Verwaltungsgericht Berlin stoppt Rückweisung von Asylsuchenden: Prüfung der Dublin-Verordnung zwingend erforderlich
Die Migrationspolitik der Bundesregierung steht vor einer juristischen Herausforderung: Das Berliner Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen ohne Anwendung des Dublin-Verfahrens rechtswidrig ist. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen drei somalische Staatsangehörige, die am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurückgeschickt wurden.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, der die verschärften Grenzkontrollen im Zuge des Koalitionsvertrags eingeführt hatte, zeigte sich unbeeindruckt von der Gerichtsentscheidung. Trotz des rechtlichen Rückschlags will Dobrindt an der Praxis der Zurückweisung festhalten und strebt ein Hauptsache-Verfahren an. Unterstützung findet er in den Reihen der Union, wo der innenpolitische Sprecher Alexander Throm ebenfalls keine Notwendigkeit für Änderungen sieht.
Die Bundespolizei hatte die Zurückweisung der Somalier mit ihrer Einreise aus einem sicheren Drittstaat begründet. Die Gerichtsentscheidung unterstreicht jedoch die Notwendigkeit, das komplexe Dublin-Verfahren anzuwenden, das die Zuständigkeit des Asylantrags festlegt.
Der Gerichtsbeschluss hat unter Kritikern der Grenzkontrollen, wie den Grünen und Pro Asyl, Zustimmung gefunden. Marcel Emmerich von den Grünen forderte ein sofortiges Ende der als rechtswidrig betrachteten Zurückweisungen. Unterdessen hat Marcus Engler vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung angemahnt, dass die Regierung die juristischen Vorgaben beachten muss.
Die bisherigen statistischen Daten von Dobrindt zeigen, dass zwischen dem 8. Mai und dem 1. Juni 2.850 Personen an den deutschen Grenzen zurückgewiesen wurden, darunter 179 Asylsuchende. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts könnte somit entscheidende Auswirkungen auf die künftige Grenzpolitik haben.

