Völkerrechtsexperte: Angriff auf iranische Atomanlagen rechtswidrig
Der Angriff der USA auf iranische Atomanlagen stellt für den Völkerrechtsexperten Jochen von Bernstorff eine klare Verletzung des Völkerrechts dar. Der Professor von der Universität Tübingen stellt unmissverständlich fest, dass es kaum Raum für eine völkerrechtliche Legitimation dieser Aktion gibt. Die USA befanden sich nicht in einer unmittelbaren Selbstverteidigungssituation, welche eine solche militärische Intervention rechtfertigen könnte.
Auch für Israel, das häufige Ziel von Raketenangriffen, greift das Argument der Selbstverteidigung nach einhelliger Expertenmeinung nicht. Damit haben die USA laut von Bernstorff kein Recht auf die militärische Unterstützung der israelischen Angriffe durch Berufung auf kollektive Selbstverteidigung. Ein Gegenangriff seitens des Iran müsste gemäß humanitärem Völkerrecht verhältnismäßig und auf militärische Ziele beschränkt bleiben.
Das Völkerrecht erlaubt dem Iran, auf den Angriff zu reagieren, solange dies im Rahmen der Selbstverteidigung geschieht. Entscheidend ist hierbei, dass die Reaktion im Verhältnis zum amerikanischen Aggressionsakt steht und sich auf militärische Ziele konzentriert. Politische Gründe, wie mögliche zukünftige Atomwaffenbesitzbestrebungen des Irans, sind laut von Bernstorff irrelevant in der Bewertung der Rechtmäßigkeit des Vorgangs.
Ein präventives Selbstverteidigungsrecht gegen potenzielle künftige Bedrohungen wird vom Völkerrecht nicht anerkannt, auch nicht im Falle von Massenvernichtungswaffen. Sollte der Iran zurückschlagen, wäre Deutschland nicht verpflichtet, in den Konflikt einzutreten. Ein NATO-Bündnisfall greift laut dem Experten nicht, da der US-Angriff als völkerrechtswidrig und somit nicht als Bündnisverpflichtung einstuft wird.

