Verfassungsschutz pausiert öffentliche Einstufung der AfD: Ein juristischer Balanceakt
Der Verfassungsschutz steht aktuell mit der AfD in einem justiziellen Tauziehen. Bis zur Entscheidung im Eilverfahren wird die AfD nicht mehr als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Diese Erklärung hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) im Rahmen einer sogenannten Stillhaltezusage abgegeben, die nicht nur öffentliche Äußerungen betrifft, sondern auch die interne Beobachtung spürbar einschränkt. Die Bestätigung über den Eingang eines entsprechenden Schreibens kam von Seiten des Verwaltungsgerichts Köln, erklärte dessen Sprecherin.
Bereits 2021 hatte der Verfassungsschutz eine ähnliche Zusage gemacht, nachdem die AfD gegen ihre Einstufung als "Verdachtsfall" den Rechtsweg beschritten hatte. Diese damalige Klage war für die Partei in zwei Instanzen nicht erfolgreich, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist allerdings noch ausstehend und somit nicht rechtskräftig.
Interessanterweise bleibt trotz der neuen Entwicklung die Beobachtung der AfD als "Verdachtsfall" bestehen. Diese Form der Beobachtung erlaubt weiterhin die Anwendung nachrichtendienstlicher Methoden, wenn auch auf höherer Hürdenstufe.
Der Verfassungsschutz gewährt damit der laufenden juristischen Auseinandersetzung Respekt und zollt dem Rechtsweg seine Anerkennung, indem er auf weitere öffentliche Stellungnahmen verzichtet.

