Zankapfel «sichere Herkunftsländer»

15. Februar 2019, 11:58 Uhr · Quelle: dpa

Berlin (dpa) - Georgien und drei nordafrikanische Länder sollen als «sichere Herkunftsstaaten» eingestuft werden. Das will die Bundesregierung. Der Bundestag hat im Januar zugestimmt. Doch ohne eine Mehrheit im Bundesrat geht es nicht.

In der zurückliegenden Legislaturperiode war das Vorhaben am Widerstand der Grünen in der Länderkammer gescheitert. Jetzt hat der Bundesrat die eigentlich für diesen Freitag geplante Abstimmung über das Gesetz auf unbestimmte Zeit vertagt - vielleicht sogar bis nach den Landtagswahlen im Osten. Im neuen Gesetzespaket ist neben den drei Maghreb-Staaten Tunesien, Marokko und Algerien jetzt auch Georgien enthalten. Die wichtigsten Fakten im Überblick:

Wie viele Menschen würde die Gesetzesänderung betreffen?

Das ist schwer zu sagen. Zwar weiß man, dass im vergangenen Jahr 7885 Menschen aus diesen vier Staaten einen Asylantrag gestellt haben. Allerdings taucht ein nicht unerheblicher Teil der jungen Maghrebiner in der Asylstatistik nicht auf, weil sie entweder gar keinen Asylantrag stellen oder erst Jahre nach der Einreise. Nur wenige Menschen aus diesen Staaten erhalten in Deutschland Schutz: Die Anerkennungsquote für Algerier lag 2018 bei 1,2 Prozent. Von den Marokkanern erhielten 2,3 Prozent Schutz. Bei den Antragstellern aus Tunesien waren es 1,9 Prozent. Von den 4265 Georgiern, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) vorstellig wurden, waren es nur 0,3 Prozent.

Was will die Bundesregierung mit ihrem Vorstoß erreichen?

Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern haben in der Regel kein Recht auf Asyl. Ihre Asylanträge können schneller bearbeitet werden. Die Beweislast liegt hier auf der Seite des Antragstellers. Auch die Fristen für eine Abschiebung sind kürzer. In der Praxis hält sich dieser Zeitgewinn zwar in Grenzen, wie Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen. Die Einstufung als «sicher» hat aber eine gewisse Signalwirkung. In den Herkunftsländern spricht sich herum, dass die Chance auf Asyl in Deutschland gering ist, so dass sich weniger Menschen dorthin auf den Weg machen.

Welche Argumente werden dafür ins Feld geführt?

In Tunesien, Marokko, Algerien und Georgien herrscht kein Krieg. Nach Einschätzung der Bundesregierung wird in den vier Staaten nicht systematisch gefoltert. Neue Migranten aus den Maghreb-Staaten, die ohne Visum kamen, sind in den vergangenen Jahren laut Polizei-Statistik deutlich häufiger straffällig geworden als etwa Zuwanderer aus Konfliktregionen wie Syrien oder Afghanistan. Beispielsweise waren unter den 677 mehrfach straffälligen Zuwanderern, die 2017 von der sächsischen Polizei ermittelt wurden, 101 Tunesier, 81 Marokkaner und 71 Georgier. Abschiebungen in die Maghreb-Staaten sind oft sehr aufwendig.

Warum ist Georgien jetzt auch dabei?

Das hat mit dem Wegfall der Visumspflicht für Bürger des Landes zu tun. Seit Ende März 2017 können Georgier leichter in die Europäische Union reisen. Doch viele nutzen die neue Freiheit, um hierzulande Asylanträge zu stellen. Unter ihnen sind nach Angaben der Sicherheitsbehörden auch etliche Mitglieder von Banden, die Einbrüche verüben. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken verweist die Bundesregierung auch auf Reformen des georgischen Rechtssystems sowie auf Verbesserungen bei den Menschenrechten. Die Opposition, heißt es, könne in Georgien ungehindert agieren.

Warum war das Vorhaben 2017 im Bundesrat gescheitert?

Grüne und Linke sehen in den Maghreb-Staaten Defizite in Sachen Rechtsstaatlichkeit. Unter anderem ist Homosexualität in diesen drei Staaten strafbar. Menschenrechtsorganisationen berichten über Folter in Gefängnissen und und Misshandlungen im Polizeigewahrsam.

Welche Staaten gelten heute schon als «sichere Herkunftsländer»?

Die afrikanischen Länder Ghana und Senegal sowie sechs Balkan-Staaten. Von diesen wurden zunächst Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina im Herbst 2014 zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Grünen-Ministerpräsident Winfried Kretschmann erntete damals in der eigenen Partei viel Kritik, weil Baden-Württemberg zustimmte. Kretschmann handelte damals einige Verbesserungen für Asylbewerber heraus, unter anderem wurde der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert. Ein Jahr später kamen mit Albanien, Kosovo und Montenegro drei weitere Balkanstaaten auf die Liste der «sicheren Herkunftsländer».

Ist die Zahl der Antragsteller aus diesen Staaten zurückgegangen?

Was die Balkanstaaten angeht, ja. Das hat aber auch damit zu tun, dass die legalen Arbeitsmöglichkeiten für Menschen aus diesen Staaten verbessert wurden. Außerdem ist eine Abschiebung in diese Länder einfacher zu organisieren als etwa bei den Maghreb-Staaten.

Warum hat der Bundesrat nicht abgestimmt?

Die Gegner des Gesetzes bei den Grünen und der Linkspartei legen alternative Konzepte vor. Die Grünen wollen beispielsweise vor jedem Asylverfahren eine Rechtsberatung. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke), der die Vertagung der Abstimmung beantragt hat, sagt: «Das Asylverfahrensrecht muss grundhaft überarbeitet werden. Das geht um alle Fragen, die damit verbunden sind, und wir brauchen ein Zuwanderungsrecht, und wir brauchen eine Einwanderungsperspektive.» Vielleicht spielten bei dem Wunsch, die Debatte über das Gesetz jetzt erst einmal zu beerdigen, aber auch andere Überlegungen eine Rolle. Im Herbst stehen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen Landtagswahlen an.

Wie geht es jetzt weiter?

Damit der Vorstoß den Bundesrat passieren kann, ist eine Mehrheit von 35 der 69 Stimmen nötig. Wie viele Stimmen ein Land hat, hängt von der Bevölkerungsgröße ab. Wenn alle Bundesländer mit grüner Regierungsbeteiligung dagegen stimmen oder sich enthalten, kommt die Mehrheit nicht zustande. Auch mit einem «Ja» aus Baden-Württemberg wären es nur 34 Stimmen. Die Befürworter der Reform hoffen jetzt auf Thüringen oder Brandenburg. In beiden Bundesländern stehen in diesem Herbst Landtagswahlen an. Brandenburgs Linke-Fraktionschef Ralf Christoffers hatte am vergangenen Dienstag gesagt: «Ich gehe davon aus, dass wir dem nicht zustimmen werden und uns enthalten.» Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) klang am Mittwoch allerdings nicht ganz so eindeutig. Er sagte: «Wir haben im Kabinett pflichtgemäßes Ermessen vereinbart.»

Migration / Flüchtlinge / Kabinett / Deutschland / Tunesien / Marokko / Algerien / Georgien
15.02.2019 · 11:58 Uhr
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