Wagenhalter müssen Abschleppen von Privatparkplatz zahlen

Karlsruhe (dpa) - Unberechtigtes Parken auf einem Privatparkplatz kann teuer werden. Lässt der Parkplatzbesitzer den Wagen abschleppen, muss der Fahrzeughalter die Kosten tragen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Geklagt hatte ein Fußball-Fan aus Magdeburg, der sein Auto auf dem Parkplatz eines Einkaufszentrums abgestellt hatte, um dann ins Stadion zu gehen. Vorher hatte er noch eine Schachtel Zigaretten gekauft. Das Urteil gilt für jede Art von Privatparkplatz.
Prozesse / Verkehr / Urteile
05.06.2009 · 14:05 Uhr
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