Vergabe von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen
Seminar des Behörden Spiegel am 20.11.2014, in Berlin

(pressebox) Bonn, 28.10.2014 - Vergabe von Wach- und Sicherheitsdienstleistungen

20. November 2014, Berlin

Wach- und Sicherheitsdienstleistungen werden von einer großen Anzahl öffentlicher Auftraggeber benötigt. Dem steht eine von technischen und rechtlichen Besonderheiten geprägte Branche gegenüber. Dies stellt besondere Anforderungen an die Ausschreibung: Wie kann man die Qualität einer Dienstleistung beurteilen, die darin besteht, Sicherheit "zu produzieren"? Wie findet man in einem unübersichtlichen Markt das Unternehmen, dem man ruhigen Gewissens die Sicherheit seines Standortes anvertrauen möchte? Muss bei öffentlichen Ausschreibungen immer zwangsläufig der Preis ausschlaggebendes Wertungskriterium sein?

Eignungs- und Wertungsfragen, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Aspekte sowie hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Qualifikation des Personals sind nur einige der Themen, die Bedeutung erlangt haben und leicht zu Kollisionen mit den vergaberechtlichen Vorschriften führen können. Die neuen Tariftreue- und Vergabegesetze einiger Bundesländer enthalten weitere Vorgaben, die bei Ausschreibungen zu beachten sind.

Erfahren Sie aus erster Hand, wie Sie Ausschreibungen effizient und rechtssicher gestalten und Fallstricke frühzeitig erkennen. Lernen Sie, wie Sie über eine ausgefeilte Leistungsbeschreibung eine wirtschaftliche Beschaffung sicherstellen. Namhafte Referenten vermitteln Ihnen Grundlagen und Besonderheiten der Sicherheitsbranche. Praxistipps für den Umgang mit Bieterfragen und Rügen und ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung runden das Seminarprogramm ab.

Themenüberblick, 09:30-17:00 Uhr:

- Auftraggeber und Verfahrenswahl

- Vorbereitung der Vergabe

- Grundsätze bei der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen

- Lohnsituation in Sicherheitsdienstleistungen

- Tarif

- Mindestlohn (Bund)

- Mindestlohn (Land)

- Rahmenbedingungen der Ausschreibung

- ergebnisorientierte Sicherheitsdienstleistung

- Service-Level-Agreements

- differenzierte Abfrage offener Stundenverrechnungssatzkalkulation

- Eignungs- und Zuschlagskriterien bei der Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen

- Wertung der Angebote - Fehler vermeiden

- Besonderheiten bei mehrjährigen Verträgen: Preisanpassung und Preisgleitklausel

- Haftungsrisiken für den Auftraggeber insbesondere:

- AÜG

- erweiterte Unternehmerhaftung nach AEntG

- Auftraggeberhaftung nach BGH, Beschl. v. 09.06.11

- Ausblick Entwicklung im Vergaberecht: EU-Richtlinien, Landestariftreue- und Vergabegesetze

Referenten:

- Dr. Isabel Niedergöker, Mag. rer. publ., Rechtsanwältin bei der Sozietät

HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK

- Rechtsanwalt Andreas Paulick, Geschäftsführer, Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW)

Ort:

Das Seminar findet in einem zentralgelegenen Tagungshotel in Berlin statt.

Gebühr:

450,- Euro zzgl. MwSt.

http://www.fuehrungskraefte-forum.de/?page_id=5193
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[pressebox.de] · 28.10.2014 · 16:29 Uhr
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