VW Dieselskandal - erster Autobesitzer klagt auf Schadensersatz statt auf Rücknahme

(lifepr) Lahr, 08.10.2015 - Die Gerichte müssen sich wegen des VW-Skandals bereits mit den Klagen von Autokäufern und Aktionären befassen. Doch die große Mehrheit der betroffenen Autobesitzer befürchtet zwar, dass Schäden zurückbleiben können, ist sich gleichzeitig aber sehr unsicher, ob sie besser abwarten oder jetzt handeln sollen. Die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigen Betroffenen auf, dass sie bereits jetzt erfolgversprechend den Autohersteller VW verpflichten können, die Schäden und wirtschaftlichen Nachteile von den Autobesitzern fernzuhalten.

Denn trotz des Versprechens von Nachbesserungen hält sich Volkswagen bislang wegen Folgeschäden, wie den etwa erwartbaren Wertminderungen bei einem EA 189-Auto oder Mietwagenkosten, bedeckt. Mit anderen Worten: Die Betroffenen tragen derzeit dieses Risiko selbst. Und während die Autokäufer auf die Nachbesserung warten, können - vor allem bei jüngeren Kaufverträgen - Fristen für Gewährleistungsrechte und Garantien ablaufen.

VW soll verpflichtet werden, sämtliche Schäden der EA 189-Käufer zu übernehmen

Deswegen sollten sich betroffene Autokäufer absichern und bereits jetzt handeln. Dass bereits jetzt Rechte gesichert werden können, zeigt die Klage des von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Golf GTD-Fahrers: Dort soll VW verpflichtet werden, für alle Schäden und wirtschaftlichen Nachteile aufzukommen. Denn selbst eine öffentliche Zusage von VW in der Presse ist in rechtlicher Hinsicht ein wackeliger Boden, um später bei einem Streitfall (Folge-)Schäden erfolgreich geltend machen zu können.

Fristen laufen - Verkehrsrechtsschutz hilft auch Käufern weiter

Während des Wartens auf die Nachbesserung laufen gleichzeitig rechtliche Fristen - etwa bei Gewährleistungsrechten oder Garantien - unerbittlich weiter. Daher sollten Betroffene, die sich rechtlich absichern wollen, nicht zögern. Zudem können die allermeisten Autofahrer bei einem wichtigen und kritischen Punkt der Rechtsverfolgung, nämlich den anfallenden Kosten, auf ihre Verkehrsrechtsschutz oder Privatrechtsschutzversicherung zurückgreifen.

Weitere Informationen rund um die Rechte betroffener EA 189-Käufer befinden sich auf www.vw-schaden.de
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 08.10.2015 · 12:37 Uhr
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