VW Abgasaffäre: Jetzt handeln oder abwarten? Was können betroffene Autobesitzer bereits jetzt fordern?

(lifepr) Lahr, 09.10.2015 - Die VW-Abgasaffäre schreibt weiter Schlagzeilen. Mittlerweile sind die Ereignisse rund um den Motor EA 189 bei den Dieselfahrern angekommen. Doch was müssen die betroffenen VW-, Audi- oder Skoda-Besitzer bedenken, wenn die Internetüberprüfung beim Hersteller zu dem Ergebnis kam, dass das eigene Auto den EA 189-Makel aufweist? Können sie mehr als die erst in Monaten anstehende Nachbesserung von den Herstellern und Händlern fordern?

Die Reaktionen und Wünsche der Autobesitzer fallen recht unterschiedlich aus, wie sich in Gesprächen von Betroffenen mit Fachanwälten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer immer wieder zeigte. Während einige Autobesitzer ihr Auto wegen dieses Makels nicht länger besitzen wollen und sich bereits zum Handeln entschlossen haben, wollen andere wissen, ob sie ein neues Auto einfordern können. Wieder andere wollen wissen, ob sie nicht doch besser die Nachbesserung abwarten sollten. Denn in den Medien wird von verschiedenen Autoexperte immer wieder geraten, dass die Autokäufer in der Abgasaffäre weiter abwarten sollten.

Doch die Empfehlung weiter abzuwarten, ist in rechtlicher Hinsicht mit einem großen Fragezeichen versehen.

Insbesondere dann, wenn das Dieselfahrzeug während der letzten zwei Jahren gekauft wurde. Denn im Gesetz ist vorgesehen, dass die Gewährleistungsrechte im Fall eines Mangels es dem betroffene Käufer erlauben, sofort verschiedene Rechte wie Nachbesserung, Nachlieferung und ähnliches einzufordern. Deswegen sollten sich gerade jene Autokäufer, die ihre Dieselfahrzeuge noch nicht lange haben, sich absichern und bereits jetzt handeln. Denn während die Autokäufer auf die Nachbesserung warten, laufen die rechtlichen Fristen weiter und in so manchem Fall auch ab.

Wertminderungen und Folgeschäden sind ebenfalls wichtige Themen

Dass bereits jetzt Rechte gesichert werden können, zeigt die Klage des von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Golf GTD-Fahrers: Dort soll VW verpflichtet werden, für alle Schäden und wirtschaftlichen Nachteile aufzukommen. Denn selbst eine öffentliche Zusage von VW in der Presse ist in rechtlicher Hinsicht ein wackeliger Boden, um später bei einem Streitfall (Folge-)Schäden erfolgreich geltend machen zu können. Daher sollten Betroffene, die sich rechtlich absichern wollen nicht zögern. Zudem können die allermeisten Autofahrer wegen Kosten ihrer Rechtewahrung auf ihre Verkehrsrechtsschutz oder Privatrechtsschutzversicherung zurückgreifen. Denn bereits eine Verkehrsrechtsschutzversicherung umfasst Ansprüche gegen Händler und Hersteller.

Die Abgasaffäre birgt viele rechtliche Fragestellungen für Autobesitzer, zu denen sich die Hersteller und weitere maßgebliche Stellen bislang noch nicht äußerten. Einfach abzuwarten ist für viele Betroffene daher nicht der optimale Weg.

Weitere Informationen zu den Rechten der betroffenen Dieselkäufer befinden sich auf der Spezialseite www.vw-schaden.de
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 09.10.2015 · 17:18 Uhr
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