VGH Baden-Württemberg bestätigt Unrechtmäßigkeit von Rückforderungen zur Corona-Soforthilfe
Dr. Stoll & Sauer gewinnt zwei Verfahren

09. Oktober 2025, 15:52 Uhr · Quelle: LifePR
VGH Baden-Württemberg bestätigt Unrechtmäßigkeit von Rückforderungen zur Corona-Soforthilfe
Foto: LifePR
VGH Baden-Württemberg bestätigt Unrechtmäßigkeit von Rückforderungen zur Corona-Soforthilfe
Der VGH Baden-Württemberg bestätigt die Ungültigkeit von Rückforderungen zur Corona-Soforthilfe. Dieses Urteil könnte die Rechtssicherheit für viele Betroffene verbessern.

Lahr, 09.10.2025 (lifePR) - Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat am8. Oktober 2025 fünf Rückforderungsbescheide zur Corona-Soforthilfe aufgehoben und damit die Rechtsauffassung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bestätigt. Die Entscheidungen betreffen auch zwei Verfahren der Kanzlei (Az. 14 K 2955/23, VG Karlsruhe und Az. 4 K 177/23, VG Stuttgart). Der VGH hat damit mit seiner Pressemitteilung vom 9. Oktober 2025 klargestellt, dass die massenhaften Rückforderungen der L-Bank auf keiner tragfähigen rechtlichen Grundlage beruhten.

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist das Urteil ein Meilenstein: Der Verwaltungsgerichtshof folgt in zentralen Punkten ihrer Argumentation – insbesondere zur fehlenden Bestimmtheit der Bewilligungsbedingungen und zum Vertrauensschutz der Antragsteller. Insbesondere ließen die Rückzahlungsbescheide nicht in ausreichendem Maße erkennen, dass von den Antragstellern eine Gegenüberstellung ihrer Einnahmen und Ausgaben (im Sinne einer Saldierung) für die auf die Antragstellung folgenden drei Monate vorgenommen und der L-Bank mitgeteilt werden sollte.Der VGH ließ keine Revision zu. Die Kanzlei bietet eine kostenlose Ersteinschätzung imCorona-Soforthilfe-Online-Checkan und hat bisher über 3000 Beratungen durchgeführt. Die Rückforderungsbescheide sollten von Fachanwälten überprüft werden. Weitere Informationen zum ThemaCorona-Soforthilfengibt es auf einerSpezialwebsiteder Kanzlei.

Corona-Hilfe bereitet viele ProblemeVGH bestätigt erstinstanzliche Urteile – Rückforderungen rechtswidrig

Am 2. Oktober 2025 verhandelte der VGH vier Musterverfahren zur Rückzahlung von Corona-Soforthilfen, am 7. Oktober zwei weitere. In den beiden von Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren bestätigte das Gericht die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Karlsruhe. Nach Auffassung des Gerichts war die Rückforderung nicht vom Verwaltungsverfahrensgesetz gedeckt. Die L-Bank sei davon ausgegangen, dass die bewilligte Geldleistung nicht für den im jeweiligen Bewilligungsbescheid bestimmten Zweck verwendet worden sei. Dieser Auffassung widersprach der VGH: Die Bewilligungen seien rechtmäßig ergangen.

Kostenlose Ersteinschätzung zur Corona-Soforthilfe direkt online abrufen

Informieren Sie sich schnell, sicher und kostenlos. Geben Sie zur Erstellung Ihres persönlichen Zugangs Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer ein. Nach der Registrierung werden alle weiteren Schritte auf unserem abgesicherten Mandanten-Portal durchgeführt.

Die von Dr. Stoll & Sauer geführten Verfahren im Detail

VG Stuttgart, Az. 4 K 177/23

  • Unser Mandant betreibt ein Friseurgeschäft und erhielt im Frühjahr 2020 eine Soforthilfe von 15.000 Euro.
  • 2021 forderte die L-Bank 10 424 Euro zurück, da sein Betrieb nach dem Lockdown wieder besser lief.
  • Das VG Stuttgart hob den Bescheid auf; der VGH bestätigte das Urteil nun vollumfänglich.
  • Das Gericht stellte fest, dass der Kläger im Frühjahr 2020 einen massiven Umsatzeinbruch erlitten hatte und deshalb einen legitimen Anspruch auf Soforthilfe besaß.
  • Der VGH bestätigte das Urteil.
VG Karlsruhe, Az. 14 K 2955/23
  • Das Unternehmen beliefert Friseur- und Kosmetiksalons und war im ersten Lockdown praktisch handlungsunfähig, weil die Salons geschlossen bleiben mussten.
  • Die L-Bank forderte einen Teilbetrag der Soforthilfe zurück.
  • Das VG Karlsruhe erklärte den Bescheid für rechtswidrig, da die Richtlinien unklar waren.
  • Nach Auffassung des Gerichts war die Förderung rechtmäßig; die Antragsteller hätten im Vertrauen auf die Zusage Dispositionen getroffen.
  • Der VGH bestätigte das Urteil.
Gericht stärkt Rechtssicherheit und Vertrauen in staatliches Handeln

