Wohnungseigentümerversammlungen in der Pandemie rechtens ohne Präsenzpflicht

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Gültigkeit von Beschlüssen bestätigt, die während der Höhepunkte der Corona-Pandemie in schriftlich abgehaltener Form durch Wohnungseigentümer gefasst wurden. Der BGH positionierte sich damit klar zur Frage der Notwendigkeiten und praktischen Erwägungen, die speziell in der Ausnahmesituation einer globalen Gesundheitskrise zum Tragen kommen.

Die juristische Debatte wurde durch eine hessische Verwaltung aufgerollt, die im November 2020 die Eigentümer ihrer verwalteten Immobilie zu einer Vertreterversammlung aufrief – ausschließlich in schriftlicher Form. Die Begründung: das hohe Ansteckungsrisiko und das Gebot, physische Kontakte zu minimieren. Eine direkte Konfrontation mit dem Infektionsschutzgesetz sollte vermieden werden, was in einem direkten Kontrast zum damals geltenden Wohnungseigentumsrecht hätte stehen können.

Diese Vorgehensweise sah sich durch die Anklage von Eigentümern, die der schriftlichen Versammlung fernblieben, juristischen Prüfungen ausgesetzt. Die höchsten deutschen Zivilrichter stellten allerdings fest, dass in der außergewöhnlichen Lage der Pandemie solch ein alternativer Modus Operandi vollständig im Rahmen des Machbaren und des Gesetzlichen lag.

Die Klärung des BGH könnte nun als Präzedenzfall für ähnliche Situationen zukünftig dienen, in denen die Notwendigkeit besteht, zwischen divergierenden rechtlichen Anforderungen abzuwägen. In diesem Fall wurde die Praxis der schriftlichen Versammlung bestätigt, was für die Verwalterin einen juristischen Sieg bedeutet und möglicherweise den Weg für eine flexiblere Handhabung von Eigentümerversammlungen in unvorhersehbaren Zeiten ebnet.

Die Immobilienwirtschaft könnte hierdurch in ihrem Ansatz zur Krisenbewältigung eine wichtige Orientierung erhalten haben. Es wird interessant zu beobachten, wie diese Entscheidung die Branche und die Umsetzung zukünftiger Versammlungen beeinflussen wird. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Business
[Eulerpool News] · 08.03.2024 · 15:12 Uhr
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