Verbraucherschützer kritisieren EC-Karten-Datenpool

Ratingen/Berlin (dpa) - Neue Aufregung um den Datenschutz bei Kartenzahlungen: Laut einem Bericht des Rundfunksenders NDR Info speichert der größte deutsche Zahlungsabwickler easycash ohne rechtliche Grundlage die Daten von Millionen Kunden. Das Unternehmen wies den Vorwurf am Donnerstag zurück.

Man halte sich strikt an das Gesetz - allerdings werde die Rechtslage unterschiedlich interpretiert. Politiker und Verbraucherschützer kritisierten das Vorgehen von easycash und sprachen von einem neuen Datenskandal.

NDR Info berichtete, easycash speichere die Daten zu Lastschriften nicht nur wie branchenüblich für die Zahlungsabwicklung und für eine Sperrdatei. Zusätzlich würden daraus für Vertragsunternehmen Empfehlungen erstellt, unter anderem im Hinblick auf Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Karteninhabers. Bei den Daten gehe es um Betrag, Zeitpunkt und Ort der Zahlung in Kombination mit den Karten- und Kontodaten des Karteninhabers.

Das Unternehmen easycash mit Sitz in Ratingen bei Düsseldorf wies die Vorwürfe zurück. Zwar sei es richtig, dass bei jedem Bezahlvorgang mit EC-Karte Umsatz und Kartendaten gespeichert würden, sagte Frank Wio, bei easycash zuständig für das Tagesgeschäft. Aber: «Wir sind gesetzlich und steuerrechtlich verpflichtet, das zu tun.» Dabei arbeite das Unternehmen eng mit Datenschützern zusammen und auch eine TÜV-Überprüfung sei positiv ausgefallen. Die Daten würden nicht an Dritte weitergegeben.

Auch Wio räumte allerdings ein, dass es zur rechtlichen Grundlage für die Datenspeicherung unterschiedliche Ansichten gebe. Die Interpretationen gingen «länderspezifisch etwas auseinander», sagte er. Sein Unternehmen habe mit anderen Zahlungsabwicklern einen Arbeitskreis gebildet, um zu einer bundesweiten Regelung zu kommen.

NDR Info berichtete aus Kreisen der zuständigen Datenschützer in Nordrhein-Westfalen - am Sitz des Unternehmens -, easycash interpretiere die Rechtslage nicht richtig.

Die Datenschutzbehörden der Länder stimmen sich zur Zeit darüber ab, ob die bestehenden Rechtsgrundlagen für Zahlungsdienstleister wie easycash ausreichend sind. Die endgültige Entscheidung soll bei einem Treffen am 12. Oktober fallen. Nach ersten Erkenntnissen reichten die bisherigen Richtlinien nicht aus, sagte ein Sprecher des Landesdatenschutz NRW. «Es gibt noch einige offene Fragen.»

Von Verbraucherschützern und Politikern hagelte es harsche Kritik. «Das ist ein unschöner Zustand, der beendet werden muss», sagte Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen. «Es handelt sich um sensible, profilbildende Daten über das Einkaufsverhalten von Menschen, die nicht bewusst eingewilligt haben, diese weiterzugeben.» Der Handel müsse genau prüfen, mit wem er da zusammenarbeite und welche Daten erhoben und gespeichert würden.

Bereits in der Vergangenheit hatten Verbraucherschützer vor dem Risiko der Datenspeicherung bei Lastschriftzahlung mit EC-Karte gewarnt. Der Handelskonzern Rewe hatte daraufhin nach eigenen Angaben seine Zusammenarbeit mit easycash im Mai beendet. Andere Kunden von easycash, wie beispielsweise das Modeunternehmen Robert Ley, ließen am Donnerstag mitteilen, sie wollten erst die weiteren Entwicklungen abwarten.

Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, nannte den von easycash betriebenem Umgang mit Daten in der «Mitteldeutschen Zeitung» (Freitag) eine «Schweinerei». Hans-Michael Goldmann (FDP), Vorsitzender des Verbraucherschutz-Ausschusses des Bundestages, sprach von einem «neuen Datenskandal, den wir in dieser Dimension noch nicht hatten.» Die stellvertretende FDP- Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Gisela Piltz, sieht einen «neuen traurigen Höhepunkt» im Umgang mit sensiblen Daten.

Beim Bezahlen mit EC-Karte sind grundsätzlich zwei Verfahren möglich: Die Eingabe einer Pin-Nummer oder eine Unterschrift - das sogenannte Lastschriftverfahren. Nutzt der Kunde die Pin-Nummer, trägt die Bank das Risiko dafür, dass das Geld beim Unternehmen ankommt. Da die Bank dafür Gebühren verlangt, ist es für die Unternehmen günstiger, wenn der Kunde per Lastschrift bezahlt - aber auch risikoreicher, denn in diesem Fall gibt es keine Garantie der Bank.

In dem Moment, in dem die EC-Karte in das Lesegerät gesteckt wird, bewertet easycash Medienberichten zufolge die Zahlungsfähigkeit des Kunden. Ist sie hoch, darf er in jedem Fall per Lastschrift bezahlen, ansonsten kann es sein, dass er seine Pin-Nummer eingeben muss. Trotzdem könne zum Beispiel eine Kassiererin aus der Zahlungsart nicht auf den Kontostand des Kunden schließen, ließ easycash mitteilen. Für die jeweils zugewiesene Zahlungsart könne es viele Gründe geben - beispielsweise auch Stichproben.

easycash

Datenschutz / Verbraucher / Handel
23.09.2010 · 16:44 Uhr
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