Die Urteile haben aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer weitreichende Bedeutung über Baden-Württemberg hinaus. Der VGH stellte klar, dass eine Bewilligung von Soforthilfen eine rechtlich verbindliche Zuwendung war. Eine spätere Korrektur dürfe nur erfolgen, wenn nachweislich falsche Angaben gemacht wurden – was in den Verfahren nicht der Fall war.

Die Verwaltung hat aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer mit dem Rückforderungssystem einen erheblichen Vertrauensverlust bei Bürgern riskiert. Staatliches Krisenmanagement müsse „verlässlich und berechenbar“ sein. „Der VGH hat in außergewöhnlicher Klarheit ausgesprochen, dass die Soforthilfen keine Darlehen sind“, betonte Fachanwalt Marc Malleis von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, der beide Verfahren führte. „Unsere Mandanten konnten sich auf die Zusagen des Staates verlassen. Dieses Urteil stärkt nicht nur Unternehmer, sondern auch das Vertrauen in die Verlässlichkeit öffentlicher Verwaltung.“

Bedeutung für weitere Verfahren zur Corona-Soforthilfe

Mit den Entscheidungen vom 8. Oktober 2025 schafft der VGH Baden-Württemberg die erste obergerichtliche Leitlinie im bundesweiten Streit um Corona-Soforthilfen. Viele Verwaltungsgerichte hatten zuvor ähnlich entschieden, doch eine klare Linie der Obergerichte fehlte bislang. Für Betroffene bedeutet das:

  • Das Land Baden-Württemberg zahlte während der Pandemie rund 245.000 Soforthilfen in Höhe von insgesamt 2,3 Milliarden Euro aus.
  • Die L-Bank forderte später in rund 117.000 Fällen Geld zurück – insgesamt rund 862 Millionen Euro.
  • Gegen die Rückforderungsbescheide sind derzeit noch rund 1.400 Klagen anhängig.
  • Rückforderungsbescheide haben jetzt schlechte Erfolgsaussichten.
  • Unternehmer, die gegen die L-Bank geklagt haben, können auf positive Entscheidungen hoffen.
  • Wer bisher gezahlt oder keinen Widerspruch eingelegt hat, sollte prüfen, ob eine Rückforderung noch angegriffen werden kann.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet hierzu weiterhin eine kostenlose Ersteinschätzung imCorona-Soforthilfe-Online-Checkan.

