Weitere erfolgreiche Kündigungsklagen gegen Schlecker

Stuttgart (dpa) - Das Arbeitsgericht Stuttgart hat in drei Fällen Kündigungen gegen Schlecker-Mitarbeiter für unwirksam erklärt. Schlecker-Insolvenzverwalter Arndt Geiwitz habe keine hinreichende Auskunft über die getroffene Sozialauswahl gegeben, erklärte das Gericht seine Urteile. Im Zuge der Insolvenz der Drogeriemarktkette aus dem baden-württembergischen Ehingen war in einer ersten Welle mehr als 10 000 Mitarbeitern gekündigt worden, gut 4500 waren dagegen vor Gericht gezogen.

Handel / Drogerien
24.07.2012 · 18:03 Uhr
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