Visa-Vergabe für Ehegattennachzug rückläufig: Sprachbarrieren und politische Debatten im Fokus
Die Anzahl der von Deutschland erteilten Visa für den Ehegattennachzug ist rückläufig. Im Jahr 2024 wurden rund 72.500 Visa an Ehegatten vergeben, ein Rückgang im Vergleich zu etwa 77.200 Visa im Jahr 2023.
Eine parlamentarische Anfrage der Linken hat dieses Resultat in den Fokus gerückt, das bei vielen Antragstellern auf das notwendige Sprachniveau A1 zurückgeführt wird, welches sie nachweisen müssen. Besonders kritisch sieht die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger die Verpflichtung zum Sprachnachweis. Sie bezeichnet die Anforderung als europarechtswidrig und hebt hervor, dass bei Fachkräften diese Regelung bereits gelockert wurde.
Die Durchfallquote bei den Deutsch-Prüfungen lag im vergangenen Jahr bei 38 Prozent, eine bemerkenswerte Herausforderung also für viele Antragsteller. Obwohl die Ampel-Koalition bereits im Koalitionsvertrag 2021 angekündigt hatte, den Sprachnachweis erst nach der Ankunft der nachziehenden Ehepartner zu verlangen, wurde diese Maßnahme bis heute nicht umgesetzt.
Zusätzlich plant die neue Bundesregierung, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte komplett auszusetzen, was viele Kritiker auf den Plan ruft. Im Jahr 2024 stellten Syrer die größte Gruppe an Empfängern von Aufenthaltserlaubnissen im Rahmen des Ehegattennachzugs, gefolgt von Staatsangehörigen aus der Türkei, Indien, dem Kosovo, Russland und dem Iran.
Afghanische Staatsangehörige erhielten insgesamt 1.395 Erlaubnisse, trotz hoher Asylantragszahlen aus diesem Land. Der sogenannte privilegierte Ehegattennachzug befreit anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte von Anforderungen wie dem Nachweis von Sprachkenntnissen sowie ausreichendem Wohnraum und Einkommensverhältnissen.
Diese Befreiung gilt aktuell noch für subsidiär Schutzberechtigte, doch könnte sich durch die politischen Pläne bald ändern.