Verbraucher & Recht / Corona-Soforthilfe / VGH Baden-Württemberg / Rückforderungen / Verwaltungsrecht
[lifepr.de] · 09.10.2025 · 15:52 Uhr
[0 Kommentare]
Stephanie Moßbacher zieht sich aus Byodo Geschäftsführung zurück
Mühldorf, 13.11.2025 (lifePR) - Nach zehn Jahren im Unternehmen, davon fünf in der Geschäftsführung, zieht sich Gründertochter Stephanie Moßbacher aus dem operativen Geschäft zurück. Als Gesellschafterin bleibt sie dem Familienunternehmen weiterhin eng verbunden und wird die zukünftige Entwicklung aktiv begleiten. Bernd Hochstädter leitet die Geschicke des Unternehmens weiter. Zum Jahresende 2025 […] (00)
vor 1 Stunde
Karl-Josef Laumann (Archiv)
Düsseldorf - NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) kritisiert die Absage der Bundesregierung an ein Rauchverbot im Auto, wenn Schwangere oder Kinder dabei sind. "Ich bin der Meinung, dass der Staat hier eine besondere Schutzpflicht gegenüber denjenigen hat, die sich nicht selbst schützen können", sagte Laumann der "Rheinischen Post" (Freitagsausgabe). "Darum brauchen wir auch ein […] (00)
vor 10 Minuten
Jennifer Aniston
(BANG) - Jennifer Anistons Freund Jim Curtis ist "ganz besonders" und "ganz normal". Die 56-jährige ehemalige 'Friends'-Darstellerin ist seit Juli mit dem Lebensberater und Hypnotherapeuten liiert. Anfang dieses Monats machten sie ihre Beziehung auf Instagram offiziell, als die Schauspielerin ein Foto des Paares veröffentlichte, auf dem sie sich anlässlich Jims 50. Geburtstag umarmen. Nun hat sie […] (00)
vor 5 Stunden
Chipherstellung
Berlin (dpa) - Die große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland sehen einer Umfrage zufolge bei digitalen Technologien und Leistungen eine Abhängigkeit des Landes vom Ausland. 93 Prozent gaben in einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbandes Bitkom an, dass Deutschland technologisch stark abhängig (40 Prozent) oder eher abhängig (53 Prozent) sei. 89 Prozent der befragten Unternehmen sehen […] (00)
vor 1 Stunde
Entlassene Rockstar-Mitarbeiter brechen Schweigen – „Wir wollten nur GTA 6 fertigstellen“
Unruhe erschüttert das sonst so verschlossene Universum von Rockstar Games. Über 30 Mitarbeiter wurden in den vergangenen Wochen unter dem harten Vorwurf des „groben Fehlverhaltens“ entlassen – ein Ausdruck, der auf Lebensläufen wie ein Brandstempel wirkt. Nun melden sich einige dieser ehemaligen Entwickler in einem emotionalen Video-Interview der Plattform People Make Games zu Wort. Ihre Stimmen […] (00)
vor 2 Stunden
Streaming und Parks retten Disney
Der Micky-Maus-Konzern verbuchte im dritten Quartal ein deutliches Minus bei den Fernsehsendern, auch die Spielfilme liefen nicht gut. Der Unterhaltungskonzern Disney hat am Donnerstag die aktuellen Quartalszahlen veröffentlicht. Das Unternehmen verbuchte einen Umsatz von 22,464 Milliarden US-Dollar und verzeichnete damit eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahresquartal mit 22,574 Milliarden US-Dollar. Der Gewinn vor Steuern, Zinsen und […] (00)
vor 6 Stunden
Abschlusstraining der Fußball-Nationalmannschaft
Luxemburg (dpa) - Jonathan Tah wird den verletzungsbedingt fehlenden Joshua Kimmich als Kapitän der deutschen Fußball-Nationalmannschaft vertreten. Dies sagte Bundestrainer Julian Nagelsmann bei der Pressekonferenz vor dem WM-Qualifikationsspiel in Luxemburg am Freitag (20.45 Uhr/RTL). Kimmich hat sich eine Kapselblessur im rechten Sprunggelenk zugezogen und wird nicht zum Einsatz kommen. […] (00)
vor 27 Minuten
Sparer untergraben die Zinspolitik der EZB
Die Sparquote im Euroraum liegt aktuell bei 15,45 Prozent, wie aktuelle Eurostat-Daten zeigen. Das ist deutlich mehr als im langjährigen Durchschnitt seit Einführung des Euro. „Der Corona-Nachholkonsum ist der Inflation und den Krisen zum Opfer gefallen“, sagt Michael Stappel, Volkswirt der DZ Bank. „Die Menschen bleiben bis heute vorsichtig.“ Dabei hat die Europäische Zentralbank (EZB) seit […] (00)
vor 57 Minuten
 
Ehrenamt im Main-Taunus-Kreis gewürdigt
Hofheim, 13.11.2025 (lifePR) - Die Große Spendenübergabe im Main-Taunus-Kreis ist immer wieder […] (00)
Europaweiter One-Stop-Shop für Verbindungstechnik und Komponentenschutz
Hamburg, 13.11.2025 (PresseBox) - WERNER WIRTH baut sein Angebot als One-Stop-Shop weiter aus. […] (00)
DataLocker DL GO: Hardwareverschlüsselter USB-Stick mit Multi-Faktor-Authentifizierung
Remscheid, 13.11.2025 (PresseBox) - DataLocker, Spezialist für verschlüsselte Speichermedien […] (00)
Schuldenuhr (Archiv)
München - Der Bundeshaushalt 2026 weist laut Berechnungen des Ifo-Instituts erhebliche […] (15)
Tesla vor historischem Durchbruch – Israel könnte Autopilot erstmals vollständig freigeben
Die Entscheidung könnte weit über Israel hinausstrahlen. Das Verkehrsministerium in Jerusalem […] (00)
bitcoin, crypto, finance, coin, money, currency, cryptocurrency, blockchain, investment, closeup, bitcoin, bitcoin, bitcoin, bitcoin, bitcoin, crypto, cryptocurrency
In den letzten Monaten gab es eine bemerkenswerte Verschiebung im DeFi-Bereich. Während Hedera […] (00)
Wenn Pixel auf Musik treffen: Videospielfiguren erobern die Musikwelt
Von der Arcade ins Musikvideo – Eine Reise durch die popkulturellen Crossover zwischen Gaming […] (00)
Tennis ATP-Finale
Turin (dpa) - Das ärgerliche Match der vergebenen Chancen gegen Topfavorit Jannik Sinner hakte […] (00)
 
 
Suchbegriff