Wiederaufnahme der Rüstungsexporte: Deutschlands politische Position gegenüber Israel neu justiert
Nach einer dreieinhalbmonatigen Phase restriktiver Exportpolitik hat die Bundesregierung entschieden, die im Zuge des Gaza-Konflikts verhängten Beschränkungen für Rüstungsexporte nach Israel ab dem 24. November aufzuheben. Regierungssprecher Stefan Kornelius nannte insbesondere die stabilisierte Waffenruhe zwischen Israel und der Hamas seit dem 10. Oktober als Hauptgrund für diese Änderung. Neben der aktuellen Deeskalation verwies er auf die jüngsten Bemühungen um einen dauerhaften Frieden und die verstärkte humanitäre Unterstützung im Gaza-Streifen. Die Bundesregierung wird bei den Rüstungsexporten künftig eine individuelle Prüfung jedes Falls vornehmen und bleibt bereit, flexibel auf die Entwicklungen in der Region zu reagieren.
Trotz dieser Ankündigung betonte Kornelius Deutschlands fortwährenden Einsatz für einen nachhaltigen Frieden im Nahen Osten sowie das Engagement bei der humanitären Hilfe und dem Wiederaufbau in Gaza.
Die Entscheidung von Bundeskanzler Friedrich Merz, die Rüstungsexporte im August zu beschränken, hatte innerhalb der Union zu Unruhe geführt. Zwar war sie mit dem Vizekanzler Lars Klingbeil abgestimmt, jedoch ohne Rücksprache mit der CSU und der Unions-Fraktionsführung vollzogen worden. Israelische Stimmen, darunter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, kritisierten die Entscheidung heftig. Sie warfen Deutschland vor, die islamistische Hamas zu belohnen und zogen die Sicherheit Israels in Frage, sollte es an notwendigen Verteidigungsmitteln mangeln.
In der Praxis bedeutet die Rückkehr zu einer flexibleren Exportpolitik nicht, dass alle Anträge auf Waffenlieferungen automatisch genehmigt werden. Besonders Kriegswaffenexporte bleiben ein heikles Thema. Es wird jedoch erwartet, dass Israel wieder Motoren für seine Merkava-Panzer, hergestellt vom deutschen Unternehmen Renk, importieren kann. Deutschland betrachtet Israel aufgrund historischer Verantwortung als Sonderfall, was sich auch in der Subventionierung von U-Boot-Exporten widerspiegelt.
Internationale und rechtliche Herausforderungen bleiben bestehen, da unter anderem die Justiz sich mit der Thematik der Rüstungsexporte beschäftigt. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag behandelt derzeit eine Klage Nicaraguas, welche Deutschland Beihilfe zum Völkermord vorwirft, während das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich Klagen palästinensischer Antragsteller ablehnte. Diese Entscheidungen könnten durch den aktuellen Kurswechsel eine neue Bewertung erfahren.

