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2, hier geht es um "Privatparkplätze", nicht um vollgestellte Ein/Zufahrten. Wenn mir jemand meine Einfahrt versperrt habe ich schon immer das Recht zum Abschleppen, allerdings gibt es einen Unterschied, wer das Abschleppen veranlasst. Beim Abschleppen von Privatparkplätzen gibt es auch keine festen Tarife, wie bei kommunalen Parkplätzen.