Wahlrechtsreform: Weniger Sitze, neue Regeln im Bundestag
Der Deutsche Bundestag wird ab sofort nach einem reformierten Wahlrecht gewählt, das die Anzahl der Abgeordneten auf 630 begrenzt. Für die Wähler bleibt alles beim Alten: Sie geben weiterhin zwei Stimmen ab – mit der Erststimme wählen sie einen Direktkandidaten, mit der Zweitstimme eine Partei. Die Änderung betrifft die Umrechnung der Stimmen in Mandate.
Die bislang praktizierten Überhang- und Ausgleichsmandate, die 2021 noch zu einem Rekordwert von 736 Abgeordneten im Bundestag führten, entfallen zukünftig. Diese Anpassung erfolgt durch den Verzicht auf Überhangmandate, die entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate erhält, als ihr laut Zweitstimmenergebnis zustehen, sowie auf die entsprechenden Ausgleichsmandate für andere Parteien.
Mit der Reform gewinnt die Zweitstimme noch mehr an Bedeutung. Ein errungenes Direktmandat ist nun nicht mehr automatisch gesichert, sondern muss vom Zweitstimmenergebnis gestützt werden. Sollte eine Partei mehr Direktmandate erringen, als ihr zustehen, verlieren die Kandidaten mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen ihren Sitz. Die Hürde für den Einzug in den Bundestag bleibt bei fünf Prozent der Zweitstimmen, jedoch greift weiterhin die Grundmandatsklausel: Parteien, die unter dieser Hürde bleiben, aber mindestens drei Direktmandate holen, ziehen entsprechend ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein.

