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ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG erkennt Forderung aus Reiserücktrittsversicherung an

(lifepr) München, 24.11.2015 - Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG hat außergerichtlich die Forderung eines von CLLB Rechtsanwälten vertretenen Mandanten anerkannt. Ausgangslage des Verfahrens war die Forderung eines Versicherungsnehmers, der Mitte März 2015 bei der ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG für sich und seine Familie eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung für eine Mitte April 2015 geplante Reise abgeschlossen hatte. Kurz vor Reiseantritt erkrankte die Ehefrau des Versicherungsnehmers an einer Mittelohrentzündung. Im Rahmen der fachärztlichen Behandlung wurde dem Versicherungsnehmer die fehlende Reisefähigkeit ärztlich attestiert, woraufhin der Versicherungsnehmer die entstandenden Stornokosten für die Reise bei der ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG geltend machte. Trotz der eigentlich klaren Sach- und Rechtslage zögerte die ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG die Kostenübernahme heraus.  Daraufhin wandte sich der Versicherungsnehmer hilfesuchend an CLLB Rechtsanwälte und bat um Unterstützung. Die auf Versicherungs- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wandte sich daraufhin nochmals an die ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG  und legte  dar, warum der Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme unzweifelhaft bestünde. Die ADAC-Schutzbrief Versicherungs AG  reagierte prompt und sagte die Versicherungsleistung in vierstelliger Höhe zu.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Ausgangslage. „Denn es bleibt zwar dabei, dass eine Reiserücktrittsversicherung nur dann eintrittspflichtig ist, wenn die Erkrankung nicht voraussehbar war und diese ärztlich attestiert wurde. Diese Voraussetzung ist aber regelmäßig bereits dann erfüllt, wenn der behandelnde Arzt dies nachvollziehbar dargelegt hat“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A..

Darüber hinaus zeigt das Vorgehen, dass ein zeitnahes Einschalten eines Rechtsanwaltes  überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: „Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

CLLB-Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.

Unser Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. unsere Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen unserer Anwälte. Die von uns geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

Anerkennung haben insbesondere unsere Erfolge bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren  arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für unsere Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.

Wir sind etablierter Ansprechpartner für diverse Schutzvereinigungen und unsere Reputation ist, genauso wie der Finanzmarkt, international. Wir haben Standorte in München, Berlin und Zürich und arbeiten darüber hinaus auch eng mit Kooperationspartnern aus beinahe allen europäischen Staaten und den USA zusammen.
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 24.11.2015 · 17:03 Uhr
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