Was das Gesetz zum Kohleausstieg regelt - und was nicht

29. Januar 2020, 10:40 Uhr · Quelle: dpa

Berlin (dpa) - Es hat länger gedauert als geplant, aber jetzt steht das Kohleausstiegsgesetz - jedenfalls als Entwurf, den das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin verabschiedet hat.

Jetzt ist der Bundestag an der Reihe. Bis Mitte des Jahres soll alles in trockenen Tüchern sein, damit dann auch das Gesetz zu den Milliarden-Hilfen für die Kohleregionen in Kraft treten kann. Grundsätzlich ist nun also klar, wie der Kohleausstieg für den Klimaschutz in Deutschland bis 2038 ablaufen soll. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte - und das Fragezeichen, das bleibt:

STEINKOHLE: Steinkohle-Zechen gibt es in Deutschland keine mehr, Kraftwerke schon noch. Deren Betreiber können sich darauf bewerben, gegen Entschädigung abzuschalten. Wer früh vom Netz geht, kann mehr bekommen - in diesem Jahr maximal 165.000 Euro pro Megawatt, dann jedes Jahr weniger und 2026 nur noch 49.000 Euro. Das Ziel ist, möglichst viele Treibhausgase für möglichst wenig Entschädigung einzusparen. Die Versorgung mit Strom und Wärme muss dabei gesichert bleiben. Wer ein Kraftwerk mit Wärme-Produktion freiwillig von Kohle auf Gas umstellt, kann einen Kohle-Ersatz-Bonus bekommen. Ab 2027 wird über Ordnungsrecht und ohne Entschädigung abgeschaltet.

BRAUNKOHLE: Zu den Braunkohle-Kraftwerken gehören auch Tagebaue, deswegen wären Ausschreibungen wie für die Steinkohle zu kompliziert. Es gibt stattdessen einen festen Abschaltpfad von 2020 bis 2038. Los geht es in Nordrhein-Westfalen, Ostdeutschland ist später dran. Betreiber wie RWE und der tschechische Betreiber EPH, dem die Leag und Mibrag gehören, bekommen dafür zusammen 4,35 Milliarden Euro. Mit dem Abschaltplan sind Klimaschützer unzufrieden: Zu spät und nicht stetig genug, finden sie.

ÜBERPRÜFUNGSJAHRE: Viermal wird offiziell überprüft, wie es mit dem Kohleausstieg läuft - ob die Stromversorgung gesichert ist, wie der Strompreis sich entwickelt und wie es um den Klimaschutz steht. Das passiert erstmals 2022, dann 2026, 2029 und 2032. Von 2026 an wird auch geprüft, ob der Kohleausstieg um drei Jahre vorgezogen werden kann - also ob schon 2035 statt 2038 Schluss ist.

HILFE FÜR ÄLTERE KOHLE-KUMPEL: Wer 58 Jahre oder älter ist und seinen Job im Braun- oder Steinkohlebereich durch den Kohleausstieg verliert, kann für die Zeit bis zur Rente für höchstens fünf Jahre ein Anpassungsgeld beantragen. Auch Abstriche bei der Rente werden ausgeglichen. Der Bund rechnet dafür mit Kosten von höchstens 4,81 Milliarden Euro zwischen 2020 und 2043.

EUROPÄISCHER KLIMASCHUTZ: Die deutschen Kohlekraftwerke nehmen an einem Handel mit CO2-Verschmutzungsrechten auf EU-Ebene teil. Das Gesetz regelt, dass durch den nationalen Kohleausstieg frei werdende Zertifikate gelöscht werden können. Sonst würden die Treibhausgase einfach in Kraftwerken anderer Länder ausgestoßen. Genaueres wird im Lauf der Zeit geregelt, denn die Rechnung ist kompliziert und es gibt auch schon einen Mechanismus, der überflüssige Zertifikate abschöpft.

ENTLASTUNG FÜR STROMVERBRAUCHER: Ab 2023 kann der Bund Netzentgelte für Übertragungsnetze mit einem Zuschuss senken - das soll es den kleineren Verteilnetzen ermöglichen, ihrerseits Kunden zu entlasten. Dazu kommt die Möglichkeit, Unternehmen mit großem Strombedarf zu entlasten, damit sie im internationalen Wettbewerb mithalten können, wenn die Strompreise steigen. Über das Klimapaket ist zudem eine Senkung der EEG-Umlage vorgesehen, die Bürger über die Stromrechnung zahlen. Wie die Strompreise sich entwickeln, steht noch nicht fest.

NEUES KOHLEKRAFTWERK: Es klingt unlogisch, dass der Kohleausstieg damit beginnt, dass ein neues Steinkohle-Kraftwerk ans Netz geht - aber Datteln 4 ist gebaut und genehmigt, es wäre sehr teuer geworden, Betreiber Uniper da herauszukaufen. Die Bundesregierung hat aber versprochen, dass dafür zusätzlich Steinkohle vom Netz geht, so dass keine zusätzlichen Treibhausgase entstehen.

Und was muss jetzt geklärt werden?

Teilweise sollen Gaskraftwerke die Kohle ersetzen, aber möglichst schnell sollen erneuerbare Energien - also Strom aus Sonne, Wind und Biomasse - die Lücke füllen. Derzeit liegt der Ökostrom-Anteil nach Zahlen der Denkfabrik Agora Energiewende bei 42,6 Prozent. Bis 2030 sollen es 65 Prozent sein, zusätzlich steigt der Stromverbrauch, unter anderem weil mehr Elektroautos auf die Straße sollen. Wie das klappen soll, ist offen - Experten sind sich einig, dass dafür Wind und Solaranlagen schneller gebaut werden müssen als bisher.

Doch da hakt es, vor allem bei Windrädern an Land. Planung und Genehmigung dauern lang, oft wehren sich Anwohner gegen die Windräder mit Klagen und Bürgerinitiativen. Regelungen zur Förderung und für mehr Akzeptanz sollten eigentlich ins Kohleausstiegsgesetz mit hinein, aber weil die schwarz-rote Koalition da noch ziemlich zerstritten ist, wurden sie vertagt. Nun soll es bis zum Frühjahr ein Konzept geben.

Energie / Klima / Deutschland / Brandenburg / Sachsen / Sachsen-Anhalt
29.01.2020 · 10:40 Uhr
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