Vergleichsportale unter der Lupe: EuGH-Urteil stärkt Check24
Verbraucher genießen heute die Vorteile zahlreicher Vergleichsportale, die Transparenz in die Vielfalt von Produkten und Dienstleistungen bringen. Besonders im Bereich der Kfz-Versicherungen, Kreuzfahrten oder Bestattungen bieten sie einen schnellen Überblick, der sich angesichts komplexer Themen als äußerst nützlich erweist. Doch stellt sich die Frage, ob die Portale auch Noten vergeben dürfen, um die Angebotspalette zu bewerten.
In einem bedeutsamen Verfahren hat der Europäische Gerichtshof jüngst zugunsten von Check24 entschieden, dass das Notensystem grenzwertig, aber zulässig erscheint. Der finale Entscheid liegt nun beim Landgericht München I. Die strittige Bewertung, die Versicherungen zwischen 1,0 und 4,0 einordnet, wurde von der HUK-Coburg als unzulässige Werbung dargestellt. Die Versicherungsgesellschaft fordert eine Unterlassung und Schadenersatz, da die einfache Benotung die Komplexität nicht widerspiegeln würde.
Große Erwartungen ruhen nun auf dem Landgericht München I, das untersuchen muss, ob der Vergleich von Check24 im Lichte des EU-Rechts als 'vergleichende Werbung' klassifiziert werden kann. Obwohl beide Unternehmen ihre Stellung als Wettbewerber auf demselben Markt noch beweisen müssen, deuteten die EuGH-Richter Zweifel an dieser Perspektive an, da Check24 als Vermittler und HUK-Coburg als Versicherer agiert.
Unabhängig von Urteilen bleibt der Einfluss der Vergleichsportale ungebrochen. Wie Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg betont, sollten Kunden nicht auf eine vollständige oder unabhängige Darstellung hoffen. Der Markt wird vor allem von Anbietern dominiert, die Provisionsvereinbarungen mit den Portalen eingehen. Diese Praxis wirft weiterhin Fragen zur Transparenz und Unabhängigkeit auf, die nun auf eine Klärung vor Gericht warten.