Verbraucherzentrale zieht gegen Rewe vor Gericht: Streit um App-basierte Rabattaktionen
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat rechtliche Schritte gegen die Supermarktkette Rewe eingeleitet und beim Landgericht Köln Klage erhoben. Hintergrund ist die Rabatt-Werbung in der Rewe-App, die falsche oder unvollständige Informationen liefern soll.
Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht, äußerte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur Bedenken hinsichtlich der transparenten Darstellung von Preisangeboten. Im konkreten Fall dreht sich der Streit um Produkte wie Weintrauben und Sekt.
Nutzer der Rewe-App können beim Kauf bestimmter Artikel einen Bonus-Coupon erwerben, der bei zukünftigen Einkäufen eingelöst werden kann. Allerdings bemängeln die Verbraucherschützer die Darstellung: Der in Euro angegebene Bonus wird hervorgehoben, jedoch fehlt der Preis des jeweiligen Produkts, das den Coupon auslöst.
Bernhardt betonte, Verbraucher sollten wichtige Informationen vorher erhalten, ohne den Markt aufsuchen zu müssen. Rewe äußerte sich zu der laufenden Auseinandersetzung zurückhaltend und erklärte lediglich, dass man sich zu laufenden Verfahren nicht vorab äußern möchte.
Der Fall erinnert an ähnliche Beschwerden der Verbraucherzentrale gegen Lidl und Penny im Januar, bei denen die Preisangaben in den Apps für App-Nutzer bevorzugt wurden. Die Nutzung von Apps durch den Handel basiert auf einem Austausch: Verbraucher erhalten exklusive Vorteile durch Registrierung, während Händler Zugriff auf wertvolle Kundendaten und -präferenzen gewinnen.
Diese Informationen ermöglichen es den Märkten, gezielt auf Kundenwünsche einzugehen und das Kaufverhalten zu steuern.

