Zahl der Organspenden nach Rekord wieder gesunken

Frankfurt/Main (dpa) - Die Zahl der Organspenden in Deutschland ist 2011 wieder deutlich gesunken. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) spendeten im vergangenen Jahr 1200 Menschen nach ihrem Tod Organe, 7,4 Prozent weniger als im Vorjahr.

4054 Menschen habe mit einer Transplantation geholfen werden können, im Jahr zuvor seien es 4326 gewesen, teilte die DSO am Donnerstag in Frankfurt mit. Ein möglicher Grund für den Rückgang sei die wachsende Zahl der Patientenverfügungen.

2010 hatte die Zahl der Organspenden einen Höchststand erreicht. Nach wie vor warten nach DSO-Angaben 12 000 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Vermittlungsstelle für Organspenden in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Österreich, Slowenien, Kroatien, Ungarn und Deutschland ist Eurotransplant. Dort werden gemeinsame Wartelisten geführt, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen.

In Deutschland ging der DSO zufolge im vergangenen Jahr auch die Zahl der gespendeten Organe zurück - um knapp sieben Prozent auf 3917. Nur in der Region Ost, in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, sei die Spendenbereitschaft gestiegen, berichtete die DSO. Dort erhöhte sich die Zahl der Spender von 155 auf 166, die Zahl der Organe von 468 auf 488.

«Wir nehmen den Rückgang der Organspende sehr ernst und arbeiten mit den Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken unermüdlich an Möglichkeiten und Wegen, um mehr Menschen mit einer Transplantation zu helfen», sagte Prof. Günter Kirste, Medizinischer Vorstand der DSO, laut Mitteilung. Als beauftragte Koordinierungsstelle sei die DSO darauf angewiesen, dass die Krankenhäuser potenzielle Spender melden.

«Immer häufiger scheinen Patientenverfügungen eine Organspende auszuschließen, weil der Patient sich nicht explizit dazu geäußert hat und gleichzeitig intensiv-medizinische Maßnahmen ablehnt», sagte Kirste. Dies zeichne sich in einem Zwischenbericht des Projekts Inhousekoordination ab, bei dem Faktoren in den Kliniken analysiert werden, die zu einer nachhaltigen Steigerung der Organspende beitragen können. Als Spender kommen nur Patienten infrage, deren Körperfunktionen nach dem Hirntod aufrechterhalten und die weiter beatmet, also intensiv-medizinisch behandelt werden.

Der Geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, erklärte in einer Reaktion: «Es ist falsch zu glauben, dass der Rückgang der Organspenderzahlen allein der Umsetzung von Patientenverfügungen geschuldet ist.» Die Menschen seien vielmehr verunsichert. «Weder im Bereich der Patientenverfügung noch der Organspende ist eine Beratung gesetzlich vorgeschrieben.» Vielen Ärzten sei die Rechtslage unklar. «Solange private Organisationen wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die Bundesärztekammer und Eurotransplant in den Niederlanden über Lebenschancen entscheiden, werden die Zahlen weiter rückläufig bleiben.» Es dürfe nicht sein, dass das Transplantationssystem einer Aufsicht und gerichtlichen Kontrolle fast vollständig entzogen sei.

Die DSO erhofft sich von einer bevorstehenden Gesetzesänderung eine Förderung der Organspende: Laut EU-Vorgabe muss der Bundestag bis Mitte 2012 ein neues Transplantationsgesetz verabschieden. Nach einer Einigung der Fraktionen soll nun künftig die Bereitschaft der Bürger zu einer Organspende regelmäßig abgefragt werden, um die Spendenbereitschaft zu erhöhen. Bisher muss ein Spender von sich aus sein Einverständnis geben. Einen Organspendeausweis haben nach DSO-Schätzung derzeit rund 20 Prozent der Bundesbürger.

Viele Experten gehen davon aus, dass die Neuregelung die Spendenbereitschaft erhöhen wird. Eine Umfrage machte kürzlich deutlich: Die Zahl der möglichen Spender könnte stark steigen - 66 Prozent sagten, sie würden wohl ihre Einwilligung geben. Allerdings gibt es bei vielen Menschen auch die Angst, Ärzte würden nicht mehr mit vollem Einsatz um ihr Leben kämpfen, wenn sie sich zu einer Spende bereiterklärt haben.

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) koordiniert bundesweit die Organspenden Verstorbener. Sie hat sich zum Ziel gesetzt, Patienten so schnell wie möglich die notwendige Transplantation zu ermöglichen. Zurzeit können nach Angaben der DSO Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm nach dem Tod gespendet werden. Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung unterliegen dem deutschen Transplantationsgesetz.

Gesundheit / Organspende
12.01.2012 · 12:58 Uhr
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