Verschärfte Sanktionen im Bürgergeld: Schutz für gesundheitlich Beeinträchtigte geplant
In einer bemerkenswerten Einigung zwischen SPD und Union werden die geplanten Sanktionen für Bürgergeldbezieher bei ausbleibender Kooperation nicht pauschal auf alle Empfänger angewendet. Ein besonderer Schutz soll dabei Menschen mit psychischen oder anderen gesundheitlichen Beeinträchtigungen gewährt werden. Dies stellte die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas nach einer Sitzung des Koalitionsausschusses im Bundeskanzleramt klar.
Das Anpassen der Sanktionen sieht vor, dass Betroffene mit gesundheitlichen Einschränkungen nicht automatisch denselben Sanktionsmechanismen ausgesetzt sind, sollten sie versäumte Beratungstermine oder abgelehnte Jobangebote zu verantworten haben. Bas unterstrich die Intention, die Sanktionen gezielt dort einzusetzen, wo sie auch Wirkung zeigen sollen, ohne dabei unberechtigt Druck auf verletzliche Gruppen auszuüben.
Für Personen, die ohne triftige Gründe nicht zu Beratungsgesprächen erscheinen, werden die Sanktionen hingegen spürbar verschärft. Bas erklärte, man wolle innerhalb der verfassungsrechtlichen Grenzen agieren, um durchsetzbare Konsequenzen sicherzustellen und somit die Integrität des Kooperationsprinzips im Bürgergeldsystem zu wahren.

