Luftverkehrssteuererhöhung führt zu Zusatzkosten in der Reisewirtschaft
Eine bedeutende Mehrbelastung für die deutsche Reisewirtschaft kündigt sich an, da ab Mai eine Erhöhung der Luftverkehrssteuer in Kraft tritt. Wie Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), verlauten ließ, werden Reiseveranstalter durch diese abrupte Anpassung der Ticketsteuer vor Beginn der Hochsaison mit zusätzlichen Kosten von etwa 21 Millionen Euro konfrontiert. Eine Weitergabe dieser Mehrkosten an die Kunden sei nicht ohne Weiteres machbar, denn eine nachträgliche Preiserhöhung bei Pauschalreisen stößt auf praktische Grenzen.
Obwohl in manchen Fällen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der Reiseveranstalter es ermöglichen würden, gestiegene Gebühren nachträglich auf die Reisenden umzulegen, schränken die engen vertraglichen Voraussetzungen diese Option stark ein. Daher ist von einem Verzicht vieler Veranstalter auf diese Möglichkeit auszugehen.
Die neue Regelung der Luftverkehrssteuer betrifft indes alle Passagierflüge, welche von deutschen Airports starten – nicht ausschließlich Pauschalreisen. Ab dem 1. Mai wird ein Spektrum von 15,53 bis zu 70,83 Euro pro Flugticket erhoben, basierend auf dem jeweiligen Flugziel. Die bisherigen Tarife bewegten sich zwischen 12,48 Euro und 56,91 Euro, welche in der Regel direkt an die Fluggäste weitergegeben wurden. Die Tarifanpassung ergibt sich aus einem Bestreben der Bundesregierung, nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Defizite im Bundeshaushalt zu schließen. (eulerpool-AFX)