Karlsruhe (dpa) - Unberechtigtes Parken auf einem Privatparkplatz kann teuer werden. Lässt der Parkplatzbesitzer den Wagen abschleppen, muss der Fahrzeughalter die Kosten tragen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Geklagt hatte ein Fußball-Fan aus Magdeburg, der sein Auto auf dem Parkplatz ...

Kommentare

(3) Hebalo10 · 05. Juni 2009
@2, hier geht es um "Privatparkplätze", nicht um vollgestellte Ein/Zufahrten. Wenn mir jemand meine Einfahrt versperrt habe ich schon immer das Recht zum Abschleppen, allerdings gibt es einen Unterschied, wer das Abschleppen veranlasst. Beim Abschleppen von Privatparkplätzen gibt es auch keine festen Tarife, wie bei kommunalen Parkplätzen.
(2) n-m-i · 05. Juni 2009
endlich mal 'ne Handhabe gegen die Idioten, die regelmässig meine Einfahrt genau dann zuparken, wenn ich dringend weg muss...
(1) Archmage · 05. Juni 2009
also wirklich, er war doch kunde... das diese kaufhäuser immer so kleinkariert auf die minuten achten müssen...
 
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