Vorbereitungen zur Bundestagswahl 2025: Kurze Fristen für die Briefwahl
Der bevorstehende Bundestagswahltermin am 23. Februar 2025 bringt eine verkürzte Briefwahlperiode mit sich. Laut der Bundeswahlleiterin könnte der Druck der Stimmzettel frühestens am 30. Januar beginnen, mit der darauffolgenden Auslieferung der Wahlunterlagen durch die zuständigen Kommunen. Diese engen Zeitpläne könnten die Flexibilität der Briefwahl einschränken.
Zur Europawahl im Juni 2024 nutzten 37,7 Prozent der Wählenden in Deutschland die Möglichkeit der Briefwahl, während dieser Anteil bei der Bundestagswahl 2021 bei 47,3 Prozent lag. Es bleibt abzuwarten, wie viele Wähler und Wählerinnen 2025 diesen Weg einschlagen werden, da sich die Bundeswahlleiterin hierzu nicht festlegen möchte.
Die Organisation und Beschaffung der Stimmzettel ist Aufgabe der 299 Kreiswahlleitungen, sofern nicht die jeweilige Landeswahlleitung diese Verantwortung übernimmt. Dies führt dazu, dass der Druck der Wahlunterlagen je nach Bundesland entweder zentral oder dezentral abgewickelt werden kann, was regionale Unterschiede beim Versandstart Anfang Februar zur Folge haben könnte.
Ein ausschlaggebender Faktor für den Stichtag am 30. Januar sind die bis dahin feststehenden Wahlvorschläge. An diesem Tag treffen sowohl die Landes- als auch der Bundeswahlausschuss finale Entscheidungen über eventuelle Beschwerden, sofern eine Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums mit verkürzten Fristen wirksam wird. Die Wahlleitung erinnert zudem daran, dass man nicht nur via Post, sondern auch direkt vor Ort in den Wahlämtern seine Stimme abgeben kann, was als sogenannte Briefwahl vor Ort bekannt ist.