Versandapotheken im Fokus: BGH prüft Recht auf Bonusprämien für deutsche Kunden
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe widmet sich einer richtungsweisenden Fragestellung: Dürfen Versandapotheken im EU-Ausland Boni auf rezeptpflichtige Medikamente an deutsche Kunden vergeben? Diese Kompetenzfrage soll klären, inwiefern die deutsche Arzneimittelpreisbindung für europäische Versandhändler gültig bleibt. Ein Urteil steht bisher noch aus.
Im Zentrum des Verfahrens steht eine Klage des Bayerischen Apothekerverbands gegen eine niederländische Versandapotheke. Diese bietet bei Rezeptvorlage Prämien von bis zu neun Euro. Die Kläger sehen darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sowie gegen die gesetzliche Preisbindung.
Das Oberlandesgericht München hatte zuvor zugunsten der Kläger entschieden und betonte die Bedeutung der Preisbindung zur Sicherung der Arzneimittelversorgung in Deutschland. Seit Jahren ist umstritten, ob die Preisbindung mit den Prinzipien des freien Warenverkehrs der EU kollidiert. Bislang haben die Vorinstanzen zur Unterstützung der Preisbindung tendiert, während der derzeit verhandelte Fall die bisherigen Urteile auf den Prüfstand stellt.
Der BGH machte deutlich, dass es umfassender Belege bedarf, die eine Gefährdung der Arzneimittelversorgung ohne Preisbindung nachweisen. Was den Fall besonders spannend macht, ist die Aussage des Vorsitzenden Richters Thomas Koch, dass 'harte Fakten' notwendig seien, um die Preisbindung zu rechtfertigen.
Der Anwalt der niederländischen Versandapotheke verwies auf das Fehlen solcher empirischer Nachweise, während die Gegenseite betonte, dass ein Zuwarten auf messbare Konsequenzen riskant wäre. Die Diskussion bleibt eröffnet, denn das endgültige Urteil könnte weitreichende Implikationen für den Handel mit Arzneimitteln in der EU haben.