werde es der Fall sein, dass die Arbeitnehmer �ber einen so langen Zeitraum nicht mehr �ber die erforderlichen Unterlagen verf�gen. Im Arbeitsministerium wird nach Informationen der Zeitung deshalb bereits diskutiert, ob die Versicherten nicht durch eine "Glaubhaftmachung" oder eidesstattliche Versicherung zurechnungsf�hige Zeiten der Arbeitslosigkeit nachweisen k�nnten, wenn keine schriftlichen Unterlagen mehr vorliegen. Die Rentenversicherung hat au�erdem verfassungsrechtliche Bedenken wegen des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz. Ihr erscheint es "zweifelhaft", ob die Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten der Arbeitslosigkeit "sachlich zu rechtfertigen ist". Der Rentenexperte der CDU, Peter Wei�, sagte der SZ: "Das Problem der Abgrenzung bei den Zeiten der Arbeitslosigkeit l�sst sich nicht so einfach l�sen, wie es so locker im Referentenentwurf steht." Auch m�sse eine Abgrenzung zwischen den Zeiten der Kurz- und Langzeitarbeitslosigkeit "gerichtsfest sein". Er hoffe dabei auf juristische Hilfe vom Justiz- und vom Innenministerium. "Das Schlimmste, was uns passieren kann, ist, dass uns die Sozialgerichte das Gesetz wieder auseinandernehmen." Dem vergangene Woche vorgelegten Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zufolge sollen bei der abschlagsfreien Rente mit 63 bei den 45 Beitragsjahren auch Zeiten der kurzfristigen Arbeitslosigkeit mitgez�hlt werden, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde. Langzeitarbeitslose h�tten demzufolge von der Rente mit 63 nichts, da das Ministerium den Bezug der fr�heren Arbeitslosenhilfe oder von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nicht ber�cksichtigen will. Das Rentenpaket der gro�en Koalition soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Im Ministerium wurde deshalb bereits in den Weihnachtsferien an dem Entwurf gearbeitet. Nahles hatte in einem SZ-Interview gesagt: Die Rentenbeschl�sse so schnell in Paragrafen gie�en zu m�ssen, sei, "offen gesagt, f�r unser Haus ein Husarenritt".
Dieses Problem bestehe zwischen Juli 1978 und Januar 2001 - also Zeiten, die f�r die Berechnung der Rente mit 63 f�r langj�hrig Versicherte relevant w�ren. Die Bundesagentur f�r Arbeit (BA) kann beim F�llen der Datenl�cke ebenfalls nicht helfen. "Wir l�schen alle elektronisch gespeicherten Angaben �ber Zeiten der Arbeitslosigkeit nach f�nf Jahren, weil sie f�r uns nicht mehr erforderlich sind", sagte eine Sprecherin der N�rnberger Beh�rde der SZ. Ein m�glicher Ausweg w�re deshalb, dass die Versicherten die n�tigen Belege selbst vorlegen. Die Rentenversicherung merkt in ihrer Stellungnahme, die sie am Montag bei einer Anh�rung im Bundesarbeitsministerium vorlegte, jedoch an: H�ufig werde es der Fall sein, dass die Arbeitnehmer �ber einen so langen Zeitraum nicht mehr �ber die erforderlichen Unterlagen verf�gen. Im Arbeitsministerium wird nach Informationen der Zeitung deshalb bereits diskutiert, ob die Versicherten nicht durch eine "Glaubhaftmachung" oder eidesstattliche Versicherung zurechnungsf�hige Zeiten der Arbeitslosigkeit nachweisen k�nnten, wenn keine schriftlichen Unterlagen mehr vorliegen. Die Rentenversicherung hat au�erdem verfassungsrechtliche Bedenken wegen des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz. Ihr erscheint es "zweifelhaft", ob die Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten der Arbeitslosigkeit "sachlich zu rechtfertigen ist". Der Rentenexperte der CDU, Peter Wei�, sagte der SZ: "Das Problem der Abgrenzung bei den Zeiten der Arbeitslosigkeit l�sst sich nicht so einfach l�sen, wie es so locker im Referentenentwurf steht." Auch m�sse eine Abgrenzung zwischen den Zeiten der Kurz- und Langzeitarbeitslosigkeit "gerichtsfest sein". Er hoffe dabei auf juristische Hilfe vom Justiz- und vom Innenministerium. "Das Schlimmste, was uns passieren kann, ist, dass uns die Sozialgerichte das Gesetz wieder auseinandernehmen." Dem vergangene Woche vorgelegten Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zufolge sollen bei der abschlagsfreien Rente mit 63 bei den 45 Beitragsjahren auch Zeiten der kurzfristigen Arbeitslosigkeit mitgez�hlt werden, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde. Langzeitarbeitslose h�tten demzufolge von der Rente mit 63 nichts, da das Ministerium den Bezug der fr�heren Arbeitslosenhilfe oder von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) nicht ber�cksichtigen will. Das Rentenpaket der gro�en Koalition soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten. Im Ministerium wurde deshalb bereits in den Weihnachtsferien an dem Entwurf gearbeitet. Nahles hatte in einem SZ-Interview gesagt: Die Rentenbeschl�sse so schnell in Paragrafen gie�en zu m�ssen, sei, "offen gesagt, f�r unser Haus ein Husarenritt".

