Vorratsdaten-Gesetz soll nicht vor EuGH-Urteil kommen
17. Januar 2014, 18:50 Uhr · Quelle: dpa
Berlin (dpa) - Der Koalitionsstreit über die Vorratsdatenspeicherung war kurz, aber heftig: Nun hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, vorerst kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Zunächst soll das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die umstrittene EU-Richtlinie abgewartet werden, so wie von Justizminister Heiko Maas vorgesehen. Nach seiner Übereinkunft mit Innenminister Thomas de Maizière sollen aber Vorbereitungen für ein Gesetz getroffen werden. Die Entscheidung des EuGH wird in Kürze erwartet.

