Wieder legt eine Drohne den Frankfurter Flughafen lahm

09. Mai 2019, 15:54 Uhr · Quelle: dpa

Frankfurt/Main (dpa) - Erneut hat eine Drohne den Betrieb am Frankfurter Flughafen lahmgelegt. Nach der Sichtung des Flugobjekts wurde am Donnerstagmorgen der Betrieb am größten deutschen Luftdrehkreuz für fast eine Stunde aus Sicherheitsgründen eingestellt.

Der Vorfall reiht sich ein in eine lange Reihe von Drohnenalarmen an internationalen Flughäfen. Wegen fehlender Abwehrsysteme gibt es zum Flugstopp meist keine Alternative.

Laut Deutscher Flugsicherung wurden in Frankfurt 143 Starts und Landungen annulliert, 48 bereits gestartete Flugzeuge seien zu anderen Flughäfen umgeleitet worden, darunter auch Fernflüge mit zahlreichen Umsteigern. Von der Drohne wie von ihrem Lenker fehlte am Mittag noch jede Spur. Die Bundespolizei hatte den Flugbetrieb in Absprache mit der Flugsicherung um 8.18 Uhr wieder freigegeben, nachdem das Gerät nicht mehr zu sehen war. Wie bei einem vorangegangenen Drohnenalarm Ende März stieg ein Hubschrauber auf, um nach dem Flugkörper zu suchen.

Die aktuelle Drohne sei von mehreren Piloten im Süden des Geländes gesichtet worden, sagte eine Sprecherin der Flugsicherung. Sie hätten von einem größeren, rot lackierten Gerät mit einem Durchmesser von etwa 1,50 Meter berichtet. Möglicherweise habe es sich um eine Profi-Drohne gehandelt, die auch Lasten tragen könnte und für die eine Aufstiegserlaubnis hätte eingeholt werden müssen. Allein bei der Lufthansa waren rund 15 000 Passagiere von dem Vorfall betroffen. Die Airline setzte am Nachmittag ein Langstreckenflugzeug vom Typ Airbus A330 ein, um verspätete Passagiere nach London zu fliegen.

FDP-Politiker verlangten ein schlüssiges Konzept zur Drohnenabwehr an den Flughäfen. «Die Bundesregierung ist in Sachen Drohnenabwehr untätig. Die jüngsten Vorfälle belegen, dass wir eine eindeutige Kompetenzzuweisung zur Drohnenabwehr benötigen», erklärte der Bundestagsabgeordnete Bernd Reuther. Sein CDU-Kollege Christoph de Vries regte erneut einen runden Tisch zum Thema an. «Gutachten haben gezeigt, dass es hinsichtlich der Zuständigkeiten für die Erkennung, Identifizierung und Abwehr von Drohnen politischen Handlungsbedarf gibt, um im Ernstfall gut aufgestellt zu sein.»

Auch auf Landesebene gebe es Klärungsbedarf, meinte der hessische FDP-Landtagsabgeordnete Stefan Naas. «Die Abwehr mit einer Schusswaffe oder einem Wasserstrahl, wie die Antworten der Bundes- und Landesregierung auf unsere Anfragen vorschlagen, können ja wohl nicht ernsthaft eine Lösung für das wachsende Problem sein. Die Landesregierung muss endlich das Zuständigkeitsmikado beenden.»

Der Kasseler Hersteller Dedrone verwies auf zwölf bereits an europäischen Flughäfen installierte Detektionssysteme. Es sei schwer nachvollziehbar, dass erneut ein Hubschrauber losgeschickt worden sei, kritisierte Geschäftsführer Jörg Lamprecht. «Dabei gibt es Systeme, die in der Lage sind, Drohnen zuverlässig zu erkennen und zu orten.»

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit zeigte sich vorsichtig zu möglichen Abwehr-Konzepten. So könnten Funk-Störsender auch die Systeme der Luftfahrt beeinträchtigen und fest installierte Abwehrwaffen zusätzliche Risiken schaffen, gab Sprecher Jannis Schmitt zu bedenken. Er forderte als ersten Schritt eine bessere Sichtbarkeit der Drohnen über Positionslichter, Funk-Transponder oder eine Signallackierung.

In den Frankfurter Terminals beklagten Fluggäste die Kommunikation des Flughafenbetreibers. «Wir haben uns in drei verschiedenen Schlangen eingereiht und mehr als drei Stunden gewartet. Es gab kaum Durchsagen, was zu tun ist. Ich bin genervt», sagte eine 46-jährige Amerikanerin auf der Durchreise nach Amsterdam. Auch andere Passagiere sagten, sie hätten Probleme gehabt, den richtigen Schalter zu finden und so teilweise mehr als vier Stunden warten müssen.

In Deutschland sind Drohnenflüge über Flughäfen verboten - genauso wie über Menschenmengen, Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen oder Bahnanlagen. Dort, wo es erlaubt ist, müssen die Geräte während des Fluges grundsätzlich in Sichtweite bleiben und dürfen nicht höher fliegen als 100 Meter. Ausnahmen gibt es auf Modellflugplätzen.

Strafrechtlich handelt es sich laut Bundespolizei um einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, der mit Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft wird. Wird eine große Zahl von Menschen gefährdet, darf die Strafe nicht weniger als ein Jahr betragen. «So ein Drohnenflug ist keine Kleinigkeit», warnte Sprecher Reza Ahmari mögliche Nachahmer. «Schließlich bestehen konkrete Gefahren für Leib und Leben vieler Menschen.»

Die Deutsche Flugsicherung hat 2018 insgesamt 158 Behinderungen des regulären Luftverkehrs durch Drohnen registriert, etwa 80 Prozent mehr als noch 2017. In den ersten drei Monaten dieses Jahres sind weitere 17 Fälle hinzugekommen. In der Umgebung von Flughäfen seien vergangenes Jahr 125 Fälle gemeldet worden. Die meisten Störungen gab es am Flughafen Frankfurt/Main (31), gefolgt von Berlin-Tegel (17), München (14) und Hamburg (12). 2017 hatte es bundesweit 88 Fälle gegeben. Die Meldungen beruhen allein auf Sichtungen.

Luftverkehr / Notfälle / Deutschland
09.05.2019 · 15:54 Uhr
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